Plattform „Verpackung mit Zukunft“: „Startups können sich mit Entscheidungsträgern vernetzen“
Die Plattform "Verpackung mit Zukunft" hat Mitglieder entlang der gesamten Verpackungswertschöpfungskette. Wir sprachen mit Plattformkoordinatorin Sandra Pechac über ein neues Angebot für Startups.
Unter den Mitgliedern der Plattform „Verpackung mit Zukunft“ sind Konsumgüterunternehmen wie Danone, Coca-Cola und L’Oréal, Kunststoff- und Verpackungsspezialisten wie Alpla, Greiner und Constantia Flexibles, aber auch Dienstleistungsunternehmen im Bereich Circular Economy und Recycling wie die RecycleMe GmbH, Brantner und Steinbeis PolyVert. Gemeinsam verfolgen sie ein Ziel: Die Kreislaufwirtschaft im Verpackungsbereich weiter auszubauen. Seit kurzem gibt es auch eine deutlich vergünstigte Mitgliedschaft für Startups. Im Interview erzählt Plattformkoordinatorin Sandra Pechac, was die Plattform erreichen will, wie hier zusammengearbeitet wird und warum Startups von einer Mitgliedschaft profitieren.
Was ist das Ziel der Plattform „Verpackung mit Zukunft“?
Da Verpackungen allgegenwärtig und aus dem täglichen Leben nicht wegzudenken sind, müssen wir dafür sorgen, das Beste daraus zu machen, und bestmöglich damit umgehen. Die Ziele der Plattform sind vielfältig. Allem voran geht es um die Reduktion, die Wiederverwendung und das Recycling von Verpackungen. Zentral ist für uns auch die Etablierung einer funktionierenden Kreislaufwirtschaft, in der kein Wertstoff verloren geht und natürlich keine Verpackung in der Umwelt landet.
Außerdem geht es uns um die Versachlichung der Diskussion über Verpackungen. Sie soll offener und faktenbasierter werden. Wir wollen zeigen, dass kein Verpackungsmaterial von vornherein besser oder schlechter ist als ein anderes. Es ist ein sehr komplexes Thema, das man differenziert darstellen muss. Deswegen leisten wir auch viel Aufklärungsarbeit. Wir wollen in den Köpfen der Menschen verankern, dass gebrauchte Verpackungen kein Müll sind, sondern wertvolle Rohstoffe, die zurück in den Kreislauf geführt werden müssen, um den besten Impact zu haben.
Die Plattform hat sehr unterschiedliche Mitglieder, darunter Konsumgüterhersteller ebenso wie Verpackungsproduzenten, Maschinenbauer und Recycling-Spezialisten. Wie wird zusammengearbeitet?
Die Mitglieder der Plattform kommen tatsächlich aus allen Bereichen der Verpackungswertschöpfungskette. Das sehe ich auch als wesentlichen USP. Es schafft die Möglichkeit, an jedem Punkt des Verpackungskreislaufs einzuhaken, nachzufragen und Verbesserungen zu diskutieren. Bestehende Lösungen im Verpackungsbereich können so zu einer ganzheitlichen Lösung zusammengeführt werden oder teilweise auch komplett neu gedacht werden. Dazu haben wir Partner und Expert:innen in jedem Bereich. Wir wollen gemeinsam eine Stimme nach außen sein. Und je größer diese Stimme ist, umso besser.
Wir bringen unsere Plattformmitglieder so oft wie möglich zusammen an einen Tisch und geben in unterschiedlichen Settings und Gremien die Möglichkeit für einen Austausch. Dreimal im Jahr findet unsere Mitgliederversammlung statt, bei der Vertreter:innen aller Unternehmen zusammenkommen und sich in einem co-kreativen Prozess austauschen können. Das machen wir teilweise virtuell, aber wenn es möglich ist natürlich am liebsten live und in Farbe. Einmal im Jahr gibt es den CEO-Summit der Plattform, bei dem auf C-Level-Ebene die strategische Weiterentwicklung diskutiert wird. Dort können etwa auch politische Themen gut angesprochen werden. Vergangenes Jahr gab es dort zum Beispiel eine Keynote aus dem Bundesministerium und eine anschließende Diskussion zu den relevantesten politischen Themen.
Zudem arbeiten wir an gemeinsamen Leuchtturmprojekten für Verpackungsinnovationen. Und wir entwickeln verschiedene Social Media-Formate. Letztes Jahr haben wir etwa mit Expert:innen der Plattformmitglieder FaktenCheck-Videos produziert, mit denen wir über Verpackungsmythen aufgeklärt haben. 2022 konzentriert sich die Plattform auf den ökologischen und gesellschaftlichen Nutzen der in Umlauf gebrachten Verpackungen. Dabei gehen die Themenschwerpunkte Innovation, Industrie und Alltag Hand in Hand: Wir wollen beleuchten was hinter den Kulissen der Herstellung steckt und wie viel Innovation Teil des Alltags der Konsument:innen ist.
Die Plattform „Verpackung mit Zukunft“ hat seit kurzem auch ein Angebot für Startups. Können die auch aus all den verschiedenen Bereichen sein?
Die grundsätzliche Idee der Plattform ist, gemeinsam entlang der gesamten Wertschöpfungskette die Kräfte zu bündeln und gesellschaftliche Verantwortung zu übernehmen. Das bedeutet: Ja, unser Angebot richtet sich an alle Startups, die entlang der Verpackungswertschöpfungskette angesiedelt sind. Egal ob es eine innovative Möglichkeit für Recycling ist, oder eine Verpackungslösung – und gerne auch in anderen Bereichen, die vielleicht nicht so offensichtlich sind. Da geht es etwa um Digitalisierung, App-Lösungen, New Materials und Circular Economy. Im Bereich Verpackungen ist wirklich sehr viel möglich. Weil Verpackungen die Haltbarkeit von Lebensmittel verlängern, ist auch Lebensmittelverschwendung ein großes Thema für uns. Wir sind offen für neue Ideen und sämtliche Verpackungsmaterialien. Alle, die das Thema Kreislaufwirtschaft vorantreiben wollen, sind bei uns willkommen.
Was haben Startups ganz konkret von einer Mitgliedschaft?
Es ist klar, dass Lösungen für Verpackungen der Zukunft nur gemeinsam gefunden werden können. Man muss früh im Verpackungskreislauf zusammenarbeiten und sehr viel kommunizieren und interagieren. Unter unseren Plattformmitgliedern sind namhafte Größen und Vorreiter in ihren Bereichen. Die Plattform bietet Startups also die Möglichkeit, sich mit Entscheidungsträgern zu vernetzen. Das gilt nicht nur für die Mitgliedsunternehmen, sondern darüber hinaus auch für das Netzwerk der Plattform in Politik, Wirtschaft und Handel.
Dieses Jahr arbeiten wir ganz konkret an Leuchtturmprojekten und wollen an bestehenden Lösungen weiterarbeiten. Wir wollen Innovation ganz viel Raum geben. Dazu haben wir unterschiedliche Arbeitsgruppen etabliert. Dort kann man bei bestehenden Projekten mitarbeiten, oder auch neue Ideen für Leuchtturmprojekte in die Runde der Mitglieder einbringen. Das bietet für Startups definitiv eine gute Möglichkeit, ihre Geschäftsidee bzw. ihr Produkt zu präsentieren und gleich Kontakte in der Branche zu knüpfen und sich Feedback von Expert:innen zu holen.
Abgesehen davon ist die Plattform „Verpackung mit Zukunft“ ein sehr gutes Sprachrohr in der Öffentlichkeit. Wir haben verschiedene Social Media-Formate, machen Promotions und leisten Aufklärungsarbeit direkt bei Konsument:innen. Wir sind ein glaubwürdiger Ansprechpartner für Medien und andere relevante Zielgruppen. Das schafft zusätzliche Visibility und Awareness. Die Plattform schafft die Möglichkeit, Synergien zu nutzen, und gibt zusätzliche Power bei der Weiterentwicklung der Ideen der Startups in diesem Bereich, von denen es bestimmt schon eine Vielzahl da draußen gibt.
Kannst du mir ein Beispiel von einem Startup nennen, das bei der Plattform dabei ist?
Das Startup cirplus aus Hamburg ist seit mehr als einem Jahr dabei. Das Unternehmen fungiert als digitale Beschaffungsplattform für Rezyklate und Kunststoffabfälle. Es ist also ein Startup, das sich mittels digitaler Technologie dem Kampf gegen den Plastikmüll und für die Umsetzung einer Kreislaufwirtschaft mit Kunststoffen angenommen hat.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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