29.01.2024

PlanQC: Startup mit Tiroler Founder gewinnt Großauftrag vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt

Das in München ansässige Startup planQC wurde vom Tiroler Physiker Alexander Glätzle gegründet. Nach diversen Erfolgen der letzten Jahre gewann man nun einen Großauftrag vom Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR)
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planqc Co-Founder und CEO Alexander Glätzle | Foto privat
(c) privat - planqc Co-Founder und CEO Alexander Glätzle.

Das Deutsche Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) hat eine bedeutende Zusammenarbeit mit dem Quantencomputer-Hersteller planQC und dem Beratungsunternehmen d-fine angekündigt, um seine Fähigkeiten im Quantencomputing strategisch voranzutreiben. Ziel des Projekts ist der Aufbau einer einheitlichen Plattform zum Management von Quantenalgorithmen und deren Ausführung.

planQC: 29 Mio. Euro teurer Quantencomputer

PlanQC wurde vom Tiroler Physiker Alexander Glätzle im April 2022 (mit den Co-Foundern Sebastian Blatt, Johannes Zeiher, Ann-Kristin Achleitner und Lukas Reichsöllner) gegründet und konnte seither namhafte Investoren an Bord holen, darunter Speedinvest, Apex Ventures und Amadeus Capital von Hermann Hauser, der auch Boardmember wurde – der brutkasten berichtete. Mit i5-Invest-Chef Markus Wagner, der sich um die Business-Strategie kümmert, war noch ein weiterer Österreicher im planQC-Founder-Team. Im Mai 2023 verkaufte man dem DLR bereits einen Quantencomputer für 29 Millionen Euro. Dazu arbeitete das Startup auch mit dem Innsbrucker Quantenunternehmen ParityQC von Wolfgang Lechner und dem deutschen Unternehmen Menlo Systems zusammen.

Im September des gleichen Jahres wurde man ebenfalls vom DLR beauftragt, im Rahmen einer Quantencomputing-Initiative Klimamodelle mithilfe innovativer Quantum-Machine-Learning-Techniken zu verbessern. Nun folgt der nächste Auftrag,

Projekt ALQU

Zur Erklärung: Als Hardware-Backends dienen die neuen Quantencomputer des DLR, von denen einer basierend auf Neutralatomen von planQC bereitgestellt wird. Diese Plattform soll auch anderen DLR-Instituten und externen Partnern den Zugang zu den DLR-Quantencomputern ermöglichen.

PlanQC und d-fine wurden aufgrund ihrer Expertise in der Softwareprogrammierung und ihres tiefen Verständnisses von Kompilierungsstrategien ausgewählt, heißt es laut Aussendung. Ihre Rolle im Projekt namens ALQU wird darauf abzielen, Quantencompiler in die Quantencomputerarchitektur des DLR zu integrieren, um einen effizienten und benutzerfreundlichen Zugang zu dieser Technologie zu ermöglichen.

Die Realisierung dieser Plattform benötigt Technologien, die den gesamten Quantumcompiler-Stack abdecken. Dies schließe nicht nur die Hardware-spezifische Kompilierung ein, sondern auch die Verwaltung von Experimenten, die Anwendung von Fehlerkorrekturmethoden und die Bereitstellung von Simulatoren mit verschiedenen Fehlermodellen.

planQC: Co-Design von Hardware und Software nötig

Für planQC und d-fine unterstreiche das Projekt die Notwendigkeit eines engen Co-Designs von Hardware und Software für Quantencomputing. Dabei sei es entscheidend, Hardware-Kennzahlen und Fehlermodelle in die Algorithmen einzubeziehen und sicherzustellen, dass die Hardware eine effiziente Ausführung der Algorithmen unterstützt. ALQU ziele darauf ab, diese Lücke zu schließen, indem es sich auf die effiziente Kompilierung für Quantencomputer konzentriert.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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