23.08.2024
PODCAST-FÖRDERUNG

Neue Förderung: Bis zu 50.000 Euro im Jahr für Podcasts

Für Podcasts kann man sich in Österreich nun eine ordentliche Finanzspritze holen - wenn man entsprechenden Mehrwert liefert.
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Podcast-Förderung - auf dem Foto ist ein Mikrofon zu sehen
(c) Jonathan Velasquez via Unsplash

Er ist in den vergangenen Jahren zum vielleicht beliebtesten Side-Hustle in der heimischen Startup-Szene geworden: Ein eigener Podcast stärkt die Personal Brand und nebenbei lernt man in den Gesprächen viel für sich selbst dazu. Die Monetarisierung – wenn überhaupt angestrebt – ist allerdings mitunter eine Herausforderung. Denn Werbepartner muss man erst einmal finden und dann sollten diese nicht den Inhalt des Podcasts konterkarieren.

Neue Podcast-Förderung ab Anfang September

Mit Anfang September gibt es nun eine neue Möglichkeit zur Finanzierung. Nach einem entsprechenden Nationalratsbeschluss bietet die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) eine neue Podcast-Förderung an. „Die Förderung soll zur Gewährleistung und zum Ausbau eines vielfältigen, hochwertigen und innovativen Audio-Podcast-Angebots in Österreich und zur Stärkung des demokratischen Verständnisses und des verantwortungsvollen und von gegenseitigem Respekt getragenen, gesellschaftspolitischen Diskurses beitragen“, heißt es dazu in einer Aussendung der RTR.

Bis zu 50.000 Euro aus dem 500.000 Euro-Topf

Konkret beträgt der Förderbetrag für tägliche bzw. wöchentliche Formate bis zu 50.000 Euro im Jahr, für „Feature Podcasts“ mit mindestens sechs Episoden zu je mindestens 30 Minuten im Jahr 25.000 Euro. Insgesamt werden jährlich allerdings nur 500.000 Euro dafür bereitgestellt – es könnte also einen Run auf den Zuschuss geben.

Klare Förderrichtlinien

Zudem gelten konkrete Förderrichtlinien – bereits gestartete Produktionen können etwa nicht eingereicht werden. „Unter anderem müssen tägliche Produktionen eine durchschnittliche Mindestdauer von zehn Minuten, wöchentliche Produktionen von mindestens 30 Minuten aufweisen sowie bisher durchschnittlich mindestens 10.000 Downloads pro Woche belegen können. Staffelproduktionen müssen auf eine durchschnittliche Mindestdauer von 30 Minuten pro Episode und auf insgesamt mindestens 12.000 Downloads kommen“, heißt es in der RTR-Aussendung.

Podcast-Förderung als „Game-Changer“

„Diese Förderung ist ein Game-Changer für die österreichische Podcast-Szene“, kommentiert Robert Kopka, Gründer des Wiener Startups StartMatch, das Startups mittels KI bei Förderanträgen unterstützt. „Das bringt nicht nur frischen Wind in die Branche, sondern eröffnet vielen talentierten Creators die Möglichkeit, ihre Ideen noch besser umzusetzen. Gerade in Bereichen wie Medien, Bildung, Kultur und Wissenschaft, wo der gesellschaftspolitische Diskurs im Vordergrund steht, sehe ich großes Potenzial für neue, innovative Projekte.“

Keine KI und keine Werbeformate

Kopka betont dabei allerdings die inhaltlichen Richtlinien der Förderung. Nicht förderfähig sind nämlich Inhalte, die Hass oder diskriminierende Botschaften verbreiten, sowie automatisierte KI-Inhalte oder reine Werbeformate. Für Gründer:innen, die einen Podcast als Side-Hustle betreiben, gilt also: Einen echten Mehrwert liefern und auf Werbung für das eigene Startup verzichten.

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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe
V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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