17.03.2023

Polestar-Nachhaltigkeits-Chefin: „E-Fuels-Befürworter sollen endlich Daten vorlegen“

Interview. Polestar will bis 2030 ein vollständig klimaneutrales Elektroauto produzieren. Wir haben bei Fredrika Klarén, Global Head of Sustainability bei Polestar, nachgefragt, wie realistisch dieses Unterfangen ist. Zudem äußerte sich Klarén zur aktuellen Debatten rund um E-Fuels.
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Polestar
Fredrika Klarén, Global Head of Sustainability | (c) Polestar

„Es ist unser Versuch einer Mondlandung“. So beschreibt der skandinavische E-Autobauer Polestar sein ambitioniertes „Polestar 0 Projekt„. Das Ziel: Bis 2030 soll ein vollständig klimaneutrales Auto auf den Markt gebracht werden. Im Zuge des Projektes sollen Treibhausgasemissionen aus jedem Aspekt der Produktion eliminiert werden – angefangen vom Aluminium über die Batterien bis hin zur Elektronik.

Im Interview haben wir bei Fredrika Klarén, Global Head of Sustainability bei Polestar, nachgefragt, wie realistisch dieses Unterfangen ist. CO2-Kompensation schließt der E-Autobauer laut eigenen Angaben nämlich vollständig aus. Zudem spricht Klarén über das Batterierecycling die Rückverfolgbarkeit von Materialien und die aktuelle Debatte rund um E-Fuels.


Welche Intention verfolgen Sie mit dem „Polestar 0 Projekt“?

Das “Polestar 0 Projekt”  ist ein sehr groß angelegtes Vorhaben. Wenn wir uns den Kohlenstoff-Fußabdruck eines Elektrofahrzeugs über den gesamten Lebenszyklus hinweg ansehen, dann wissen wir schon heute, dass dieser kleiner ist als der eines vergleichbaren Verbrenners. Die Klimabilanz eines E-Fahrzeuges ist aber noch nicht perfekt. Sie muss noch verbessert werden. Dessen sind wir uns bewusst.

Daher müssen wir künftig auch die Emissionen reduzieren, die sich im Zuge der Produktion von E-Autos ergeben. Mit dem “Polestar 0 Projekt” verfolgen wir ein ambitioniertes Ziel, das am Weg dorthin zu neuen Innovationen führen wird. Wir wissen natürlich, dass es sich dabei um eine sehr komplexe Aufgabe handelt. In einem Elektroauto sind nämlich mehr als 50.000 Komponenten verbaut.

Wie weit sind Sie mit dem „Polestar 0 Projekt“ bereits? 

Wir haben noch sechs Jahre Zeit, bis wir das erste klimaneutrale Auto ausliefern werden. Die erste Aufgabe besteht darin, zu erforschen, wie man die Emissionen bei den Materialien und Komponenten eliminieren kann. Dafür gibt es heute oftmals noch keine Lösung. In den ersten Jahren dieses Projekts geht es daher in erster Linie um Forschung. Und das tun wir bereits jetzt. Wir führen Forschungsprojekte durch, zum Beispiel zusammen mit SSAB, dem weltweit größten Stahlhersteller.

Nach dieser Phase wird „Advanced Engineering” betrieben, damit wir neu entwickelte Komponenten künftig auch in ein Auto einbauen können und die nötigen Supply-Chains aufbauen. Ab 2027 wollen wir dann eine ganz normale Produktentwicklung vorantreiben. Wir teilen das Projekt daher in drei Phasen auf. Derzeit befinden wir uns in der ersten Phase – also der Forschung.

(c) Polestar

Ist es überhaupt möglich, das “Polestar 0 Projekt” ohne Kompensation zu erreichen? 

Der Begriff Kompensation ist sehr vage. Meiner Meinung nach ist es nicht möglich, mit einer Kompensation das Net-Zero-Ziel zu erreichen. Wir können die Emissionen, die bei der Herstellung eines Bauteils entstehen, nicht einfach ausgleichen. Zum Beispiel indem man Bäume pflanzt. Warum? Wir können nämlich die Emissionen nicht einfach auf die nächsten Jahrzehnten verschieben. Dafür bleibt uns angesichts der Klimakrise nicht die Zeit. Für uns ist Kompensation also nicht das Ziel. Aber wir sind hingegen offen für Technologien im Bereich der CO2-Abscheidung. Wir wollen keine Türen dahingehend schließen. Für die CO2-Kompensation, wie wir sie heute kennen, haben wir aber definitiv die Türen geschlossen.

Können Sie ein Beispiel nennen, wo künftig die Emissionen eliminiert werden sollen? 

Wenn wir die großen Emissionsquellen betrachten, auf die wir uns unbedingt konzentrieren müssen, dann sind das sicherlich Stahl, Aluminium und Batterien. Diese machen den Großteil der Emissionen aus, die bei der Produktion eines Elektrofahrzeugs entstehen. Wir schauen uns aber alle Komponenten an. Dazu zählt auch die Elektronik. Derzeit handelt es sich noch um eine Art schwarzes Loch, wenn es darum geht, Emissionsdaten von der Elektronikindustrie zu erhalten. 

Ich habe viele Jahre im Bereich Nachhaltigkeit gearbeitet und Rückverfolgung ist der heilige Gral.

Fredrika Klarén,  Global Head of Sustainability

Welche Fortschritte machen Sie im Bereich des Batterie-Recycling? 

Wir wissen natürlich, dass der Abbau von Mineralien für Batterien mit vielen Risiken im Zusammenhang der Menschenrechte einhergeht. Der Bergbausektor ist sehr intransparent und geht oftmals mit Korruption einher. Auf der anderen Seite haben wir natürlich auch die Knappheit der Mineralien. Um die Klimakrise wirklich bekämpfen zu können, müssen wir die Welt elektrifizieren, und um die Welt zu elektrifizieren, brauchen wir aber auch Mineralien.

Deshalb ist die Kreislaufwirtschaft so wichtig. Ein Teil dessen ist das Recycling von Batterien. In allen unseren Programmen versuchen wir sicherzustellen, dass wir Entscheidungen treffen, die den Kreislaufgedanken fördern. Das ist aber nicht immer einfach. Es müssen oftmals Kompromisse zwischen Effizienz und der Reduzierung von Klimaemissionen getroffen werden. Beim Polestar 2 haben wir es beispielsweise geschafft, dass sich die Batterie bzw. einzelne ihrer Module sehr leicht auswechseln lassen, sofern sie beschädigt sind oder repariert werden müssen.

Arbeiten Sie hier auch mit anderen Produzenten zusammen?

Wir sind gerade dabei zusammen mit Volvo, unserer Muttergesellschaft, Batteriezentren einzurichten. Aktuell haben wir drei Batteriezentren auf der ganzen Welt, eines in China, eines in Schweden und eines in den USA. Sie verfügen über die Kapazität, Batterien von alten Polestars zurückzunehmen. Derzeit haben wir aber noch nicht so viele alte Polestars auf der Straße, dass wir von einem großen Zustrom sprechen können. Deshalb geht es hier momentan vor allem um die Forschung rund um Recycling und Wiederverwertbarkeit.

Ich würde es bevorzugen, dass E-Fuels ein Teil der Lösung sind, aber sie sind in dieser kurzen Zeit einfach nicht skalierbar

Fredrika Klarén,  Global Head of Sustainability

Wie sorgen Sie für Transparenz in Bezug auf die eigene Supply Chain? 

Die Rückverfolgbarkeit von Materialien ist ein weiterer wichtiger Schritt. Wir waren sehr froh darüber, dass wir ein Pilotprojekt mit Blockchain durchführen konnten, um die Rückverfolgbarkeit von Kobalt in den Batterien von Polestar 2 zu ermöglichen. Es war das erste Auto auf dem Markt, das Blockchain zur Rückverfolgung von Kobalt nutzte.

Ich habe viele Jahre im Bereich Nachhaltigkeit gearbeitet und Rückverfolgung ist der heilige Gral. Rückverfolgbarkeit war immer eine sehr verwaltungstechnische, sehr komplizierte Arbeitsweise, die auch leicht zu korrumpieren war. So können beispielsweise Stempel auf Papieren gefälscht werden. Aber mit der Blockchain haben wir nun eine sichere Möglichkeit, etwas zu verfolgen. Mittlerweile können wir damit auch Glimmer, Lithium und Nickel zurückverfolgen. Aber auch andere Materialien wie Leder oder Wolle sind in Planung.

(c) Polestar

Wie stellen Sie sicher, dass Polestar seine eigenen Standards erfüllt und wer überprüft das? 

Wir arbeiten mit verschiedenen Instrumenten, um sicherzustellen, dass unsere Lieferanten unsere Anforderungen kennen. Und dass sie sich verpflichten, unsere Anforderungen zu erfüllen, Dazu zählt auch, dass wir Kontrollen durchführen. Zusammen mit Volvo führen wir Audits in der Lieferkette durch. Hier arbeiten wir zum Beispiel mit der Responsible Business Alliance zusammen. Um unser Ziel von Polestar Zero zu erreichen, müssen wir aber künftig auch die Lieferanten mit ins Boot holen.

Wie beurteilen Sie aktuell die Diskussion rund um E-Fuels?

E-Fuels sind ein weiterer Weg, von dem abzulenken, was wir eigentlich tun müssen. Im Prinzip geht es darum, sich damit Zeit zu kaufen. Personenverkehr ist für 15 Prozent der Treibhausgasemissionen verantwortlich. Wir als Automobilhersteller haben eine so große Verantwortung und wir lassen die Emissionen aus diesem Sektor zu, obwohl wir mit rein elektrischen Fahrzeugen eigentlich eine Lösung dafür haben. Das liegt daran, dass wir nicht schnell genug auf diese neue Technologie umsteigen.

Zusammen mit Rivian und Kearney haben wir im Februar den Pathway Report veröffentlicht. Dabei zeigen wir klar und deutlich den Zeitplan auf. Wir haben keine Jahrzehnte mehr für einen Übergang zur E-Mobilität. Wir müssen nämlich den globalen Verkauf von Verbrenner-Autos spätestens ab 2032 einstellen, wenn wir das 1,5-Grad-Ziel erreichen möchten. Dafür müssen wir bis 2033 100 Prozent erneuerbare Energien in die Ladenetzwerke einspeisen und wir müssen auch unsere Lieferketten bis 2032 um 81 Prozent dekarbonisieren. Ich würde es bevorzugen, dass E-Fuels ein Teil der Lösung sind, aber sie sind in dieser kurzen Zeit einfach nicht skalierbar.

Befürworter:innen von E-Fuels sprechen oftmals von “Technologieoffenheit”, die es im Kampf gegen die Klimakrise braucht. Was sagen Sie dazu?

Ich bin eine Pragmatikerin, wenn es um Klimaschutz geht. Alles, was funktioniert, sollten wir tun. Wir  haben nämlich nur noch sechs Jahre Zeit, bis wir das 1,5-Grad-Ziel erreichen. Wir müssen also alles tun, was nachweislich eine Wirkung hat. Mit E-Fuels werden wir das Ziel allerdings nicht erreichen. Nur wenn wir die erneuerbaren Energien, den Ausbau von Ladestromnetzen und die Dekarbonisierung der Produktion kombinieren, haben wir tatsächlich eine Chance, unter den 1,5 Grad für die Erderwärmung zu bleiben. Ich wäre aber sehr interessiert an den diesbezüglich notwendigen Daten der E-Fuels-Befürworter, die bisher nicht vorhanden sind.


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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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