23.08.2024
PODCAST-FÖRDERUNG

Neue Förderung: Bis zu 50.000 Euro im Jahr für Podcasts

Für Podcasts kann man sich in Österreich nun eine ordentliche Finanzspritze holen - wenn man entsprechenden Mehrwert liefert.
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Podcast-Förderung - auf dem Foto ist ein Mikrofon zu sehen
(c) Jonathan Velasquez via Unsplash

Er ist in den vergangenen Jahren zum vielleicht beliebtesten Side-Hustle in der heimischen Startup-Szene geworden: Ein eigener Podcast stärkt die Personal Brand und nebenbei lernt man in den Gesprächen viel für sich selbst dazu. Die Monetarisierung – wenn überhaupt angestrebt – ist allerdings mitunter eine Herausforderung. Denn Werbepartner muss man erst einmal finden und dann sollten diese nicht den Inhalt des Podcasts konterkarieren.

Neue Podcast-Förderung ab Anfang September

Mit Anfang September gibt es nun eine neue Möglichkeit zur Finanzierung. Nach einem entsprechenden Nationalratsbeschluss bietet die RTR (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH) eine neue Podcast-Förderung an. “Die Förderung soll zur Gewährleistung und zum Ausbau eines vielfältigen, hochwertigen und innovativen Audio-Podcast-Angebots in Österreich und zur Stärkung des demokratischen Verständnisses und des verantwortungsvollen und von gegenseitigem Respekt getragenen, gesellschaftspolitischen Diskurses beitragen”, heißt es dazu in einer Aussendung der RTR.

Bis zu 50.000 Euro aus dem 500.000 Euro-Topf

Konkret beträgt der Förderbetrag für tägliche bzw. wöchentliche Formate bis zu 50.000 Euro im Jahr, für “Feature Podcasts” mit mindestens sechs Episoden zu je mindestens 30 Minuten im Jahr 25.000 Euro. Insgesamt werden jährlich allerdings nur 500.000 Euro dafür bereitgestellt – es könnte also einen Run auf den Zuschuss geben.

Klare Förderrichtlinien

Zudem gelten konkrete Förderrichtlinien – bereits gestartete Produktionen können etwa nicht eingereicht werden. “Unter anderem müssen tägliche Produktionen eine durchschnittliche Mindestdauer von zehn Minuten, wöchentliche Produktionen von mindestens 30 Minuten aufweisen sowie bisher durchschnittlich mindestens 10.000 Downloads pro Woche belegen können. Staffelproduktionen müssen auf eine durchschnittliche Mindestdauer von 30 Minuten pro Episode und auf insgesamt mindestens 12.000 Downloads kommen”, heißt es in der RTR-Aussendung.

Podcast-Förderung als “Game-Changer”

“Diese Förderung ist ein Game-Changer für die österreichische Podcast-Szene”, kommentiert Robert Kopka, Gründer des Wiener Startups StartMatch, das Startups mittels KI bei Förderanträgen unterstützt. “Das bringt nicht nur frischen Wind in die Branche, sondern eröffnet vielen talentierten Creators die Möglichkeit, ihre Ideen noch besser umzusetzen. Gerade in Bereichen wie Medien, Bildung, Kultur und Wissenschaft, wo der gesellschaftspolitische Diskurs im Vordergrund steht, sehe ich großes Potenzial für neue, innovative Projekte.”

Keine KI und keine Werbeformate

Kopka betont dabei allerdings die inhaltlichen Richtlinien der Förderung. Nicht förderfähig sind nämlich Inhalte, die Hass oder diskriminierende Botschaften verbreiten, sowie automatisierte KI-Inhalte oder reine Werbeformate. Für Gründer:innen, die einen Podcast als Side-Hustle betreiben, gilt also: Einen echten Mehrwert liefern und auf Werbung für das eigene Startup verzichten.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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