20.09.2021

Platomics: Österreichisches Genetik-IT-Unternehmen sichert sich 14 Mio. € Series A

Platomics ist ein Wiener IT-Genetik-Unternehmen, das ein Software-Ökosystem für Gentests vermarktet. Und nun 14 Millionen Euro an Kapital eingesammelt hat.
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Platomics
(c) Platomics - Platomics verwendet das Millionen-Investment für die Weiterentwicklung ihres Software-Ökosystems.

Platomics hat es sich zur Aufgabe gemacht, Labore mit Digitalisierung, Automatisierung und regulatorischer Konformität zu unterstützen. Was hier komplex klingt, hat den Grund, dass Gentests zwar immer mehr vom Labortisch zu einem integralen Bestandteil der modernen Medizin werden, Regulierungsbehörden aber aufholen.

In Europa treten nämlich neue IVDR-Vorschriften (Europäische Verordnung für In-vitro-Diagnostika) 2022 in Kraft. Das bedeutet für Hunderte von Laboren, die bisher eigene Tests entwickelt und durchgeführt haben, dass sie entweder die neuen Qualitätsvorschriften einhalten oder das genetische Testen aufgeben, wie Platomics CEO Albert Kriegner und sein Team betonen.

Neue Vorschriften, neue Anforderungen

Die neuen Vorschriften würden nämlich die Erhebung von Qualitätsdaten nicht nur vom Labor selbst erfordern, sondern auch Lieferanten des Labors und Anwender der Tests – zur Überwachung nach dem „Inverkehrbringen“ (Bereitstellung eines Produkts auf dem Markt) – betreffen.

Platomics mit Software-Ökysystem

Und hier setzt Platomics an. Das Genetik-IT-Unternehmen hat ein Software-Ökosystem entwickelt, das alle internen Qualitätsprozesse zur Erstellung, Durchführung und Auswertung von genetischen Tests für das Labor, den beauftragenden Arzt, sowie die Reagenzien-Hersteller verbinden soll. Dieser bisher personalintensive Prozess werde somit durch Automatisierung vereinfacht und beschleunigt.

Das Unternehmen hat bereits Vereinbarungen mit führenden Laboren in Europa geschlossen und nun eine Series A über 14 Millionen Euro abgeschlossen, an der der MedTech-Investor GreyBird Ventures beteiligt ist.

Platomics-Gründer Kriegner: „Personalisierte Medizin erfordert genetische Tests“

Kriegner, der Platomics als Spin-off des Austrian Institute of Technology gegründet hat, betont die Wichtigkeit von Gentests für die Medizin: „Während wir uns derzeit auf die Kommerzialisierung der Software-Plattform in Europa konzentrieren, zeigt unsere Partnerschaft mit führenden internationalen Reagenzien-Herstellern und die jüngste Finanzierung, dass wir als ein Unternehmen wahrgenommen werden, das global agieren kann“, sagt er. „Personalisierte Medizin erfordert genetische Tests und das braucht zunehmend die Einhaltung hoch regulierter Qualitätsstandards. Wir sind einzigartig in unserer Fähigkeit, dies für Gentest-Labore zu automatisieren und sicherzustellen, dass sie wissenschaftlich zuverlässige Testergebnisse für Patienten liefern können.“

Wie er dem brutkasten weiters erzählt, soll ein Teil des frischen Kapitals nun in die Entwicklung des Produkts fließen, kurz in R&D; der andere Teil in Vertriebs- und Business-Developement.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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