28.05.2020

Porr und Schertler Holding investieren in PropTech-Startup Pocket House

Der Baukonzern Porr erwirbt 25,1 Prozent am PropTech-Startup Pocket House. Die Schertler Holding war schon zuvor als Investor an Bord.
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Porr
(c) Porr

Am 16.  April haben die Porr Beteiligungen und Management GmbH und die Schertler Holding GmbH jeweils 25,1 Prozent an der Pocket House GmbH erworben. Mit der Freigabe durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden erfolgte heute das Closing der Übernahme.

Pocket House: Digitales Property Management

Bei Pocket House handelt es sich laut Presseaussendung um eine „skalierbare State-of-the-Art-Lösung, zur Organisation und Verwaltung von Quartieren, Infrastrukturen sowie des Facilitymanagements“. Gleichzeitig heben die Pocket House Lösungen „das Property Management der Porr auf das nächste Level und machen Objekte für die Nutzer attraktiver“, heißt es weiter. Ein interdisziplinäres Team entwickelt im PropTech-Startup Web- und App-Lösungen sowie digitale Prozesse.

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„Pocket House steht für digitale Gebäude- und Quartiersmanagement Tools der Zukunft. Wir kreieren Technologien, die Wohnhäuser, Arbeitsplätze oder ganze Quartiere digital unterstützen und verbinden — transparent und in Echtzeit. Wichtig ist uns, dass alle User von unseren Web- und App-Lösung profitieren. Vom Eigentümer, über Property- und Facility Manager, bis hin zum Bewohner oder Büromitarbeiter“, so Pocket House Geschäftsführerin Simone Rongitsch.

Porr und der „Megatrend der Digitalisierung“

„Der digitale Kulturwandel setzt intelligente Werkzeuge voraus, die Daten und Menschen wirkungsvoll miteinander vernetzen“, sagt Karl-Heinz Strauss, CEO der Porr.  Der „Megatrend der Digitalisierung“ sei für das Unternehmen „bereits seit Jahren gelebte Realität“, führt er weiter aus: „Mit unserer Beteiligung an der Pocket House GmbH haben wir uns weitere wichtige strategische Vorteile im Bereich der digitalen Immobilientransformation gesichert.“

Schertler war schon vorher Investor bei Pocket Holding

Die Vorarlberger Schertler Holding war schon zuvor als Investor mit an Bord und hielt vor der Transaktion bereits 24,51 Prozent der Pocket House Firmenanteile. „Wir sehen einen steigenden Bedarf an digitalen Lösungen am PropTech-Sektor. Pocket House hat daher unserer Ansicht nach ein enormes Wachstumspotential. Im gesamten deutschsprachigen Raum gibt es kein vergleichbares Unternehmen mit einer so umfangreichen Produktpalette, die vom Wohnbau bis hin zum Universitätsgebäude jede Immobilie abdeckt“, so Reinhard Schertler, Eigentümer der Schertler Holding GmbH.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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Porr und Schertler Holding investieren in PropTech-Startup Pocket House

  • Am 16.  April haben die Porr Beteiligungen und Management GmbH und die Schertler Holding GmbH jeweils 25,1 Prozent an der Pocket House GmbH erworben.
  • Bei Pocket House handelt es sich laut Presseaussendung um eine „skalierbare State-of-the-Art-Lösung, zur Organisation und Verwaltung von Quartieren, Infrastrukturen sowie des Facilitymanagements“.
  • Gleichzeitig heben die Pocket House Lösungen „das Property Management der Porr auf das nächste Level und machen Objekte für die Nutzer attraktiver“, heißt es weiter.
  • Ein interdisziplinäres Team entwickelt im PropTech-Startup Web- und App-Lösungen sowie digitale Prozesse.
  • Die Vorarlberger Schertler Holding war schon zuvor als Investor mit an Bord und hielt vor der Transaktion bereits 24,51 Prozent der Pocket House Firmenanteile.

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  • Die Vorarlberger Schertler Holding war schon zuvor als Investor mit an Bord und hielt vor der Transaktion bereits 24,51 Prozent der Pocket House Firmenanteile.

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  • Die Vorarlberger Schertler Holding war schon zuvor als Investor mit an Bord und hielt vor der Transaktion bereits 24,51 Prozent der Pocket House Firmenanteile.

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