04.03.2021

Warum Pona ein 2Min2Mio-Investment ablehnte und dafür eine Conda-Kampagne startete

Das Wiener Getränkes-Startup Pona (bzw. Wonderful Drinks) startete seine aktuelle Crowdinvesting-Kampagne nicht zufällig am Tag der 2 Minuten 2 Millionen-Ausstrahlung.
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Pona bzw Wonderful Drinks: Gründerin Anna Abermann zuerst bei 2 Minuten 2 Millionen - nun bei Conda
(c) PULS 4/Gerry Frank: Pona-Gründerin Anna Abermann im Pitch bei 2 Minuten 2 Millionen

Dass es bei 2 Minuten 2 Millionen nicht nur um mögliche Investments geht, ist bekannt. Die plötzliche hohe Nachfrage während der Ausstrahlung hat schon den Server von so manchem Kandidaten überlastet. Inzwischen hat sich freilich herumgesprochen, dass es diese auszunutzen gilt. Das nahm sich auch das Wiener Getränkestartup Wonderful Drinks, am besten bekannt für sein erstes Produkt Pona, zu Herzen. Es startete am Tag der Ausstrahlung eine Crowdinvesting-Kampagne auf der Plattform Conda.

Angebot „zu weit weg von der Bewertung, die wir wollten“

Der Entschluss, es so zu machen, sei erst nach der Aufzeichnung der Sendung im Herbst erfolgt, erzählt Pona-Mitgründerin Anna Abermann gegenüber dem brutkasten: „Wir haben uns überlegt, wie wir die Medienpräsenz ausnutzen können, nachdem bei 2 Minuten 2 Millionen nicht das gewünschte Ergebnis herausgekommen ist“. „Nicht das gewünschte Ergebnis“ bedeutet in diesem Fall: Pona schlug ein Angebot von Hans Peter Haselsteiner und Martin Rohla über 200.000 Euro zu einer Bewertung von zwei Millionen Euro aus. Das Gegenangebot über 300.000 Euro für zehn Prozent Anteile war den Investoren zu teuer.

„Das Investment-Angebot war einfach zu weit weg von der Bewertung, die wir wollten. Wir hatten zum Zeitpunkt der Aufzeichnung schon so viele Potenziale in der Pipeline, dass wir wussten: In einem halben Jahr, zum Zeitpunkt der Ausstrahlung, schaut die Welt ganz anders aus – trotz Covid“, sagt Abermann. Die Bewertung habe man auch mit den Bestandsinvestoren zuvor abgesprochen gehabt.

2 Minuten 2 Millionen als „durch und durch positive Erfahrung“

Man habe jedoch auch den Standpunkt der 2 Minuten 2 Millionen-Investoren „voll verstanden“, meint Abermann. Generell sieht sie das TV-Format – auch im Vergleich zu Pendants in anderen Ländern – sehr positiv. „Du wirst nicht fertig gemacht. Die Investoren sind kritisch, aber enorm wertschätzend. Sie erkennnen dein Commitment an. Das ist motivierend und ich habe es insgesamt als durch und durch positive Erfahrung erlebt“.

Pona: Starker Start der Conda-Kampagne

Die Conda-Kampagne ist indessen gut angelaufen. Am dritten Tag steht sie bei mehr als 80.000 Euro – die Funding-Schwelle war mit 40.000 Euro festgelegt worden, das Funding-Ziel mit 300.000 Euro. Mit 2 Minuten 2 Millionen dürfte der erste Etappenerfolg letztlich aber nicht allzu viel zu tun haben. „Wir haben am Tag der Ausstrahlung auf Anraten von Conda bereits in der Früh gestartet und lagen schon vor dem Auftritt bei 70.000 Euro. Wir waren innerhalb von drei Stunden über der Funding-Schwelle. Das war irre. Viele Leute kamen dabei aus dem Conda.-Netzwerk, es war aber auch einiges an Friends & Familiy dabei“, erzählt Abermann.

Wie bei Crowdinvesting-Kampagnen üblich geht es nach dem ersten Push etwas langsamer weiter. Für die Pona-Gründerin ist aber klar: „Ich bin sehr optimistisch, dass wir 300.000 Euro schaffen. Es kommen noch einige Good News on the way“. Zudem sei die Kampagne erst etwas später auch für Deutschland freigeschalten worden, wodurch sich Abermann einen weiteren Sprung erhofft. Und auch wenn sich das Funding-Ziel nicht ganz ausgeht, könne sie damit leben, meint die Gründerin.

Export-Fokus: Pona in vier weiteren Ländern

Mit dem Geld aus der Kampagne wolle man das Thema Export weiter fokussieren. „Wir haben dieses Jahr mit vier neuen Export-Partnern gestartet. Das Kapital setzen wir ein, um diese im Marketing zu unterstützen“, sagt Abermann. Neu dazu gekommen seien Partner für die BeNeLux-Länder, UK, Frankreich und die USA. Schon davor war Pona in Schweden, Belgien (nur in einer Bio-Supermarkt-Kette), Finnland und Dänemark aktiv. Ein mögliches weiteres Ziel sei Deutschland – ein „komplexer Markt, der stark auf regionale Märkte aufgeteilt ist“, wie die Gründerin anmerkt. Allerdings auch einer, mit dem man ein großes Ziel erreichen will: Den Umstieg auf Pfandflaschen. „Das ist allerdings eine komplexe Logistik, für die man einen guten Partner braucht“, räumt Abermann ein.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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