01.03.2021

Wie die Post mit AI-Startup-Hilfe ihre Logistik weiter verbessern will

In einem gemeinsamen Projekt im Rahmen des VERBUND X Accelerators testen die Österreichische Post und das Startup Heptasense ein AI-Bildanalyse-System.
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Post Amazon Ukraine Hilfe
Mit der Post und Amazon kostenlos Pakete in die Ukraine senden. | © Österreichische Post
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Alles bewegt sich: Millionen von Postsendungen fließen täglich durch die Standorte der Österreichischen Post. Um die Bewegungen innerhalb der eigenen Zentren, also die innere Logistik, weiter zu optimieren, ging man im Rahmen des Verbund X Accelerator auf die Suche nach Startup-Konzepten. Fündig wurde die Post beim portugiesischen Unternehmen Heptasense, mit dem es ein PoC-Projekt startete.

„Wir haben ein AI-Videoanalysesystem entwickelt, das die Assets in einem Gebäude erkennt und versteht, wie sich diese bewegen“, erklärt Heptasense CEO Ricardo Santos. Mit der Post testete man die Technologie an einem Standort, um Aufschlüsse über die Bewegungsabläufe dort zu gewinnen. „Die Zusammenarbeit mit Heptasense bietet uns die Chance, dass wir uns in der Schlüsseltechnologie Artificial Intelligence weiter vertiefen“, erklärt Andreas Thöni, EVP Corporate Strategy, Digital & Innovation der Post. Davon verspreche man sich weitere Chancen.

„Konnten Painpoints und Bedürfnisse wirklich verstehen“

„Das Programm hat es uns ermöglicht, die Painpoints und Bedürfnisse unseres Partners wirklich zu verstehen. Zudem wurde das Projekt im Unternehmen durch den Modus viel schneller angenommen, als es sonst oft der Fall ist. Dadurch konnten wir sehr effizient arbeiten“, sagt Santos über den Accelerator. Andreas Thöni fügt hinzu: „Die Zusammenarbeit ist sehr dynamisch und sehr offen in der Kommunikation. Wir haben durch die Kooperation auch neue Gedankenanstöße für Anwendungsmöglichkeiten in diesem Bereich bekommen“.

Nun freue man sich darauf, auf schon bisher durchgeführten ersten AI-Projekten weiter aufzubauen. Heptasense biete dafür eine Option, sagt Thöni. Für Santos ist das Ziel seines Startups klar: „Wir wollen eine Kooperation schaffen, die zusammenwächst“.

Verbund X Accelerator: Aus 300 Startups wurden 6

Ursprünglich hatten sich mehr als 300 Startups aus 43 Ländern für die Teilnahme im VERBUND X Accelerator – the Energy & Infrastructure Innovation Platform beworben. In einem mehrstufigen Auswahlprozess wurden schließlich sechs Teams bestimmt. Drei Teams werden dabei von VERBUND selbst gestellt, jeweils eines von den Partnern OMV, Post und BIG.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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