23.05.2023

Plantarista: Haferdrinkpulver aus Linz bringt veganen Genuss in die Gastronomie

Viel weniger Gewicht und viel längere Haltbarkeit: Das Linzer Startup Plantarista will mit seinem klimafreundlichen Haferdrink-Pulver durchstarten - und baut dabei auf Unterstützung durch den oberösterreichischen Inkubator tech2b.
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Die Plantarista-Gründer:innen Stefan Schreiber und Jasmin Rath
Die Plantarista-Gründer:innen Stefan Schreiber und Jasmin Rath | (c) Plantarista
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Dass klassische Kuhmilch laut Studien eine erheblich schlechtere CO2-Bilanz als die meisten pflanzlichen Alternativen hat, hat sich mittlerweile herumgesprochen. Doch ist Hafermilch bereits das Maß aller Dinge in Sachen Klimaschutz? „Die derzeit am Markt verfügbaren Milchalternativen sind flüssig. Sie haben ein hohes Transportgewicht, müssen nach dem Öffnen gekühlt gelagert werden und verderben relativ schnell. Gerade in der Gastronomie werden daher insgesamt große Mengen an Lebensmittelabfällen und Verpackungsmüll entsorgt“, sagt Jasmin Rath. Zusammen mit Stefan Schreiber hat sie in Linz das Startup Plantarista gegründet, um dem ein überlegenes Produkt entgegenzustellen: ein Pflanzendrinkpulver aus Hafer.

Plantarista-Pflanzendrinkpulver: Made in Austria mit erheblich besserer CO2-Bilanz

„Aus einem Kilogramm unseres Pulvers kann man zehn Liter Hafermilch kalt oder warm anmischen. Diese hat den gewohnten Geschmack und lässt sich ebenso gut aufschäumen“, erklärt Stefan Schreiber. Durch das erheblich geringere Transportgewicht, den Wegfall der Kühlung und die Müllvermeidung habe das Plantarista-Pulver eine erheblich bessere CO2-Bilanz als die Produkte am Markt. Außerdem kann man es als reines Naturprodukt komplett in Österreich aus österreichischen Zutaten herstellen. „Das war uns sehr wichtig, daher haben wir uns auch schnell für Hafer statt Soja oder Kokos als Basis entschieden“, so der Co-Gründer.

„Die Unsicherheit wurde uns schnell genommen“

Entwickelt wird das Pulver gemeinsam mit einem Team der FH Wieselburg. Noch fehlen einige Schritte auf dem Weg zum Marktstart. Für diese setzt Plantarista auf den Linzer Inkubator tech2b. „Wir sind schon in der Ideenphase im Ideate-Programm von tech2b aufgenommen worden. Weil die Idee aus einem eigenen Need entstanden ist, waren wir Anfangs unsicher, ob wir uns das nur selbst einbilden. Die Unsicherheit wurde uns dann schnell genommen und wir sind so richtig in die Gänge gekommen“, erzählt Jasmin Rath.

Vom tech2b-Ideate- ins Activate-Programm

Clemens Zillner | (c) tech2b

„Plantarista hat uns früh überzeugt und sich dann in den sechs Monaten der Ideate-Phase sehr stark weiterentwickelt. Jasmin und Stefan haben sich dann unserer Jury gestellt und diese auch zur Aufnahme in die Haupt-Inkubation, das sechsmonatige Activate-Programm, das seit Februar läuft, überzeugt“, sagt Clemens Zillner, der bei tech2b den Bereich Nachhaltigkeit verantwortet. Entscheidend sei dabei der Nachhaltigkeitsaspekt gewesen. „Wir unterstützen Greentech-Startups und Gründungsvorhaben mit direktem oder indirektem Beitrag für Umwelt- bzw. Klimaziele am Standort Oberösterreich“, so Zillner. Für Unternehmen mit explizit nachhaltigen Produkten, wie Plantarista, stehen beim Linzer Inkubator auch zusätzliche Mittel bereit.

Plantarista: Start in der Gastronomie, B2C bleibt ein Thema

Im Rahmen der Inkubation habe sich auch der Fokus auf die Gastronomie herauskristallisiert, erzählt Co-Gründerin Rath: „Ursprünglich hatten wir das Pulver als B2C-Produkt angedacht, weil es auch einfach praktisch für unterwegs und im Alltag ist. Im Mentoring hat sich für uns dann gezeigt, dass die Gastronomie für uns eine sehr sinnvolle erste Zielgruppe ist. Durch unser Pulver können Gastronomen mit gutem Gewissen all ihre Kunden, welche aus persönlicher Überzeugung oder aus gesundheitlichen Aspekten auf Milchprodukte verzichten, bedienen. Über unseren Mentor steht uns ein großes Netzwerk in der Branche offen, aus dem wir inzwischen viele positive Signale bekommen“. Für die Zukunft bleibe aber natürlich auch der Direktvertrieb an Endkund:innen ein Thema.

Turbo für Plantarista durch tech2b-Mentor

Bis dahin ist aber noch einiges zu tun. „Momentan ist für uns die größte Herausforderung, in die Industrie zu kommen. Die Lebensmittelbranche ist komplex. Doch auch hier sind wir tech2b sehr dankbar. Durch unseren Mentor ist hier schon in den ersten drei Wochen des Activate-Programms mehr weitergegangen, als in den Monaten zuvor“, sagt Stefan Schreiber.

„Es ist immer ad hoc jemand da, der uns mit Rat und Tat zur Seite steht“

Und das ist nicht das einzige, was Plantarista vom aktuellen tech2b-Durchlauf, der noch bis Juli dauert, habe. „Als sehr nützlich hat sich etwa der Meilenstein-Plan erwiesen. In regelmäßigen Meetings schauen wir uns gemeinsam an, wo wir stehen und wo wir Hilfe brauchen“, sagt der Gründer. „Und die kommt sehr schnell – es ist immer ad hoc jemand da, der uns mit Rat und Tat zur Seite steht“. Jasmin Rath ergänzt: „Egal, mit wem wir zu tun hatten. Es waren von Anfang an alle extrem engagiert“.

Essenzielle Dienstleistungen und wichtige Fortbildungen

tech2b bietet umfassende Unterstützung durch Coaching, Mentoring Infrastruktur und Netzwerk. Zusätzlich werden über den finanziellen Zuschuss von tech2bdas tech2b-Budget für die Startups auch Leistungen wie Steuerberatung, Rechtsberatung oder notarielle Dienstleistungen bereitgestellt, erklärt Clemens Zillner, „und wir bieten mit BIZtrain Fortbildungsreihen zu verschiedenen Themen“. Jasmin Rath gibt ein paar Beispiele: „Es sind Fragen wie: Wie baut man eine Website? Wie gestaltet man den Vertriebsprozess? Oder wie legt man Buyer Personas an. Die halbtägigen Trainings sind extrem informativ und der Austausch mit anderen Gründer:innen im Programm bringt einen nochmal weiter“. Für die Plantarista-Gründerin ist klar: „Ohne tech2b wären wir nicht dort, wo wir sind“

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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