21.05.2021

So funktioniert die neue Crypto stamp 3.0 der Post

Die Crypto Community entwickelte an der neuen Crypto stamp 3.0 mit – bei der erstmals eine NFC-gestützte Echtheitsprüfung zum Einsatz kommt. Mit dem Wal ziert erneut ein Tier aus der Crypto-Welt die Briefmarke.
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Die Crypto stamp 3.0 kommt am Montag in den regulären Verkauf.
Die Crypto stamp 3.0 kommt am Montag in den regulären Verkauf. | Foto: | Foto: Österreichische Post
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Bereits vor zwei Jahren hat die Österreichische Post die erste Blockchain-Briefmarke der Welt herausgegeben – jetzt ist die neue Generation da: Die Crypto stamp 3.0. Bei ihr kommen erstmals Sicherheitselemente zum Einsatz, wie man sie sonst nur von ID-Dokumenten kennt – nämlich NFC-Technologie. Die Crypto-Community entwickelte an der neuen Blockchain-Briefmarke mit.

Auch dieses Mal ziert wieder ein Tier aus der Crypto-Welt die Crypto stamp – und zwar der Wal. Wer große Mengen an Crypto-Assets besitzt, wird in der Community als „Whale“ bezeichnet. Im Vorjahr waren mit Honigdachs, Lama, Panda und Doge vier neue Motive aus der Crypto-Welt veröffentlicht worden. Dazu kam noch das das Goldene Einhorn mit einem 1-Gramm-Goldbarren der Münze Österreich AG.

„Die Philatelie der Österreichischen Post AG hat sich mit der Blockchain-Briefmarke einen festen Platz in der Crypto-NFT-Welt gesichert“, sagt Stefan Nemeth, MBA, der bei der Post den Bereich Produktmanagement und E-Business Filialen leitet. „Erstmals kommt bei einer österreichischen Briefmarke auch NFC-Technologie zum Einsatz: Die Crypto stamp 3.0 setzt nämlich auf eine NFC-gestützte Echtheitsprüfung und ist kryptografisch verschlüsselt. Damit haben wir ein absolutes Novum geschaffen und vereinen Altbewährtes mit modernster Technologie“.

NFC-Technologie als zusätzliche Sicherheitsebene

Wie funktioniert aber die Crypto stamp 3.0 nun genau? Jede Briefmarke hat einen digitalen Zwilling, der in der Blockchain gespeichert wird. Dort liegt er in der „Wallet“, über die ausschließlich der oder die Besitzer*in verfügt. Wird die digitale Version der Briefmarke von einer Wallet in eine andere transferiert, ist die Transaktion in der Blockchain lückenlos dokumentiert – ein eindeutiges, digitales Echtheitszertifikat.

Dazu kommt nun auch die NFC-Technologie als zusätzliche Sicherheitsebene. Um zu prüfen, ob man tatsächlich eine echte Crypto stamp 3.0 in Händen hält, braucht man lediglich ein Smartphone mit NFC-Funktion. Dieses hält man auf die Verpackung oder den Briefmarkenblock – und lässt den NFC-Chip auslesen. So kann sowohl die Echtheit geprüft als auch der digitale Zwilling aufgedeckt werden.

Scan erweckt Wal zum Leben

Eine eigene App braucht es dafür übrigens nicht. Der NFC-Chip führt auf eine eigene Website des jeweiligen Briefmarkenexemplars. Dort ist zunächst ein schlafender Wal zu sehen. Erst durch das Scannen des QR-Codes auf der Vorderseite wird der digitale Zwilling aufgedeckt – und damit auch der Wal zum Leben erweckt.

Der digitale Zwilling der Blockchain-Briefmarke wird per Zufall generiert und kann eine von fünf Farben besitzen: schwarz, grün, blau, gelb und rot. Die schwarze Ausgabe kommt dabei am häufigsten vor und die rote am seltensten. Technologisch wurde mit der neuen Generation kräftig nachgebessert: Die Transaktionen von Crypto stamps können daher zukünftig einfach und kostengünstig zwischen den Besitzer*innen abgewickelt werden. Die Post wiederum eröffnet sich ein breites Feld an neuen Funktionen für die Zukunft.

Regulärer Verkauf startet ab 21. Juni

Die Crypto stamp 3.0 hat einen Nennwert von 9,90 Euro und eine Auflage von 100.000 Stück. Sie kann als handelsübliche Briefmarke zur Frankierung von Briefen und Päckchen verwendet werden. Der Grafikentwurf stammt von David Gruber.

Im Vorverkauf am 21. Mai waren alle verfügbaren Exemplaren der neuen Crypto stamp 3.0 innerhalb von fünf Stunden nahezu vergriffen. Am kommenden Montag, den 21. Juni 2021, startet jedoch der reguläre Verkauf über alle Kanäle. Für weitere Informationen zur Crypto stamp 3.0 können sich Interessierte direkt unter crypto.post.at für den Newsletter anmelden.

Digitales Live-Event mit Q&A-Session anlässlich des Verkaufsstarts

Anlässlich des regulären Verkaufsstarts wird auch ein digitales Live-Event mit einer Q&A-Session abgehalten. Dabei werden die spannendsten und wichtigsten Fragen zur nächsten Generation der Crypto stamps beantwortet. Frage und Antwort stehen:

  • Dr. Georg Pölzl, Generaldirektor Österreichische Post AG
  • Clarissa Lehner, Leitung Business Development ACL advanced commerce labs GmbH, Expertin für E-Commerce und digitales Prozessdesign
  • Andreas Petersson, Managing Director Capacity Blockchain Solutions
  • Patricia Liebermann, Leitung Produktmanagement Philatelie, Österreichische Post AG, Expertin für Innovation und Design
  • Ulli Christ, Leitung Future Lab IT, Österreichische Post AG.

Zum digitalen Event auf Microsoft Teams geht es hier, der Link ist ab Montag, 17 Uhr, aktiv.

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Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

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Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

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