21.05.2021

So funktioniert die neue Crypto stamp 3.0 der Post

Die Crypto Community entwickelte an der neuen Crypto stamp 3.0 mit – bei der erstmals eine NFC-gestützte Echtheitsprüfung zum Einsatz kommt. Mit dem Wal ziert erneut ein Tier aus der Crypto-Welt die Briefmarke.
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Die Crypto stamp 3.0 kommt am Montag in den regulären Verkauf.
Die Crypto stamp 3.0 kommt am Montag in den regulären Verkauf. | Foto: | Foto: Österreichische Post
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Bereits vor zwei Jahren hat die Österreichische Post die erste Blockchain-Briefmarke der Welt herausgegeben – jetzt ist die neue Generation da: Die Crypto stamp 3.0. Bei ihr kommen erstmals Sicherheitselemente zum Einsatz, wie man sie sonst nur von ID-Dokumenten kennt – nämlich NFC-Technologie. Die Crypto-Community entwickelte an der neuen Blockchain-Briefmarke mit.

Auch dieses Mal ziert wieder ein Tier aus der Crypto-Welt die Crypto stamp – und zwar der Wal. Wer große Mengen an Crypto-Assets besitzt, wird in der Community als „Whale“ bezeichnet. Im Vorjahr waren mit Honigdachs, Lama, Panda und Doge vier neue Motive aus der Crypto-Welt veröffentlicht worden. Dazu kam noch das das Goldene Einhorn mit einem 1-Gramm-Goldbarren der Münze Österreich AG.

„Die Philatelie der Österreichischen Post AG hat sich mit der Blockchain-Briefmarke einen festen Platz in der Crypto-NFT-Welt gesichert“, sagt Stefan Nemeth, MBA, der bei der Post den Bereich Produktmanagement und E-Business Filialen leitet. „Erstmals kommt bei einer österreichischen Briefmarke auch NFC-Technologie zum Einsatz: Die Crypto stamp 3.0 setzt nämlich auf eine NFC-gestützte Echtheitsprüfung und ist kryptografisch verschlüsselt. Damit haben wir ein absolutes Novum geschaffen und vereinen Altbewährtes mit modernster Technologie“.

NFC-Technologie als zusätzliche Sicherheitsebene

Wie funktioniert aber die Crypto stamp 3.0 nun genau? Jede Briefmarke hat einen digitalen Zwilling, der in der Blockchain gespeichert wird. Dort liegt er in der „Wallet“, über die ausschließlich der oder die Besitzer*in verfügt. Wird die digitale Version der Briefmarke von einer Wallet in eine andere transferiert, ist die Transaktion in der Blockchain lückenlos dokumentiert – ein eindeutiges, digitales Echtheitszertifikat.

Dazu kommt nun auch die NFC-Technologie als zusätzliche Sicherheitsebene. Um zu prüfen, ob man tatsächlich eine echte Crypto stamp 3.0 in Händen hält, braucht man lediglich ein Smartphone mit NFC-Funktion. Dieses hält man auf die Verpackung oder den Briefmarkenblock – und lässt den NFC-Chip auslesen. So kann sowohl die Echtheit geprüft als auch der digitale Zwilling aufgedeckt werden.

Scan erweckt Wal zum Leben

Eine eigene App braucht es dafür übrigens nicht. Der NFC-Chip führt auf eine eigene Website des jeweiligen Briefmarkenexemplars. Dort ist zunächst ein schlafender Wal zu sehen. Erst durch das Scannen des QR-Codes auf der Vorderseite wird der digitale Zwilling aufgedeckt – und damit auch der Wal zum Leben erweckt.

Der digitale Zwilling der Blockchain-Briefmarke wird per Zufall generiert und kann eine von fünf Farben besitzen: schwarz, grün, blau, gelb und rot. Die schwarze Ausgabe kommt dabei am häufigsten vor und die rote am seltensten. Technologisch wurde mit der neuen Generation kräftig nachgebessert: Die Transaktionen von Crypto stamps können daher zukünftig einfach und kostengünstig zwischen den Besitzer*innen abgewickelt werden. Die Post wiederum eröffnet sich ein breites Feld an neuen Funktionen für die Zukunft.

Regulärer Verkauf startet ab 21. Juni

Die Crypto stamp 3.0 hat einen Nennwert von 9,90 Euro und eine Auflage von 100.000 Stück. Sie kann als handelsübliche Briefmarke zur Frankierung von Briefen und Päckchen verwendet werden. Der Grafikentwurf stammt von David Gruber.

Im Vorverkauf am 21. Mai waren alle verfügbaren Exemplaren der neuen Crypto stamp 3.0 innerhalb von fünf Stunden nahezu vergriffen. Am kommenden Montag, den 21. Juni 2021, startet jedoch der reguläre Verkauf über alle Kanäle. Für weitere Informationen zur Crypto stamp 3.0 können sich Interessierte direkt unter crypto.post.at für den Newsletter anmelden.

Digitales Live-Event mit Q&A-Session anlässlich des Verkaufsstarts

Anlässlich des regulären Verkaufsstarts wird auch ein digitales Live-Event mit einer Q&A-Session abgehalten. Dabei werden die spannendsten und wichtigsten Fragen zur nächsten Generation der Crypto stamps beantwortet. Frage und Antwort stehen:

  • Dr. Georg Pölzl, Generaldirektor Österreichische Post AG
  • Clarissa Lehner, Leitung Business Development ACL advanced commerce labs GmbH, Expertin für E-Commerce und digitales Prozessdesign
  • Andreas Petersson, Managing Director Capacity Blockchain Solutions
  • Patricia Liebermann, Leitung Produktmanagement Philatelie, Österreichische Post AG, Expertin für Innovation und Design
  • Ulli Christ, Leitung Future Lab IT, Österreichische Post AG.

Zum digitalen Event auf Microsoft Teams geht es hier, der Link ist ab Montag, 17 Uhr, aktiv.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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