30.03.2023

PlugVan: Berliner Startup entwickelt einbaubare Campingbox

Die Campingbranche boomt, doch das Kontingent an Campingbussen ist begrenzt. Was, wenn sich Transporter mit nur einer Box in Camping Vans umbauen ließen? Das Berliner Startup PlugVan hat die Lösung.
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Das Berliner Startup PlugVan entwickelt eine Box, die Kastenwägen zu Campern umfunktioniert (c) Gerhard Westrich, westrichfoto.de

Der Frühling steht in den Startlöchern und die Urlaubssaison naht. Doch Hotels und Spa-Days waren gestern: Österreicher:innen machen neuerdings am liebsten im Camping Van Urlaub.

Was in Prä-Corona-Zeiten noch ein Nischenfaible war, entpuppt sich heute als Tourismus-Favorit: Im Jahr 2022 verzeichnete die Campingbranche in Österreich einen Übernachtungsrekord mit 7,9 Millionen Camping-Nächtigungen, was einem Plus von 23 Prozent zum Vorjahr entspricht. Im Europavergleich zählt Frankreich im Jahr 2021 mit knapp 90,9 Millionen die meisten Übernachtungen auf Campingplätzen, gefolgt von Großbritannien und Deutschland.

Dass es sich dabei um viel mehr als einen temporären Hype handelt, hat das Berliner Startup PlugVan schon 2019 erkannt. Das Team rund um die drei Gründer Jörg Kortmann, Florian Frey und Max Müller hat ein Baukastensystem für Camping Vans namens PlugVan entwickelt.

In 5 Minuten vom Kastenwagen zum Camper

Bei PlugVan handelt es sich um eine Camping-Box, die jeden Transporter in einen Camping Van umwandeln kann. Laut dem Gründerteam kann die mobile Camper-Inneneinrichtung in jeden gängigen Kastenwagen von nur einer Person in fünf Minuten eingebaut werden. Die Camping-Box verfügt über eine Liegefläche, Sitzgelegenheiten, Stauraum und eine höhenverstellbare Tischplatte sowie Küchenelemente mit integrierten Wasserleitungen.

Mit seinem Baukasten-System will das PlugVan-Team unter anderem die Nachhaltigkeit in der Campingbranche erhöhen: Den Gründern zufolge gibt es in Deutschland nämlich rund drei Millionen Transporter, die als fahrende Werkstatt, in der Logistik oder als Lieferwagen eingesetzt und somit über das ganze Jahr gebraucht werden. Die Nutzung eigens angefertigter Campingmobile hingegen beschränkt sich im Durchschnitt auf wenige Wochen im Jahr. Man kann die PlugVan Boxen sowohl mieten als auch kaufen.

Darüber hinaus umfasst die Produktpalette nicht nur Campingboxen, sondern auch branchenspezifische Innenausstattung für mobile Werkstätten und Logistikunternehmen. Interessierte können sich ihre PlugVan-Box auch selbst zusammenstellen und Wohn- sowie Bad-Module nach eigenem Belieben anpassen.

Mehr zu PlugVan gibt es kommenden Montag, den 03.04., in der Höhle der Löwen um 20.15 Uhr auf VOX. Weiters dabei sind Lockcard, Mary Kwong, cityscaper und Aquakallax.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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