16.09.2022

Plädoyer für ein gutes Arbeitsumfeld für alle!

Sophie Rendl ist Juristin und Co-Founderin des Expertinnennetzwerks "Frauendomäne". In ihrem Gastbeitrag erklärt sie die Rolle von Codes of Conduct in Unternehmen und auf Events. Was sind mögliche Verbote? Welche Sanktionen kann es geben, wenn man gegen diese Regeln verstößt? Rendl gibt einen Überblick.
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Sophie Rendl © SameSameStudios
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Unsere Gesellschaft ist geprägt von nicht zu übersehenden Ungleichheiten. Es ist abhängig davon, mit welchen angeborenen und unveränderbaren Merkmalen du auf die Welt kommst, welche Position du in unserer Gesellschaft einnehmen wirst, ob dir zugehört wird, ob du belästigt wirst, wie du bewertet wirst oder ob du beruflichen Erfolg hast.

Menschen kategorisieren Menschen

Wir teilen Menschen automatisch in Kategorien ein und bewerten sie dann danach: männlich – weiblich – divers, jung – alt, mit Migrationshintergrund – Österreicher:in. Diese Kategorien bedingen, ob Personen einen Vor- oder einen Nachteil haben und wie groß dieser Vor- bzw. Nachteil ist. Je mehr Diversitäts- bzw. gespiegelt, Diskriminierungsmerkmale eine Person in sich vereint, umso mehr Diskriminierungserfahrungen ist sie auch ausgesetzt (Stichwort: Intersektionalität). Diese Kategorien werden dann unter den Schlagwörtern Diversität oder Diskriminierung zusammengefasst, je nachdem aus welchem Blickwinkel man darüber spricht.  

Diversität und Diskriminierung beleuchten das Thema “Vielfalt” also von zwei Seiten; einmal aus der Perspektive der Förderung von Vielfalt und einmal aus jener der Benachteiligung. Es ist also unerlässlich, diese beiden Pole innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens zu berücksichtigen, wenn es darum geht, ein gutes Umfeld für alle herzustellen. 

Um ein gutes Arbeitsumfeld für alle zu schaffen, muss Diversität als gegeben und nicht als Besonderheit gesehen werden. Es muss anerkannt werden, dass Menschen unterschiedliche Lebensrealitäten und Bedürfnisse haben und dass alle Menschen in dieser Einzigartigkeit eine Chance auf faire Teilhabe haben müssen. Menschen haben diese Unterscheidungen kreiert, Menschen können sie also auch wieder beseitigen. 

Codes of Conduct präsentieren ein Unternehmen nach innen und nach außen

Bei allen möglichen Maßnahmen muss das Ziel immer sein, eine strukturelle Veränderung herbeizuführen. Alles andere sind kurzfristige Maßnahmen, die lediglich bestehende Symptome bekämpfen, aber dahinter liegende Ungerechtigkeiten nicht aus dem Weg räumen. 

In einem zweiten Schritt könnten sich Organisationen überlegen, was jene Werte sind, mit denen sie auch nach außen auftreten wollen und diese Werte und Vorstellungen in einem Code of Conduct festhalten. Ein Code of Conduct ist ein Set aus ethischen, rechtlichen oder sonstigen Regeln, die einerseits als “Soft-Law-Grundlage” nach innen und andererseits auch als Branding nach außen dienen. So kann zum Beispiel eine Code of Conduct-Bestimmung, die den internen Umgang miteinander regelt (z.B. “Belästigung wird nicht geduldet.

Beleidigende körperliche Handlungen und/oder verbale Äußerungen in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter, Behinderung, Race, Religion oder Klassenzugehörigkeit werden nicht geduldet”) einerseits eine gute Grundlage für Konsequenzen darstellen. Andererseits entsteht dadurch für potenzielle Teilnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen der Eindruck, dass die Organisation für alle Mitwirkenden ein gutes Umfeld schaffen will und ihre Überzeugungen und Werte auch nach außen tragen möchte (Stichwort:  Employer Branding). 

Nicht nur Orientierung, auch klare Verbote und Sanktionen

Darauf aufbauend kann eine Organisation Maßnahmen definieren, die durch Verbote und Sanktionen bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr zulassen und darauf hinwirken, längerfristig einen Kulturwandel herbeizuführen (z.B. das Verbot von jeglicher Form von verbaler, körperlicher oder sexueller Belästigung auf einer Veranstaltung). Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, indem Regeln der sozialen Interaktion zwischen Mitarbeiter:innen oder Teilnehmer:innen in einem Code of Conduct kodifiziert werden und deren Übertreten ggf. sanktioniert wird (z.B. Entzug einer Teilnahme auf einer Veranstaltung). 

Gespiegelt sollte jede Organisation positive und verstärkende Maßnahmen zur Förderung eines diversen und diskriminierungsfreien Umfeldes schaffen. Darunter fällt zum Beispiel viel Aufklärung, die Erstellung eines internen Leitbildes, Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung und vieles mehr. 

„Wie frei sind wir jetzt, wo Geschlechterstereotype Personen massiv einschränken?“

Das alles mag auf den ersten Blick viel und vielleicht sogar einschneidend wirken, denn Gebote und Verbote muten auf den ersten Blick nicht besonders “frei” an. Es stellt sich hier die Frage, wie “frei” wir jetzt sind, denn Geschlechterstereotype schränken Personen massiv in ihrer persönlichen Entwicklungsmöglichkeit ein. Darüber hinaus verwehren wir uns dadurch neue Zugänge zur Entwicklung von Arbeit, von Leadership oder von Unternehmer:innentum, wenn wir uns dabei lediglich an maskulinen Normen orientieren. 

Gleichzeitig ist die Idee hinter Gebots- und Verbotsnormen, die unser Miteinander ausgestalten, dass sie zur Normalität werden und sich nicht mehr nach “Regeln” anfühlen, wenn sie über einen längeren Zeitraum in place sind – dass sie also das Verhalten von Personen beeinflussen und nachhaltig einen Kulturwandel herbeiführen. 

Die Utopie muss natürlich sein, dass wir das alles nicht brauchen – da werden wir jedoch ohne einen kompletten Systemwechsel nicht hinkommen. Aber wir können in unserem Umfeld, in unserer Organisation, in unserem Job, in unserer Familie darauf hinarbeiten, ein gutes Umfeld für alle zu schaffen. 

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(c) N26
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Bei N26 geht der nächste Vorstand von Bord: Arnd Schwierholz legt seine Funktionen als Chief Financial Officer und Vorstandsmitglied der N26 SE sowie der N26 Bank SE mit Ende August zurück. Das gab die Berliner Digitalbank am Mittwoch bekannt. Eine Nachfolge werde „zu gegebener Zeit“ kommuniziert, heißt es in der Aussendung. Übergangsweise soll Chief Operating Officer Aytac Aydin die Verantwortung für das Finanzteam übernehmen, vorbehaltlich der Zustimmung der Aufsichtsbehörden.

Abgang nach erstem Jahresüberschuss

Schwierholz war 2023 als CFO zu N26 gestoßen und hatte anschließend zusätzlich Vorstandsmandate in beiden Gesellschaften übernommen. Von Jänner bis April 2026 führte er das Unternehmen zudem interimistisch als Co-CEO.

Seine Entscheidung falle, so N26, nach dem ersten Jahresüberschuss der Bank: Das Geschäftsjahr 2025 schloss sie mit Bruttoerträgen von über 500 Mio. Euro und einem Rohertrag von über 350 Mio. Euro ab. Die Höhe des Jahresüberschusses selbst nennt das Unternehmen nicht. Ein erstes profitables Quartal hatte N26 im Herbst 2024 verbucht, brutkasten berichtete.

CEO Mike Dargan dankte dem scheidenden Finanzchef für „seinen Beitrag und die Disziplin, mit der er N26 zu nachhaltiger Profitabilität geführt hat“. Man blicke „aus einer Position finanzieller Stärke in die Zukunft“. Aufsichtsratsvorsitzender Andreas Dombret würdigte Schwierholz‘ Rolle beim Aufbau der finanziellen Grundlagen „für N26 als profitable und widerstandsfähige europäische Bank“.

Der Umbau an der Spitze geht weiter

Der Wechsel reiht sich in einen tiefgreifenden Umbau der Führungsebene ein. Mitgründer Valentin Stalf hatte im August 2025 seinen Rückzug aus der operativen Verantwortung angekündigt und sollte nach einer Übergangsphase in den Aufsichtsrat wechseln, wie er damals im brutkasten-Interview erläuterte. Zuvor hatten Medienberichten zufolge mehrere US-Investoren die Ablösung der beiden Gründer gefordert, brutkasten berichtete. Im Dezember 2025 zog auch Mitgründer Maximilian Tayenthal als CEO nach, ebenfalls von brutkasten dokumentiert: Der Aufsichtsrat bestellte den damaligen UBS-Vorstand Mike Dargan mit Antritt im April 2026 zum neuen CEO.

Hintergrund des Umbaus sind auch die anhaltenden Auseinandersetzungen der Bank mit der deutschen Finanzaufsicht BaFin. Diese hatte im Dezember 2025 ein Maßnahmenpaket gegen die Bank verhängt, einen Sonderbeauftragten bestellt sowie zusätzliche Eigenmittelanforderungen und Geschäftsbeschränkungen festgelegt. Bereits ab November 2021 hatte die BaFin die Zahl der monatlich aufnehmbaren Neukund:innen begrenzt, diese Wachstumsbeschränkung fiel Ende Mai 2024 weg.

N26 zählt nach eigenen Angaben rund 1.600 Mitarbeitende, ist in 24 Märkten aktiv und hat neben Berlin auch einen Standort in Wien.

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