16.04.2025
ÜBERNAHME

Pliant kauft Wiener Startup Hi.health

Hi.health digitalisiert Arztrechnungen für Privatversicherte, Pliant bietet Firmenkreditkarten – gemeinsam nehmen sie nun Versicherungen ins Visier.
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Hi.health Gründer Fredrik Debong und Sebastian Gruber sowie Pilant-Founder Fabian Terner und Malte Rau
Hi.health Gründer Fredrik Debong und Sebastian Gruber sowie Pilant-Founder Fabian Terner und Malte Rau | Foto: Anna-Clara Holmberg, Pilant

Das Berliner Fintech Pliant übernimmt das österreichische Startup Hi.health. Das Wiener Insurtech wird als eigenständige Marke unter dem Dach von Pliant weitergeführt. Der Deal resultiert laut Gründern aus langjähriger Bekanntschaft und strategischen Synergien. „Als Plattform für B2B-Kreditkarten haben wir uns schon länger sehr stark mit anderen Verticals auseinandergesetzt – und der Zeitpunkt war gut, dass wir uns zusammenschließen“, sagt Malte Rau, Co-Founder von Pliant, im Gespräch mit brutkasten.

Hi.health: eine App für Versicherungsfälle

​Hi.health hat eine App entwickelt, mit der Privatversicherte ihre Arztrechnungen digital einreichen und unkompliziert erstattet bekommen können. Gegründet wurde das Unternehmen im Juli 2018 von Fredrik Debong, Mitgründer von mySugr, und Sebastian Gruber, ehemaliger McKinsey-Berater. Schon in seiner Pre-Series-A-Finanzierungsrunde 2023 konnte das Startup sechs Millionen Euro Kapital von Investoren einsammeln.

Pliant bietet Kreditkartenlösungen

Pliant wiederum hilft Firmen, ihre Kreditkartenausgaben besser zu steuern und einfacher abzurechnen – und hat entsprechend auch Versicherungen im Visier. Zu den Investoren des Unternehmens zählt die Maschmeyer Group von Carsten Maschmeyer.

Die Übernahme, so sagen es Sebastian Gruber und Malte Rau, beruht dahingehend auf strategischen Entscheidungen. Es gehe ihnen darum, Synergien zu nutzen, das jeweilige Angebot zu stärken und neue Marktpotenziale zu erschließen.

Durch den Zusammenschluss kann Pliant nun in den Versicherungsbereich eintreten. „Versicherung wurde bei Pliant als eines der Ziel-Verticals ausgewählt“, sagt Hi.health-Co-Founder Sebastian Gruber. Pliant war zwar bereits in Gesprächen mit der Zielgruppe, hat aktuell aber noch keine Kund:innen in diesem Bereich. Die bringt Hi.health nun in das Unternehmen ein.

„Es gibt Projekte, wo wir beide schon mit den Versicherern gesprochen haben. Hier gemeinsam anzutreten ist besser, weil Hi.health zwar Features hat, die wir noch nicht haben, aber wir noch einmal größer sind und da auch beispielsweise im Bereich Legal besser unterstützen können“, sagt Rau.

Standorte bleiben erhalten

Abseits der Portfolio-Erweiterung soll aber auch vieles gleich bleiben. Hi.health hat seinen Hauptsitz in Wien und betreibt ein weiteres Büro in Berlin. Bei Pliant verhält es sich umgekehrt: Hier liegt der Hauptsitz in Berlin, das Unternehmen hält aber auch einen Standort in Wien. Beide Standorte sollen erhalten, Büros aber gegebenenfalls zusammengelegt werden. Pliant übernimmt außerdem alle Mitarbeiter:innen von Hi.health. Zum Kaufpreis wollen sich die Gründer nicht äußern.

Für Pliant ist es jedenfalls nicht die erste Übernahme in Österreich. 2023 hat das Berliner Unternehmen das Fintech-Startup Friday Finance übernommen. Friday Finance habe zu diesem Zeitpunkt laut einem Medienbericht unter dem schwierigen Marktumfeld gelitten. Ein Notverkauf wurde seitens des Unternehmens aber stets bestritten, finanzielle Reserven seien noch vorhanden gewesen.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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