23.08.2021

PlusGear: Nachahmer versuchten Wiener Sportartikel-Startup 1:1 zu kopieren

PlusGear kann mit seinen "USP Sportprodukten" etwas mehr als ein Jahr nach dem Start starke Wachstumszahlen vorweisen. Am Weg dorthin wurden die Gründer Opfer in einem skurrilen Fall.
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PlusGear: Die Gründer Nino Perez-Salado und Michael Peuker
(c) PlusGear: Die Gründer Nino Perez-Salado und Michael Peuker

Die Geschichte des Wiener Startups PlusGear beginnt nicht ungewöhnlich: Zwei (Wirtschafts-)Studienkollegen, die bereits Erfahrungen bei etablierten Unternehmen gesammelt haben, erkennen gemeinsam einen Need und machen sich an die Umsetzung. „Mein späterer Co-Founder Nino Perez-Salado und ich waren zusammen trainieren. Wir haben über das bekannte Problem gesprochen, in der Sportkleidung keinen passenden Platz für Handy, Schlüssel und Co. zu haben. Da entstand die Idee, gemeinsam mit der Community smarte Sportkleidung zu entwickeln“, erzählt Gründer Michael Peuker im Gespräch mit dem brutkasten.

PlusGear will mit „USP Sportprodukten“ gegenüber der etablierten Konkurrenz am Markt herausstechen. Als erstes Produkt brachten Peuker und Perez-Salado im Frühjahr 2020 eine Hose auf den Markt, die die Vorteile einer Kompressionshose mit jenen von Shorts verbinden soll – und mit speziellen Taschen das oben genannte Problem löst. Trotz des coronabedingt schwierigen Marktumfeldes mit geschlossenen Fitnesscentern, Fachgeschäften und Co. sei man damit auf Anhieb erfolgreich gewesen, erzählt der Gründer. Auch das zweite Produkt, ein Hoodie mit eingebauter Maske, sei gut angekommen. Doch dann sei etwas ausgesprochen seltsames passiert.

„Sie haben sogar unsere Werbevideos inhaltsgleich an den selben Orten nachgedreht“

„Wir wurden darauf aufmerksam gemacht, dass eine andere Marke ähnliche Produkten auf den Markt gebracht hat. Der Name und das Logo waren fast ident zur eingetragenen PlusGear-Marke. Wir haben uns das genauer angesehen und festgestellt, dass sie sogar unsere Werbevideos inhaltsgleich und an den selben Orten in Wien nachgedreht haben“, erzählt Peuker. Zuerst seien er und sein Co-Founder natürlich perplex gewesen. „Wir haben vermutet, dass fremde Trittbrettfahrer am Erfolg von PlusGear mitnaschen wollten. Sie haben auch kein Impressum angegeben – was gesetzeswidrig ist – weswegen es nicht so einfach möglich war, die Hintermänner zu identifizieren“, sagt der PlusGear-Gründer.

(c) PlusGear: So sehen die Produkte aus

„Wir haben alles intensiv durchleuchtet und unter anderem das nachgedrehte Werbevideo gut 30, 40 mal angesehen. Schlussendlich konnten wir die Verantwortlichen durch einen von ihnen gemachten Fehler eindeutig identifizieren“. Dabei habe es sich um ein „Multi-Millionen Unternehmen mit internationalen Niederlassungen“ gehandelt, sagt Peuker. Später habe sich herausgestellt: „Sie haben bereits im großen Stil mit einem Team in Amerika und mehreren europäischen Staaten an der Kopie unseres Startups gearbeitet“. Wer es war, will der im Gespräch mit dem brutkasten nicht sagen. Aber soviel: „Es sind danach noch einige unangenehme Dinge passiert und es hat ein paar Monate gedauert. Nach Konfrontation stellte das Unternehmen noch vor rechtlichen Schritten das Projekt ein, weil sie ohnehin die Produktqualität und den wirtschaftlichen Erfolg von PlusGear nicht kopieren konnten“.

Starkes Wachstum: Zahlreiche weitere PlusGear-Produkte geplant

Damit war der Weg für die weitere Entwicklung frei. Inzwischen haben man Marke, Logo und weiteres geistiges Eigentum schützen lassen und wäre für ein ähnliches Problem noch besser gerüstet, sagt der Gründer. Mit einem Sport-BH mit eingebauten Taschen brachte PlusGear ein drittes Produkt erfolgreich auf den Markt. „Hier ist die Idee komplett von Frauen aus unserer Community gekommen und wir haben sie umgesetzt“, so Peuker. In den kommenden Wochen sollen weitere „USP Produkte“ folgen, konkret die „PlusBag“ und das „PlusTowel“, die abermals spezielle Features bieten sollen.

Inzwischen habe man zahlreiche Sportler als Testimonials, darunter drei Bundesliga-Spieler, erzählt der Gründer. Und auch der wirtschaftliche Erfolg des Unternehmens, das mittlerweile drei Angestellte hat, lässt sich sehen. „Wir wachsen monatlich um ca. 60 Prozent. Von Juli auf August haben wir uns sogar verdoppelt“, so Peuker. Ab kommendem Jahr werde man mit ausgewählten Sport2000-Filialen auch im stationären Handel vertreten sein. „Unsere größte Challenge war es bislang, genug Ware auf Lager zu haben, weil wir ständig früher als erwartet ausverkauft waren. Das Problem haben wir aber inzwischen gelöst, weil wir aus dem Cashflow schon genug Ware vorfinanzieren können“.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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