16.09.2022

Plädoyer für ein gutes Arbeitsumfeld für alle!

Sophie Rendl ist Juristin und Co-Founderin des Expertinnennetzwerks "Frauendomäne". In ihrem Gastbeitrag erklärt sie die Rolle von Codes of Conduct in Unternehmen und auf Events. Was sind mögliche Verbote? Welche Sanktionen kann es geben, wenn man gegen diese Regeln verstößt? Rendl gibt einen Überblick.
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Sophie Rendl © SameSameStudios
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Unsere Gesellschaft ist geprägt von nicht zu übersehenden Ungleichheiten. Es ist abhängig davon, mit welchen angeborenen und unveränderbaren Merkmalen du auf die Welt kommst, welche Position du in unserer Gesellschaft einnehmen wirst, ob dir zugehört wird, ob du belästigt wirst, wie du bewertet wirst oder ob du beruflichen Erfolg hast.

Menschen kategorisieren Menschen

Wir teilen Menschen automatisch in Kategorien ein und bewerten sie dann danach: männlich – weiblich – divers, jung – alt, mit Migrationshintergrund – Österreicher:in. Diese Kategorien bedingen, ob Personen einen Vor- oder einen Nachteil haben und wie groß dieser Vor- bzw. Nachteil ist. Je mehr Diversitäts- bzw. gespiegelt, Diskriminierungsmerkmale eine Person in sich vereint, umso mehr Diskriminierungserfahrungen ist sie auch ausgesetzt (Stichwort: Intersektionalität). Diese Kategorien werden dann unter den Schlagwörtern Diversität oder Diskriminierung zusammengefasst, je nachdem aus welchem Blickwinkel man darüber spricht.  

Diversität und Diskriminierung beleuchten das Thema “Vielfalt” also von zwei Seiten; einmal aus der Perspektive der Förderung von Vielfalt und einmal aus jener der Benachteiligung. Es ist also unerlässlich, diese beiden Pole innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens zu berücksichtigen, wenn es darum geht, ein gutes Umfeld für alle herzustellen. 

Um ein gutes Arbeitsumfeld für alle zu schaffen, muss Diversität als gegeben und nicht als Besonderheit gesehen werden. Es muss anerkannt werden, dass Menschen unterschiedliche Lebensrealitäten und Bedürfnisse haben und dass alle Menschen in dieser Einzigartigkeit eine Chance auf faire Teilhabe haben müssen. Menschen haben diese Unterscheidungen kreiert, Menschen können sie also auch wieder beseitigen. 

Codes of Conduct präsentieren ein Unternehmen nach innen und nach außen

Bei allen möglichen Maßnahmen muss das Ziel immer sein, eine strukturelle Veränderung herbeizuführen. Alles andere sind kurzfristige Maßnahmen, die lediglich bestehende Symptome bekämpfen, aber dahinter liegende Ungerechtigkeiten nicht aus dem Weg räumen. 

In einem zweiten Schritt könnten sich Organisationen überlegen, was jene Werte sind, mit denen sie auch nach außen auftreten wollen und diese Werte und Vorstellungen in einem Code of Conduct festhalten. Ein Code of Conduct ist ein Set aus ethischen, rechtlichen oder sonstigen Regeln, die einerseits als “Soft-Law-Grundlage” nach innen und andererseits auch als Branding nach außen dienen. So kann zum Beispiel eine Code of Conduct-Bestimmung, die den internen Umgang miteinander regelt (z.B. “Belästigung wird nicht geduldet.

Beleidigende körperliche Handlungen und/oder verbale Äußerungen in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter, Behinderung, Race, Religion oder Klassenzugehörigkeit werden nicht geduldet”) einerseits eine gute Grundlage für Konsequenzen darstellen. Andererseits entsteht dadurch für potenzielle Teilnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen der Eindruck, dass die Organisation für alle Mitwirkenden ein gutes Umfeld schaffen will und ihre Überzeugungen und Werte auch nach außen tragen möchte (Stichwort:  Employer Branding). 

Nicht nur Orientierung, auch klare Verbote und Sanktionen

Darauf aufbauend kann eine Organisation Maßnahmen definieren, die durch Verbote und Sanktionen bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr zulassen und darauf hinwirken, längerfristig einen Kulturwandel herbeizuführen (z.B. das Verbot von jeglicher Form von verbaler, körperlicher oder sexueller Belästigung auf einer Veranstaltung). Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, indem Regeln der sozialen Interaktion zwischen Mitarbeiter:innen oder Teilnehmer:innen in einem Code of Conduct kodifiziert werden und deren Übertreten ggf. sanktioniert wird (z.B. Entzug einer Teilnahme auf einer Veranstaltung). 

Gespiegelt sollte jede Organisation positive und verstärkende Maßnahmen zur Förderung eines diversen und diskriminierungsfreien Umfeldes schaffen. Darunter fällt zum Beispiel viel Aufklärung, die Erstellung eines internen Leitbildes, Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung und vieles mehr. 

„Wie frei sind wir jetzt, wo Geschlechterstereotype Personen massiv einschränken?“

Das alles mag auf den ersten Blick viel und vielleicht sogar einschneidend wirken, denn Gebote und Verbote muten auf den ersten Blick nicht besonders “frei” an. Es stellt sich hier die Frage, wie “frei” wir jetzt sind, denn Geschlechterstereotype schränken Personen massiv in ihrer persönlichen Entwicklungsmöglichkeit ein. Darüber hinaus verwehren wir uns dadurch neue Zugänge zur Entwicklung von Arbeit, von Leadership oder von Unternehmer:innentum, wenn wir uns dabei lediglich an maskulinen Normen orientieren. 

Gleichzeitig ist die Idee hinter Gebots- und Verbotsnormen, die unser Miteinander ausgestalten, dass sie zur Normalität werden und sich nicht mehr nach “Regeln” anfühlen, wenn sie über einen längeren Zeitraum in place sind – dass sie also das Verhalten von Personen beeinflussen und nachhaltig einen Kulturwandel herbeiführen. 

Die Utopie muss natürlich sein, dass wir das alles nicht brauchen – da werden wir jedoch ohne einen kompletten Systemwechsel nicht hinkommen. Aber wir können in unserem Umfeld, in unserer Organisation, in unserem Job, in unserer Familie darauf hinarbeiten, ein gutes Umfeld für alle zu schaffen. 

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Österreichs leistungsstärkster Supercomputer MUSICA hat offiziell den Betrieb aufgenommen und steigert die nationale Rechenleistung für KI und Spitzenforschung. Hinter dem Projekt steht ein Zusammenschluss heimischer Universitäten, wobei der Computer an drei Standorten betrieben wird. Ermöglicht wurde der Aufbau durch Fördergelder in Höhe von insgesamt 45 Millionen Euro.
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Der Supercomputer MUSICA ist unter den schnellsten 100 Computern weltweit. (c) TUW_ASC Matthias Heisler

Im Juni 2026 liegt der Supercomputer MUSICA unter den 100 schnellsten Computern im TOP500-Ranking weltweit. Die aktuell schnellsten Computer Österreichs, der VSC-4 und VSC-5, werden damit um mehr als das Achtfache überholt.

Mit der offiziellen Inbetriebnahme von MUSICA am 3. Juli wurde die österreichweite Rechenleistung erheblich gesteigert. Der Supercomputer soll wissenschaftlichen Einrichtungen, Unternehmen und der öffentlichen Verwaltung dienen.

„MUSICA ist ein Meilenstein für den Forschungsstandort Österreich. Der Supercomputer schafft die Grundlage dafür, dass Spitzenforschung, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Innovation auch künftig in Österreich auf höchstem Niveau stattfinden können. Wer die Zukunft gestalten will, muss heute in die dafür notwendige Infrastruktur investieren“, so Eva-Maria Holzleitner, Bundesministerin für Frauen, Wissenschaft und Forschung zur Inbetriebnahme des Computers.

KI, Quanten und High-Performance

MUSICA arbeitet mit einer Gesamtleistung von 45.11 Petaflops. Das entspricht einer Leistung von 45.000 Standard-Laptops, sofern alle auf Hochtouren laufen. Ausgestattet mit über 1.000 hochmodernen Spezial-Prozessoren (Grafikkarten) liefert die Anlage eine enorme Rechenleistung, die für das Training großer KI-Modelle notwendig ist. Gleichzeitig ermöglicht das System anspruchsvolle Computersimulationen und die Verarbeitung riesiger Datenmengen in Rekordzeit.

Über MUSICA sei auch Österreichs erster produktiv nutzbarer Quantencomputer „niederschwellig“ erreichbar: Mit dem Ionenfallen-Quantencomputer OTTER und maßgeschneiderten Ausbildungsangeboten erweitern wir den ASC um die dritte Zukunftstechnologie im Scientific Computing: High Performance Computing, Künstliche Intelligenz und Quantencomputing auf internationalem Niveau ergeben so einen Leuchtturm in der europäischen Forschungslandschaft“, so Gregor Weihs, Vizerektor für Forschung an der Universität Innsbruck.

Zusammenschluss von Unis

Das Supercomputer-Projekt basiert auf der langjährigen Zusammenarbeit heimischer Universitäten und Forschungseinrichtungen innerhalb des ASC-Konsortiums (Austrian Scientific Computing, früher bekannt als Vienna Scientific Cluster). Die TU Wien übernimmt die Projektkoordination. Zu den weiteren Partnern zählen die Universität Wien, die Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), die Universität Innsbruck, die Technische Universität Graz sowie die Johannes Kepler Universität Linz. Ergänzt wird der Zusammenschluss durch das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), das das Konsortium als jüngstes Mitglied unterstützt.

„Universitäten sind die Wurzeln, aus denen das Wissen und der Fortschritt der Menschheit wachsen. Dazu müssen wir zusammenarbeiten, und MUSICA ist ein gelungenes Beispiel für diese Art der Kooperation“, so Alberta Bonanni, Vizerektorin für Forschung und Internationales der Johannes Kepler Universität Linz.

Multi-Site-Architektur

Der Supercomputer steht nicht in einem einzigen Rechenzentrum, sondern ist physisch auf drei verschiedene Standorte aufgeteilt. Diese sind das Science Center der TU Wien, die Universität Innsbruck und die Johannes Kepler Universität in Linz. Obwohl die Hardware räumlich getrennt ist, sind die Systeme intelligent miteinander vernetzt und werden zentral verwaltet, sodass sie für die Forschenden wie ein einziger, gigantischer Computer funktionieren. Sollte es an einem Standort zu einem Ausfall kommen, kann an den anderen der Betrieb fortgeführt werden.

45 Mio. Euro Fördermittel

Für den Aufbau des Supercomputers MUSICA und die Anschaffung des Quantencomputers QACI fließen insgesamt 45 Millionen Euro an Fördergeldern. 20 Millionen Euro kamen von Seiten der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft FFG, 16 Mio. vom Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung. Die Beschaffung und HPC-Integration des Quantencomputers im Projekt QACI wurde zusätzlich mit 9 Millionen Euro unterstützt.

Errichtung gesichert – Erhaltung fraglich

Eine offene Frage wird bleiben, wie sich die Erhaltung des Computers langfristig finanziert. Während Errichtung und Beschaffung abgedeckt sind, werden laufende Kosten wie Kühlung und Stromversorgung zunächst von den Universitäten gedeckt. Durch die derzeit geplanten Budgetkürzungen an Universitäten entstehen Sorgen: „Wenn bei den Universitätsbudgets gekürzt wird, trifft das nicht nur Hochleistungsrechnen und KI – es würde auch Österreichs ersten Quantencomputer massiv in seiner Nutzung und Weiterentwicklung betreffen“, betont Gregor Weihs.

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