12.01.2024

Nach Konkurs startet Anna Abermann mit Pona neu durch

Im Juli 2023 musste Anna Abermann mit Pona Insolvenz anmelden. Ein Sanierungsverfahren scheiterte und es folgte der Konkurs. Nun startet die Gründerin mit einem neuen Unternehmen und Partner an Bord neu durch.
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Anna Abermann | (c) Studiomato

Erfrischende Bio-Getränke ohne Zucker und Zusatzstoffe – das ist das Konzept des 2014 gegründeten Wiener Getränke Startups Pona rund um Anna Abermann. Ende Juli musste die Gründerin mit der dahinterstehenden Firma Pona Sonst Nix GmbH Insolvenz anmelden. Die Passiva beliefen sich in Summe auf rund 1,2 Millionen Euro. Dazu zählten unter anderem Verbindlichkeiten bei der Bank und Schulden bei Lieferanten (brutkasten berichtete). Als einen der Gründe für die Insolvenz führte Abermann damals den starken Rückgang der Kaufkraft im Biosegment an. Zudem verlor das Startup im Frühjahr 2023 eine Listung bei einem größeren Händler.

Sanierungsverfahren für Pona scheiterte

Mit Anmeldung der Insolvenz Ende Juli 2023 folgte ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung. „Ein Neustart mit einer Sanierung war allerdings nicht möglich, somit haben wir diese in ein Konkursverfahren abgeändert“, so Abermann. Der Grund: Ein entsprechender Partner mit ausreichend Kapital für die Sanierung wurde nicht gefunden – unter anderem auch aufgrund einer laufenden Crowd-Finanzierung des Unternehmens. Im Oktober 2023 entschied die damals zuständige Masseverwalterin schlussendlich, dass die Sanierung nicht fortgeführt wird und der Konkurs über einen klassischen Asset-Deal abgewickelt wird.

Neues Unternehmen mit neuem Partner

Trotz Konkurses konnte Abermann die Marke und Idee hinter Pona retten. Wie die Gründerin gegenüber brutkasten bestätigt, konnte mit dem österreichischen Unternehmer Wolfgang Fojtl nun ein neuer Partner gefunden werden. Fojtl ist Eigentümer der Marke Verival, die sich auf Bio-Frühstücksprodukte spezialisiert hat. Für den Neustart wurde zudem mit der Wonderful Biodrinks GmbH bereits im Dezember ein neues Unternehmen gegründet. Mit der neuen Gesellschaft wurden die Markenrechte aus der Konkursmasse gekauft.

Abermann ist in dem neuen Unternehmen nun erstmals Mehrheitsgesellschafterin. „Wir hatten bereits in der Vergangenheit mit Wolfgang Fojtl so eine Art Mentorenbeziehung“, so Abermann. Zudem sei das gegenseitige Vertrauensverhältnis durch „gemeinsame Werte“ geprägt.

Schlankere Strukturen und gemeinsame Synergien

Im Gegensatz zur Pona Sonst Nix GmbH sei die neue Wonderful Biodrinks GmbH viel schlanker aufgestellt, wie Abermann anmerkt. „Wir haben nun den Vorteil, dass wir gemeinsam Vertriebsstrukturen nutzen können“, so die Gründerin. Und sie merkt an: „Wir können uns im Prinzip den Neustart nur leisten, da wir an bestehende Strukturen anknüpfen“. Während ihre alte Firma in Hochzeiten bis zu zwölf Mitarbeiter:innen zählte, muss Abermann nun allerdings mit einem kleinen Team von drei Leuten starten. Zudem sollen neben Pona die Marken bitterschön und TSSSCHK weitergeführt werden. Die vierte Marke Ich bin Was?er wird aufgrund der hohen Glaskosten vorerst jedoch eingestellt.

Produktionsanlagen von Pona werden weiter genutzt

Bereits vor Weihnachten konnten mit der neuen Firma die ersten Getränke produziert werden. Trotz der Unsicherheiten und dem Konkurs habe der Abfüllpartner die Beziehung zu Pona aufrechterhalten, so Abermann. Auch zwei größere Händler hätten die Listung der Biogetränke nicht aufgegeben. „Ich möchte hiermit wirklich eine Lanze für unsere Kunden und Lieferanten brechen. So etwas kann man sich im Leben nicht zweimal wünschen“. Zudem konnten Kunden in der Übergangszeit auch mit noch vorhandenen Beständen im Lager versorgt werden. Trotz der geglückten Rettung hält sie abschießend fest. „Das Jahr wird dennoch eine Herausforderung für uns“.


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Wir sprachen zur Paketabgabe mit (vl.) Johannes Braith, Petra Dobrocka und Georg Weiss | (c) brutkasten / byrd / quivo / Hintergrund / (c) RoseBox via Unsplash
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Bereits seit der Veröffentlichung des Ministerialentwurfs zu einer neuen Paketsteuer im Mai trifft diese in der öffentlichen Diskussion auf Kritik. Vorgesehen ist eine Abgabe von zwei Euro pro zugestelltem Paket, die ab dem 1. Oktober 2026 von großen Online-Handelsplattformen mit einem Jahresumsatz ab 100 Millionen Euro eingehoben werden soll. Nachdem das vorparlamentarische Begutachtungsverfahren zum Gesetzesentwurf am 26. Mai 2026 offiziell geendet hat, geht die Vorlage im nächsten Schritt in die Debatte und finale Abstimmung im Nationalrat.

Mit den prognostizierten Einnahmen von jährlich rund 280 Millionen Euro will die Bundesregierung die geplante Mehrwertsteuersenkung auf Grundnahrungsmittel teilweise gegenfinanzieren. Zudem wolle man den lokalen stationären Handel gegenüber den internationalen E-Commerce-Riesen stärken, so die Argumentation. Und auch der Umweltschutzaspekt wird seitens der Regierung ins Treffen geführt. Diese Begründung lassen viele Kritiker:innen aber nicht gelten.

Dobrocka: „wird nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben“

Auch unter Gründer:innen heimischer Startups und Scaleups im Logistik-Bereich, die für brutkasten erreichbar waren, herrscht breite Ablehnung gegenüber der Paketabgabe. Dabei ist es nicht die Zielsetzung, die kritisiert wird. „Grundsätzlich finde ich es begrüßenswert über Maßnahmen zu diskutieren, die den österreichischen Markt vor einer Flut an ausländischen Sendungen schützen und österreichische Unternehmer stärken. Aber diese Maßnahme tut das nicht“, meint etwa Petra Dobrocka, Co-Founderin und CCO des Wiener Logistik-Scaleups byrd. „Selbst wenn ein heimischer Händler die Ware in Österreich verpackt und mit der österreichischen Post an einen österreichischen Kunden schickt: Sobald der Verkauf über einen Marktplatz wie Amazon läuft, greift die Steuer.“ Die Maßnahme werde letztlich „nur das Angebot verringern und die Kosten für österreichische Kunden in die Höhe treiben.“

Braith: „Emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen“

Ähnlich argumentiert auch Storebox-Co-Founder und CEO Johannes Braith. Er führt zusätzlich eine ökologische Perspektive ins Treffen. „Wir brauchen aus meiner Sicht weniger Symbolpolitik und mehr intelligente Steuerung. Wenn Politik Lenkungswirkung ernst meint, dann sollte sie emissionsärmere Zustellformen gezielt begünstigen und nicht pauschal jede Form des Versandhandels verteuern“, so der Gründer. Das Gesetz unterscheide nämlich zu wenig zwischen emissionsintensiven und emissionsarmen Zustellmodellen. Klassische Haustürzustellung sei ineffizient und verursache Retourenverkehr und Parkdruck, meint Braith und führt Click-&-Collect-Modelle mit gebündelter Anlieferung ins Treffen, wie sie auch sein Unternehmen umsetzt.

Weiß: EU-Regelung statt „Alleingang“

Georg Weiß, Co-Founder und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Quivo, würde in dem Zusammenhang lieber eine europäische Lösung sehen. „Auf EU-Ebene gibt es ja auch Vorschläge, etwa Zölle für Kleinpakete unter 150 Euro einzuführen, um den europäischen Markt vor Billigprodukten zu schützen. Das halte ich für die sinnvollere Maßnahme, als aus Österreich heraus einen Alleingang zu machen und eine Zwei-Euro-Paketgebühr einzuführen“, so der Gründer gegenüber brutkasten.

AustrianStartups: Nachteile für Startups und Scaleups befürchtet

Kritik an der Paketsteuer kommt auch von AustrianStartups. „Wer Österreich als Innovationsstandort stärken will, kann nicht gleichzeitig die Vertriebskanäle innovativer Unternehmen im E-Commerce belasten. In der aktuellen Form würde der Entwurf vor allem Startups, Scaleups und KMUs treffen, die über Plattformen verkaufen oder aus Österreich versenden“, meint man dort. Auch befürchtet man potenzielle Probleme für Scaleups in der Branche, weil ein gleitender Übergang bei der Umsatzschwelle fehle: „Für Scaleups, die gerade die 100-Millionen-Euro-Grenze überschreiten, bedeutet das einen abrupten Kostenschock in genau der Phase, in der sie skalieren wollen.“

Kaminski: „Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll“

Zudem hebt AustrianStartups eine besondere Problematik im Secondhand- und Refurbishment-Bereich hervor und zitiert dazu refurbed-Co-Founder Kilian Kaminski: „Bei einem refurbishten iPhone beispielsweise ist der Produktpreis zwar relativ hoch, aber die Marge für Refurbisher ist sehr gering. So eine Abgabe kann nicht einfach weitergegeben werden. Das Resultat: Preise im Reuse-Bereich steigen, neue Billigwaren nicht. Das ist das Gegenteil von dem, was erreicht werden soll. Falls die Abgabe kommt, braucht es zwingend eine Ausnahmeregelung für Secondhand und Refurbished.“

AustrianStartups forderte daher bereits im Mai „eine Rücknahme des Entwurfs in seiner aktuellen Form“. Sollte dies nicht passieren jedenfalls aber eine „Prüfung eines EU-weiten Rahmens statt eines österreichischen Alleingangs“ und eine Ausnahmeregelung für Secondhand, Refurbished und Reuse.

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