17.06.2025
THEMENPARTNERSCHAFT

PORR-CEO: „Irgendwann wird der Kranfahrer eine IT-Fachkraft sein“

Digitalisierung, Klimaziele und künstliche Intelligenz verändern den Bau von Grund auf. PORR-CEO Karl-Heinz Strauss spricht über die Chancen des technologischen Wandels – und darüber, warum nachhaltiges Bauen mehr ist als ein Trend.
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Karl-Heinz Strauss ist seit 2010 CEO bei PORR. © Astrid Knie

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von Juni 2025 “Neue Welten” erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Seit mehr als 150 Jahren mischt die PORR die Bauwelt auf – in Österreich und weit darüber hinaus. Seit seiner Gründung 1869 war das Unternehmen an zahlreichen Bauprojekten beteiligt, etwa am städtischen Ausbau oder an der Entwicklung der Neuen Österreichischen Tunnelbaumethode.

Doch wie sieht eigentlich die Baustelle der Zukunft aus? Werden wir bald nur noch Robotern beim Arbeiten zusehen? Karl-Heinz Strauss, CEO der PORR, hat darauf eine klare Antwort: „Roboter werden nie Menschen auf der Baustelle ersetzen können.“ Was er stattdessen erwartet, ist ein Zusammenspiel: „Die Zukunft sieht eher so aus, dass sich unsere operativen Mitarbeitenden das Know-how zum Einsatz von Robotern aneignen.“ Automatisierung ist also kein Ersatz, sondern ein Werkzeug.

Die PORR testet bereits robotergestützte Technologien – etwa im Bereich Bohren – und arbeitet eng mit Startups zusammen. Vieles befindet sich noch in der Pilotphase, doch die Richtung ist klar: Smarte Maschinen sollen den Menschen unterstützen, nicht ersetzen. „Auch unsere Geräte werden immer intelligenter; irgendwann wird der Kranfahrer oder die Kranfahrerin eine IT-Fachkraft sein“, sagt Strauss.

Die Baudokumentation wird von PORR bereits digitalisiert. © MW Architekturfotografie

Doch auch der Klimawandel stellt die Branche vor tiefgreifende Veränderungen. „Klimawandel und Energiewende sind starke Wachstumstreiber in den nächsten Jahren“, so Strauss. Digitalisierung und Dekarbonisierung gelten bei der PORR längst nicht mehr als Herausforderung, sondern als Chance. Mit ihrer „Green and Lean“-Strategie setzt die Unternehmensgruppe auf intelligentes Wachstum und nachhaltige Lösungen. Digitale Methoden und eine neue Effizienz im Planen und Bauen treiben nicht nur Innovation voran, sie helfen auch, Kosten zu reduzieren und Projekte wirtschaftlicher umzusetzen.

„Zum Beispiel nutzen wir Tools, die Planung, Ausführung und Nachbereitung von Bauprojekten effizienter machen und Soll-Ist-Analysen schon während der Projektausführung ermöglichen“, erklärt der CEO. „Wir nutzen 3D-Maschinensteuerungssysteme, Drohnenvermessung und Laserscanning und vieles mehr. Und natürlich haben wir auch Apps in der digitalen Toolbox – das geht schon in Richtung papierlose Baustelle“. Bei der PORR habe man mittlerweile das richtige Verhältnis aus Automatisierung, digitaler Transformation und Effizienzsteigerung sowie Mitarbeiterförderung erarbeitet.

Auf der PORR-Baustelle kommt ein Vermessungsroboter zum Einsatz. © PORR

Großes Potenzial für die Zukunft sieht die PORR in Building Information Modeling – kurz: BIM. Es geht um einen integrativen, digitalen Prozess, der Bauprojekte über ihren Lebenszyklus hinweg begleitet. Grundlage ist ein intelligentes Datenmodell, das sämtliche Informationen eines Bauwerks bündelt. Das spart nicht nur Zeit und Ressourcen, sondern minimiert auch Leerläufe und Fehlerquellen. Besonders effizient wird es an der Schnittstelle zu künstlicher Intelligenz: „Die KI kann zum Beispiel anhand der Daten eines BIM-Modells in Sekundenschnelle erheben, wie viel recyclingfähiges Material ich in meinem Gebäudebestand habe oder wo die nächsten Sicherheitsbegehungen stattfinden müssen“, erklärt Strauss.

Für die PORR ist das mehr als eine Technologie; es ist ein strategisches Werkzeug auf dem Weg zu mehr Nachhaltigkeit. Denn wer seine Bauwerke digital darstellt, kann sie effizienter und ressourcenschonender errichten. Die Verbindung von Gebäudedaten und lernenden Algorithmen dürfte in Zukunft weiter an Bedeutung gewinnen – nicht nur für die Wirtschaftlichkeit von Projekten, sondern auch für ihre Öko-Bilanz.

Tiefgreifender Wandel

Rund 38 Prozent der globalen CO2-Emissionen gehen laut UN-Angaben auf den Gebäude- und Bausektor zurück. Vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage: Kann Bauen überhaupt im Einklang mit Umwelt und Klima funktionieren? Strauss antwortet darauf: „Jedes nachhaltige Bauwerk greift zwar in die Natur ein, trägt aber positiv dazu bei, dass die Klimaerwärmung reduziert wird. In der gesamtheitlichen Betrachtung sind diese Eingriffe notwendig und auch richtig“. Nachhaltiges Bauen bedeute nicht, Eingriffe zu vermeiden, sondern sie verantwortungsvoll und zukunftsgerichtet zu gestalten. Tatsächlich vollzieht sich in der Branche ein tiefgreifender Wandel: Bauvorhaben werden zunehmend ganzheitlich hinsichtlich Energieeffizienz, Ressourcenschonung und ihrer langfristigen Auswirkungen auf Ökosysteme bewertet.

Klimarisiken wie Hitze oder Hochwasser verändern zudem die Anforderungen an Infrastrukturprojekte. Im Tiefbau braucht es heute nicht nur technisches Know-how, sondern auch klimaresiliente Konzepte. Investitionen in Brücken, Straßen und Schienen dienen nicht nur der Mobilität, sondern auch der Anpassung an eine sich verändernde Umwelt. „Ziel ist, die Nachhaltigkeit des Gesamtbauwerks im gesamten Lebenszyklus von der Herstellung über den Betrieb bis zum Rückbau zu betrachten“, so Strauss. Ein zentrales Mittel dabei ist der Einsatz von Recyclingbaustoffen – Ziegel, Beton und Asphalt werden auf vielen Baustellen bereits wiederverwertet.

Darüber hinaus arbeitet die PORR an Lösungen für schwer recycelbare Materialien wie Gips, Styropor oder Mineralwolle, oft in Zusammenarbeit mit Partnern aus Forschung und Industrie. „Wir recherchieren laufend im Bereich klimafreundlicher Baustoffe und Digitalisierungslösungen. Es gibt auch Dauerbrenner, wo die ganze Branche auf der Suche nach Lösungen ist – zum Beispiel, wie man den Klinker im Zement einsparen und so CO2 reduzieren kann“, erläutert Strauss abschließend.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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