24.02.2023

planqc: Quantencomputer-Startup gewinnt Hermann Hauser als neues Board Member

Das deutsche Quantencomputer-Startup planqc konnte bereits mehrere österreichische Investoren für sich gewinnen. Darunter auch Speedinvest und Apex Ventures. Auch ein österreichisches Board Member ist nun dabei.
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Das Gründungsteam vom Quantencomputer-Startup planqc und das neue Board-Mitglied Hermann Hauser (rechts) © planqc
Das Gründungsteam vom Quantencomputer-Startup planqc und das neue Board-Mitglied Hermann Hauser (rechts) © planqc

Das Münchner Quantencomputer-Startup planqc verkündet eine Finanzierung durch den Amadeus APEX Technology Fund und begrüßt zugleich ein neues Board Mitglied. Dabei handelt es sich um keinen geringeren als den ARM-Mitgründer und Unternehmer Hermann Hauser, der den neugegründeten Fund vertritt (brutkasten berichtete).

Hauser, der ein großes Interesse an der Quantencomputer-Forschung zeigt, erkennt eine wichtige Rolle in der Arbeit des Spin-offs des Max-Planck-Instituts für Quantenoptik (MPQ). „Dank seiner einzigartigen Technologie hat planqc einen enormen Wettbewerbsvorteil bei der Skalierung von Quantencomputern auf Zehntausende Qubits. Zudem gelingt es planqc, durch die Nutzung der Technologie der weltbesten Atomuhren eine überragende Gattergüte zu erzielen. Ich freue mich sehr auf die Zusammenarbeit mit diesem Weltklasse-Team“, meint Hauser.

planqc möchte digitale, fehlerkorrigierte Quantencomputer bauen

Planqc hat seinen Sitz in Garching bei München und ist das erste Startup des Munich Quantum Valley. Im April 2022 von Alexander Glätzle, Sebastian Blatt, Johannes Zeiher, Lukas Reichsöllner mit Ann-Kristin Achleitner und Markus Wagner gegründet, fokussiert sich ihre Forschung auf universales, digitales Quantencomputing. Dabei bauen sie Quantencomputer, die Quanteninformation in einzelnen Atomen speichern und anschließend verarbeiten. Dabei bauen sie Quantenprozessoren mit bis zu 400 (in Strontium-Atomen kodierten) Qubits, die auf Neutralatomen basieren.

„Mithilfe optischer Gitter, einer in München entwickelten Technologie, können bereits heute Tausende von Atomen in einem künstlichen Lichtkristall gefangen werden, der von einem einzigen Laserstrahl erzeugt wird. Die Quanteninformation wird in elektronischen Zuständen von Strontiumatomen gespeichert“, erklärt das Unternehmen. Bei diesem Vorgehen handelt es sich laut planqc um eine einzigartige Kombination von Quantentechnologien. Das Ziel: Möglichst schnell auf tausende Qubits mit überragender Gattergüte skalieren.

„Unser ehrgeiziges Ziel ist es, einen digitalen, frei programmierbaren und fehlerkorrigierten Quantencomputer zu realisieren, der außerhalb künstlicher Laborumgebungen arbeiten kann“, ergänzt CTO und Co-Founder Sebastian Blatt zudem.

Quantencomputer für die Industrie

Mit einem vollständig digitalen Quantencomputer könne man zahlreiche Branchen revolutionieren, ist sich das Startup sicher. In Bereichen wie der Pharmaindustrie oder der chemischen Industrie gibt es einige hilfreiche Anwendungsbereiche. So könnte ein Quantencomputer dabei unterstützen, Katalysatoren zu entwerfen und zu verbessern, was bspw. in der Medikamentenherstellung hilfreich ist.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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