01.09.2021

Playbrush: Hansmann, Speedinvest und Uniqa verkaufen Anteile

Das Startup mit Sitz in Wien und London wurde bislang von Hansi Hansmann, dem Venture Capital Fonds Speedinvest, der Uniqa Ventures GmbH sowie dem Privatinvestor Harold Primat und der SevenVentures GmbH finanziert. Nun übernimmt die Schweizer Sunstar Group.
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Playbrush
Die Gründer (v.li.) Matthäus Ittner, Paul Varga und Tolulope Ogunsina. Foto: © Playbrush

Das internationale Gesundheitsunternehmen Sunstar Group übernimmt die Mehrheit an Playbrush. Bereits vor über sechs Jahren gegründet, möchte das Startup mittels Künstlicher Intelligenz, Connectivity und Gamification Kinder zum Zähneputzen motivieren – und ist damit zum Vorreiter ist diesem Segment geworden. Gemeinsam mit Sunstar soll das Ziel der drei Gründer Paul Varga, Matthäus Ittner und Tolulope Ogunsina, eine weltweite Tech-Plattform für Oral Health Care zu schaffen, weiter vorangetrieben werden.

Das Gründer-Trio behält seine bestehenden Anteile. Hansi Hansmann, Speedinvest, Uniqa Ventures, SevenVentures und Harold Primat steigen dagegen aus. Das Unternehmen wird weiterhin unabhängig agieren und sich auf den Ausbau der Präsenz in seinen Kernmärkten Deutschland, Österreich, Schweiz und Großbritannien konzentrieren, während es die neue globale Entwicklungsphase von Sunstar vorantreibt, heißt es in einer Presseaussendung. Die smarten Zahnbürsten haben mittlerweile den Weg in die Badezimmer von mehr als 300.000 Nutzerinnen und Nutzer in 25 Ländern gefunden.

Wachstum auch im Corona-Jahr

Zuletzt erweiterte Playbrush sein Produkportfolio: Gestartet war das Healthtech mit einem intelligenten Aufsatz für Zahnbürsten, seit 2018 vertreibt es eine eigene Kinder-Schallzahnbürste unter dem Namen Playbrush Smart Sonic und ein Jahr später kam die Smart One für Erwachsene hinzu. Über ein Abo-Modell ab 35 Euro im Jahr können die Kundinnen und Kunden mehr Spiele freischalten, Statistiken einsehen, an Bonusprogrammen teilnehmen oder regelmäßig Zahnpflegeartikel geliefert bekommen. Ebenfalls im Abo enthalten ist eine Zahnunfallversicherung, in Deutschland und Österreich wird diese von Uniqa bereitgestellt.

Für das Corona-Jahr 2020 verweist das Startup auf ein Umsatzplus von 32 Prozent gegenüber 2019, während die Nutzungsdauer im Lockdown um 20 Prozent zugelegt haben soll. Absolute Zahlen liefert das Unternehmen nicht. Auf Nachfrage von Gründerszene im März verriet das Startup, einen siebenstelligen Umsatz zu machen. Zuvor gab Playbrush an, 2017 einen Umsatz von zwei Millionen Euro gemacht zu haben. Inzwischen arbeiten 25 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Firma.

Altgesellschafter ziehen sich zurück

Bereits früh nach der Playbrush-Gründung konnte mit Österreichs bekanntestem Angel Investor Hansi Hansmann ein Geldgeber gefunden werden. Neben einer Crowdfunding-Kampagne über Kickstarter im Jahr 2016, konnten insgesamt seitdem rund drei Millionen Euro eingesammelt werden, zuletzt mit einer Runde im Jahr 2017 an der etwa Speedinvest beteiligt war. Auch der Privatinvestor und ehemalige Rennfahrer Harold Primat sowie Uniqa Ventures und SevenVentures haben in das Unternehmen investiert.

Nun übernimmt Sunstar die Mehrheit. “Wir werden die Branche weiter transformieren und fühlen uns mit Sunstar als Partner bestens gerüstet. Wir sind auch dankbar für die Unterstützung durch unsere ursprünglichen Investoren, die es uns ermöglicht haben, die nächste Stufe unserer Entwicklung zu erreichen”, sagt Paul Varga, CEO von Playbrush.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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