09.10.2025
NACHHALTIGKEIT

Porr und Wiener Netze starten Pilotprojekt mit Bagger auf Wasserstoff-Basis

Bis zu 90 Prozent der CO2-Emissionen sollen mit dem neuen, dekarbonisierten Bautrupp der Porr eingespart werden. Im Störfalldienst kann das fünf Personen starke Team nun unter anderem mit einem wasserstoffbetriebenen Bagger ausrücken. Wie das funktioniert, wurde heute im 6. Wiener Gemeindebezirk gezeigt.
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Startschuss für das Pilotprojekt CO2-neutraler Bautrupp: (v.li.) Gerhard Fida, Vorsitzender der Geschäftsführung der Wiener Netze; Peter Weinelt, Generaldirektor der Wiener Stadtwerke; Karl-Heinz Strauss, PORR CEO; Hannes Zeilinger, JCB General Manager Major Accounts Europe; Frank Zander, JCB Director Major Accounts Europe © Roland Rudolph

In den Gassen des 6. Wiener Gemeindebezirks türmt sich ein grüner Bagger – nicht zu verwechseln mit herkömmlichen, dieselbetriebenen Baggern. Der neue Bagger ist nämlich nicht nur grün eingefärbt: Er ist von Wasserstoff betrieben – und soll dabei helfen, den Störfalldienst der Porr sowie der Wiener Netze zu dekarbonisieren.

Start des Pilotprojektes im 6. Wiener Bezirk

Besichtigt und erstmals in Betrieb genommen wurde er heute in der Fillgradergasse, 1060 Wien. In einem Pilotprojekt wird der Bagger als Teil des fünf Personen starken „CO2-neutralen Bautrupps“ ausschließlich mit alternativen Antrieben und Treibstoffen eingesetzt. Damit soll bald österreichweit im Strom-, Gas-, Fernwärme- und Datennetz gearbeitet werden.

Der fünf Personen starke Bautrupp rückt genau dann aus, wenn dessen Baugeräte Schaden beheben müssen: Nämlich bei Gasgebrechen, einem Schaden an Stromkabeln oder einer Fernwärmeleitung. In solchen Fällen wird die Baustelle abgezäunt, der Boden wird aufgegraben und die Richtungsarbeiten werden durchgeführt.

CO2-Einsparungen durch Wasserstoff-Bagger

Überlicherweise passiert das mit dieselbetriebenen Baggern und anderen Geräten, erklärt Porr-CEO Karl-Heinz Strauss heute am Presseort – in gelber Baustellenveste. Ab sofort will man Alternativen zu Dieselgeräten einsetzen und damit signifikante Mengen an CO2 einsparen.

„Die Porr hat für das gemeinsame Pilotprojekt mit den Wiener Netzen eine Flotte aus mehreren Fahrzeugen zusammengestellt, die ausschließlich über elektro- und wasserstoffbasierte Antriebe verfügen. Hinzu kommt ein mit HVO 100 betriebener LKW mit Kran. Wir können so über das Jahr gerechnet die CO2-Emissionen dieses Bautrupps um 90 Prozent reduzieren“, so Porr-CEO Karl-Heinz Strauss.

46.500 Kilogramm CO2 werden gespart

Partner des Pilotprojektes ist außerdem die TU Wien, die die entsprechenden Berechnungen aufgestellt hat und damit das Projekt wissenschaftlich begleitet: Innerhalb eines Jahres sollen nämlich rund 46.500 Kilogramm CO2 eingespart werden. Bei der Kalkulation wurden die Emissionen von Diesel, HVO 100, Wasserstoff und Strom berücksichtigt.

Wien will bis 2040 CO2-neutral sein

Der Startschuss des Pilotprojektes fiel außerdem in Anwesenheit von Wiener Stadtwerke Generaldirektor Peter Weinelt und Gerhard Fida, dem Vorsitzenden der Geschäftsführung der Wiener Netze.

„Wir verfolgen gemeinsam das Ziel der Stadt, bis 2040 CO2-neutral zu werden – auf vielen Ebenen. Gerade weil der Bausektor ein großer Verursacher von CO2-Emissionen ist, werden wir hier aktiv“, so Peter Weinelt und meint weiter: „Wir reduzieren durch spezielle Bau- oder Relining-Methoden den Aushub und machen jetzt auch den Bautrupp der Wiener Netze weitgehend CO2-frei“.

„Mit unserem Bautrupp, der unter anderem auf Wasserstoff als saubere Energieform setzt, können wir hier zukünftig nahezu CO2-neutral arbeiten“, fügt Gerhard Fida der Wiener Netze hinzu.

Der CO2-neutrale Bautrupp

Konkret handelt es sich bei dem präsentierten „Bautrupp“ um PKW, LKW mit Kran, Kastenwagen, Stromspeicher, Aufbruchhammer, Anbauverdichter, Rüttelplatten und Kleingeräte.

Komplettiert wird der Bautrupp durch den Einsatz des besagten Baggers – entwickelt vom internationalen Hersteller und britischen Familienunternehmen JCB. Der Bagger setzt Wasserstoff unmittelbar als primären Treibstoff ein.

Der Baggerlader auf Wasserstoffbasis © Roland Rudolph

„Dekarbonisierung von Baustellen kann Realität werden“

JCB positioniert sich als einer der größten Hersteller von Baumaschinen weltweit – spezialisiert auf den Bereich alternativer Antriebstechnologien, darunter batterieelektrische und Wasserstoffantriebe.

Frank Zader, JCB-Direktor für Großkunden Europa, sagt dazu heute: „Dieses Pilotprojekt mit Porr und den Wiener Netzen zeigt, wie künftig die Dekarbonisierung von Baustellen mit Wasserstoff als CO2-freiem Kraftstoff Realität werden kann“.

Derzeit führt Porr gemeinsam mit Auftraggebenden auch andere Pilotprojekte mit alternativen Antrieben durch. So wurden beispielsweise auf einer Baustelle im 14. Wiener Gemeindebezirk Daten gesammelt, die für eine wissenschaftliche Aufarbeitung des Themas „CO2-neutrale Baustelle“ ebenfalls von der TU Wien verwertet werden, heißt es.

„Langfristig sehen wir Potenzial in der Nutzung von Wasserstoff“

Die schrittweise Umstellung der Fuhr- und Maschinenparks gilt im Rahmen der neuen Dekarbonisierungsstrategie von Porr als Hebel zur Reduzierung der Scope-1-Emissionen (heißt: direkte Treibhausgasemissionen unter anderem aus stationärer und mobiler Verbrennung), wie das Unternehmen in einer Pressemitteilung vermeldet.

„Bei Kleingeräten findet heute bereits eine gezielte, schrittweise Elektrifizierung statt“, so Strauss vor Ort. „Bei mittleren bis größeren Maschinen stoßen batterieelektrische Konzepte jedoch häufig an technische und wirtschaftliche Grenzen. Langfristig sehen wir Potenziale in der verstärkten Nutzung von Wasserstoff“, erklärt Strauss weiter.

Aktuell arbeite man eng mit Maschinenherstellern, Forschungseinrichtungen „und natürlich auch mit innovativen Kunden wie den Wiener Netzen zusammen, um gemeinsam gezielt Entwicklungen anzustoßen.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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