01.10.2018

Pocketwingcard: Wie ein Schüler-Unternehmen das B2B-Geschäft entdeckte

Drei HTL-SchülerInnen gründeten im Rahmen des Programms Junior Achievement ein Unternehmen. Drei MitarbeiterInnen kamen bald dazu. Die Pocketwingcard, ein Multifunktions-Tool im Kreditkartenformat, wird inzwischen in Serie produziert. Accenture unterstützte das Team beim Ausfeilen des Business-Modells.
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Accenture MentorInnen Andrea Kretschmer links) und Pocketwingcard-Team im Accenture Future Camp in Wien.
(c) Accenture: Accenture MentorInnen Andrea Kretschmer links) und Pocketwingcard-Team im Accenture Future Camp in Wien.
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800 Euro Kapital hatte das Team von Pocketwingcard zum Start. Das ist die Standard-Summe beim Programm Junior Achievement, an dem die drei HTL-SchülerInnen Lisa Feiertag, Nicolas Pfob und Benjamin Greilberger seit dem Schuljahr 2017/2018 teilnahmen. Also eine von vielen „Übungsfirmen“ an einer österreichischen Schule? Doch etwas mehr. Die Pocketwingcard, ein Multifunktionstool im Kreditkartenformat mit 16 Funktionen, ist inzwischen in Österreich in Serienproduktion. Das junge Unternehmen finanziert sich dabei über den selbst erwirtschafteten Cashflow.

+++ Junior Company Programm: Pocketwíngcard siegt im Österreichwettbewerb 2018 +++

Pocketwingcard: „Schweizer Messer“ ohne Messer im Kreditkartenformat

Aber zurück zum Anfang. Da stand, wie bei jedem Startup, eine Idee. „Wir wollten ein Multifunktions-Werkzeug machen, das man besonders einfach dabei haben kann. Da entstand die Idee, es im Kreditkartenformat zu produzieren“, erzählt Co-Founder Benjamin Greilberger. Es sei vergleichbar mit einem Schweizer Messer, nur ohne Klinge. Der erste Prototyp wurde an der HTL aus Plexiglas gefertigt. Bald fanden sich drei MitarbeiterInnen aus den Reihen der MitschülerInnen. Ein Team-Mitglied ist inzwischen 18 Jahre alt, der Rest 17.

Stahl-Unternehmen als Partner gewonnen

Aber wie kommt man mit den besagten 800 Euro weiter? „Wir haben relativ schnell die Firma Kovac Stahl als Partner gefunden. Die haben uns unterstützt und die ersten Prototypen aus Edelstahl und dann die erste Serie von einigen Hundert Stück kostenlos für uns produziert“, erzählt Greilberger. Diese erste Serie habe man verkauft. „Seitdem hatten wir nie finanzielle Probleme“, sagt der Co-Founder. Klar, beim Programm Junior Achievement profitiere man von rechtlichen und steuerlichen Begünstigungen. „Prinzipiell muss man aber, wie jedes andere Unternehmen, mit dem vorhandenen Kapital wirtschaften“.

Auf B2B gekommen

Und man muss an seinem Business-Modell feilen. „Wir haben unser Produkt am Anfang mit einem B2C-Modell gedacht. Das war für uns nahe liegend. Wir sehen aber zusehends, dass eine Vermarktung im B2B-Bereich, etwa als Werbegeschenk, sehr gut funktioniert“, erzählt Greilberger. So hätte etwa die Arbeiterkammer Wien bereits für eine Aktion 220 Stück geordert. Als eines der Siegerprojekte beim Junior Achievement-Wettbewerb gewann Pocketwingcard auch einen Design Thinking Workshop bei Accenture. Und man entschloss sich gemeinsam, B2B-Sales zum großen Thema zu machen.

Impressionen vom Design thinking Workshop im Accenture Future Camp in Wien

Unterstützung durch die Profis von Accenture

„Es war für uns wirklich faszinierend, wie viel Know-how bei dem Team bereits da ist und mit welcher Professionalität und Ernsthaftigkeit sie bei der Sache sind“, erzählt Andrea Kretschmer, Leiterin Corporate Citizenship bei Accenture Österreich und eine von zwei Workshop-Coaches. Im Rahmen eines Design Thinking-Workshops im Accenture Future Camp in Wien habe man dann einen klaren B2B-Plan herausgearbeitet, mit dem Ziel (große) Unternehmen anzusprechen. „Die Grundfragen waren: Wer sind die Personas in den Ziel-Unternehmen? Wie ticken die? Wie kann man sie ansprechen? Und vor allem: Was sind konkrete nächste Schritte?“, sagt Kretschmer.

„Das kann noch richtig groß werden“

„Der Prozess war für uns neu“, erzählt Benjamin Greilberger. „Es gab klare Spielregeln, etwa dass jede Idee eingebracht werden kann und nicht sofort beurteilt wird“. Der Design Thinking-Prozess habe so viele gute Ideen hervorgebracht, die in den „Action Plan“ einflossen. Und Andrea Kretschmer ist überzeugt: „Für uns war es eine wirklich tolle Erfahrung, unsere Kernkompetenzen und unser Know-how hier einbringen zu können. Pocketwingcard macht gerade seine ersten Schritte. Aber das kann noch richtig groß werden“.

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Accenture Country Managing Director Michael Zettel im Video-Interview:

Wie sich Österreichs Unternehmen zu Gewinnern der Digitalisierung machen können | Accenture

Michael Zettel, Country Managing Director von Accenture DACH, gab Einblick in ihre neueste Studie zum Thema Digitalisierung und Chancen. Wir haben die wichtigsten Fakten für euch aufbereitet.

Gepostet von DerBrutkasten am Samstag, 25. August 2018

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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