17.07.2023

Poptop: woom-Founder gründen neues Startup

Die woom-Gründer Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka wollen mit ihrem neuen Produkt Innovationen im Bereich Kindermöbel vorantreiben. Und geben dabei schlicht Kindern Gestaltungsmöglichkeiten in die Hand.
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(c) Stephan Doleschal - Christian Bezdeka (l.) und Marcus Ihlenfeld lassen Kindertische wachsen und schrumpfen.

Die Gründer von woom, Marcus Ihlenfeld und Christian Bezdeka, wollen nach der erfolgreichen Entwicklung des Kinderrads mit ihrem neuen Startup poptop spezielle Kindermöbel auf den Markt bringen.

Poptop als Tisch, den Kinder selbst verstellen können

Das Ziel von ihrem neuen Unternehmen, mit der Firmenzentrale in Maria-Enzersdorf sitzend, ist es, die Kreativität von Kindern durch innovative Möbel zu fördern. Der Start erfolgte bereits im Juni mit einem höhenverstellbaren Kindertisch, der es Kindern ermöglichen soll, selbst zu entscheiden, ob sie im Hocken, Sitzen oder Stehen arbeiten oder spielen möchten.

Warum sich die Kinderbike-Founder nun diesem Thema widmen, ist schnell erklärt: „Eine kurze Recherche zum Thema ‚Kindertisch‘ genügt, um festzustellen, dass die auf dem Markt angebotenen Kindertische entweder Miniaturausgaben von Erwachsenentischen sind oder Tische, die mit Funktionen überladen sind und somit klobig wirken. Bei den meisten Kindertischen wurde das Wichtigste vernachlässigt: Kinder haben einen natürlichen Bewegungsdrang, und daher stellt das statische Sitzen eine große Herausforderung dar. Oft führt dies dazu, dass das Arbeiten am Tisch zur Qual wird und sich die Kinder zum Beispiel am Boden wohler fühlen. Von Kindern selbst höhenverstellbar wird mit poptop diese Marktlücke geschlossen“, heißt es per Aussendung.

Der Kindertisch ermögliche es Kindern konkret, die gewünschte Position selbst und ohne großen Kraftaufwand einzustellen. So stehe es den Kleinen frei, in welcher Position sie arbeiten möchten. Durch die Bewegung am Tisch ändere sich zudem ständig die Perspektive, was nicht nur dem Bewegungsdrang der Kinder entgegenkomme, sondern auch die Fantasie und Ideenfindung anrege.

Gegen statisches Sitzen

„Als Eltern haben wir erkannt, dass herkömmliche Kindermöbel oft nicht den Anforderungen unserer Kinder gerecht werden. Statisches Sitzen und eingeschränkte Bewegungsmöglichkeiten hindern sie daran, ihr volles Potenzial auszuschöpfen. Mit poptop möchten wir das ändern. Unser höhenverstellbarer Kindertisch bietet Kindern die Freiheit, selbst zu entscheiden, wie sie arbeiten möchten, und fördert ihre Kreativität und Produktivität“, sagt Bezdeka.

Der poptop-Kindertisch wurde dabei bewusst minimalistisch gestaltet und verzichtet auf „überflüssige Features“ wie neigbare Platten oder Schubladen. Er konzentriert sich laut Gründern auf das Wesentliche: die freie Entfaltung der Kinder und Förderung von Kreativität.

Patent für Mechanismus angemeldet

Dank eines innovativen Verstellmechanismus, der auch für ein Patent angemeldet wurde, funktioniert die Höhenverstellung des Tisches komplett ohne Strom und Kurbel. Dadurch werde der Tisch langlebiger und könne in jeder Position im Raum aufgestellt werden. Produziert wird er aus Komponenten in Österreich.

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(c) Stephan Doleschal – Der Kindertisch lässt sich durch einen einfachen Mechanismus in der Höhe verändern.

„Unsere Mission bei poptop ist es, die Kreativität von Kindern zu fördern und ihre Bedürfnisse in den Mittelpunkt zu stellen. Wir haben bereits mit woom bewiesen, dass innovative Produkte den Markt verändern können, und jetzt möchten wir auch im Bereich Kindermöbel neue Maßstäbe setzen. Der poptop-Kindertisch ermöglicht es Kindern, aktiv zu sein und ihre Fantasie beim Arbeiten zu entfalten“, so auch Ihlenfeld zur neuen Vision des Gründerduos.

Poptop-Founder mit Jubiläum beim woom

Er und Christian Bezdeka haben kürzlich das zehnjährige Jubiläum ihrer Marke woom gefeiert. Die Erfolgsgeschichte des Kinderradstartups begann, als sie auf dem Markt kein perfektes Fahrrad für Kinder finden konnten. Innerhalb weniger Jahre entwickelte sich woom zum großen Erfolg und übertraf im Jahr 2022 die Umsatzmarke von 100 Millionen Euro.

Gurkerl-Manager mit an Bord

Mit poptop möchten die beiden Gründer einen ähnlichen Erfolg erzielen. Während die Idee und das Produktdesign direkt von den woom-Foundern stammen, übertrugen sie die operative Führung des Unternehmens an John Brady. Der mit der Auszeichnung „Marketing Leader of the Year“ prämierte Marketingexperte mit Schwerpunkt auf „Startups und E-Commerce“ war davor für die Skalierung von gurkerl.at als Marketing Director verantwortlich.

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(c) Stephan Doleschal – John Brady übernimmt die poptop-Geschäftsführung.

„Der poptop-Kindertisch ist nicht nur funktional, sondern auch ästhetisch ansprechend und langlebig“, sagt er. „Wir wollen Eltern und Kinder gleichermaßen begeistern und einen positiven Einfluss auf ihre Erfahrungen im Umgang mit Kindermöbeln haben. Ich freue mich darauf, die Vision von poptop voranzutreiben und das Unternehmen zum Erfolg zu führen.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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