17.10.2019

Plug and Play: „Flughäfen in Europa sind agiler als in den USA“

Am Dienstagabend fand die offizielle Eröffnung des Plug and Play Tech Centers am Flughafen Wien statt. Der brutkasten war beim Grand Opening vor Ort und hat mit Amir Amidi von Plug and Play über die Zukunft des neuen Innovations- und Co-Working-Zentrums gesprochen.
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Plug and Play
Amir Amidi war zu Gast bei der Eröffnung des Plug and Play Tech Centers am Flughafen Wien

Die US-amerikanische Innovationsschmiede Plug and Play hat im Sommer diesen Jahres angekündigt, in der Airport City Vienna einen eigenen Startup-Hub zu eröffnen – der brutkasten berichtete.  Die Zielsetzung ist es, Startups mit Investoren und Unternehmen aus der ganzen Welt zusammen zu bringen. Der Standort am Flughafen Wien soll Plug and Play dabei als Headquarter für Mittel- und Osteuropa mit den Schwerpunkten „Smart Cities“ sowie „Travel & Hospitality“ dienen.

Am Dienstagabend war es so weit. Das Plug and Play Tech Center am Flughafen Wien eröffnete feierlich seine Türen. Im Rahmen des Grand Opening führte der brutkasten mit Amir Amidi, Managing Partner für Travel Hospitality bei Plug and Play, ein Interview über die Beweggründe, warum sich die Innovationsschmiede am Flughafen Wien angesiedelt hat.

+++ Flughafen Wien wird zum Startup-Hub +++


Warum kooperiert Plug and Play mit dem Flughafen Wien?

Plug and Play und die Flughafen Wien AG haben sich vor zirka einem Jahr getroffen. Damals hat der Flughafen Wien bereits intern mit einer eigenen Digitalisierungs- und Innovations-Roadmap gestartet. Das Unternehmen war in der Vergangenheit bereits sehr gut aufgestellt – die Marktkapitalisierung konnte um das Sechsfache erhöht werden. Zudem hat es der Flughafen Wien geschafft, seine CO2-Bilanz um 70 Prozent zu senken. Der Energieverbrauch konnte um fast 40 Prozent reduziert werden. Der Wille zur Innovation war eine gute Voraussetzung für eine Kooperation.

Welche Vorbereitungen sind der Kooperation vorangegangen?

Das Team rund um den Flughafen Wien hat im Oktober letzten Jahres das Plug and Play Headquarter im Silicon Valley besucht. Zu diesem Zeitpunkt wussten sie schon sehr genau, wie die weitere Phase der Digitalisierung am Flughafen ablaufen wird. Eines der Ziele war es, die Airport City zu einem Technologiezentrum für gesamt Mittel- und Osteuropa zu machen. Unter Anbetracht der geographischen Lage und der optimalen Anbindungen liegt dies auf der Hand.

Nach kurzen Verhandlungen haben sie unseren Travel & Hospitality Inkubator im Silicon Valley besucht. Mit diesem verfolgen wir das Ziel in Zusammenarbeit mit Startups disruptive Technologien zu entwickeln. Anschließend begannen intensive Gespräche über die Errichtung eines Plug and Play Standortes am Flughafen Wien.

In Europa arbeiten wir beispielsweise bereits mit den Flughäfen London Gatwick, Manchester, Brüssel und Stuttgart zusammen. Wir sind zuversichtlich, dass der Standort Wien sich perfekt in die Gesamtstrategie integrieren wird.

Welche Erfahrungen haben Sie bereits mit bestehenden Plug and Play Tech Standorten an Flughäfen gemacht?

Flughäfen sind Kleinstädte. Die Betreibergesellschaften beschäftigten sich nicht nur mit dem Thema „Aviation“, sondern auch mit einer Vielzahl an anderen Themen. Dazu zählen beispielsweise „Brand & Retail“, „Mobility“, „IoT“, „Energy“ „Sustainability“. Hier sehen wir als Plug and Play großes Potential in der Zusammenarbeit mit Startups, um innovative Lösungen zu erarbeiten. Wenn man an Digitalisierungs- und Innovationsprojekte im Auftrag von Flughäfen denkt, gibt es also unendliche Möglichkeiten, die auch in anderen Bereichen zur Anwendung kommen können.

Welche Potentiale sehen Sie bei europäischen Flughäfen in Sachen Digitalisierung?

Flughäfen in Europa sind für uns besonders interessant, weil viele von ihnen privatisiert wurden. Private Flughäfen sind in der Regel agiler, als staatliche Flughäfen – insbesondere was Innovationsprojekte angeht. In Nordamerika sind die meisten Flughäfen in staatlicher Hand. Das führt dazu, dass Digitalisierung- und Innovationsprogramme sowie Kooperationen mit diesen Flughäfen nicht so leicht umzusetzen sind. In Europa kann Plug and Play daher viel schneller agieren.

Welche Rolle werden österreichische Startups am Plug and Play Standort am Flughafen Wien spielen?

Das lokale Ökosystem ist für uns sehr wichtig. Wir fokussieren uns darauf, die besten Startups nach Wien zu bringen, um Lösungen für unsere Corporate-Partner zu erarbeiten. Woher die Startups kommen, ist für uns allerdings nachrangig. Wir interessieren uns mehr dafür, welche Probleme sie lösen wollen. Sofern österreichische Startups die Kriterien erfüllen, freuen wir uns auf die Zusammenarbeit.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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