16.09.2022

Plädoyer für ein gutes Arbeitsumfeld für alle!

Sophie Rendl ist Juristin und Co-Founderin des Expertinnennetzwerks "Frauendomäne". In ihrem Gastbeitrag erklärt sie die Rolle von Codes of Conduct in Unternehmen und auf Events. Was sind mögliche Verbote? Welche Sanktionen kann es geben, wenn man gegen diese Regeln verstößt? Rendl gibt einen Überblick.
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Sophie Rendl © SameSameStudios
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Unsere Gesellschaft ist geprägt von nicht zu übersehenden Ungleichheiten. Es ist abhängig davon, mit welchen angeborenen und unveränderbaren Merkmalen du auf die Welt kommst, welche Position du in unserer Gesellschaft einnehmen wirst, ob dir zugehört wird, ob du belästigt wirst, wie du bewertet wirst oder ob du beruflichen Erfolg hast.

Menschen kategorisieren Menschen

Wir teilen Menschen automatisch in Kategorien ein und bewerten sie dann danach: männlich – weiblich – divers, jung – alt, mit Migrationshintergrund – Österreicher:in. Diese Kategorien bedingen, ob Personen einen Vor- oder einen Nachteil haben und wie groß dieser Vor- bzw. Nachteil ist. Je mehr Diversitäts- bzw. gespiegelt, Diskriminierungsmerkmale eine Person in sich vereint, umso mehr Diskriminierungserfahrungen ist sie auch ausgesetzt (Stichwort: Intersektionalität). Diese Kategorien werden dann unter den Schlagwörtern Diversität oder Diskriminierung zusammengefasst, je nachdem aus welchem Blickwinkel man darüber spricht.  

Diversität und Diskriminierung beleuchten das Thema “Vielfalt” also von zwei Seiten; einmal aus der Perspektive der Förderung von Vielfalt und einmal aus jener der Benachteiligung. Es ist also unerlässlich, diese beiden Pole innerhalb einer Organisation oder eines Unternehmens zu berücksichtigen, wenn es darum geht, ein gutes Umfeld für alle herzustellen. 

Um ein gutes Arbeitsumfeld für alle zu schaffen, muss Diversität als gegeben und nicht als Besonderheit gesehen werden. Es muss anerkannt werden, dass Menschen unterschiedliche Lebensrealitäten und Bedürfnisse haben und dass alle Menschen in dieser Einzigartigkeit eine Chance auf faire Teilhabe haben müssen. Menschen haben diese Unterscheidungen kreiert, Menschen können sie also auch wieder beseitigen. 

Codes of Conduct präsentieren ein Unternehmen nach innen und nach außen

Bei allen möglichen Maßnahmen muss das Ziel immer sein, eine strukturelle Veränderung herbeizuführen. Alles andere sind kurzfristige Maßnahmen, die lediglich bestehende Symptome bekämpfen, aber dahinter liegende Ungerechtigkeiten nicht aus dem Weg räumen. 

In einem zweiten Schritt könnten sich Organisationen überlegen, was jene Werte sind, mit denen sie auch nach außen auftreten wollen und diese Werte und Vorstellungen in einem Code of Conduct festhalten. Ein Code of Conduct ist ein Set aus ethischen, rechtlichen oder sonstigen Regeln, die einerseits als “Soft-Law-Grundlage” nach innen und andererseits auch als Branding nach außen dienen. So kann zum Beispiel eine Code of Conduct-Bestimmung, die den internen Umgang miteinander regelt (z.B. “Belästigung wird nicht geduldet.

Beleidigende körperliche Handlungen und/oder verbale Äußerungen in Bezug auf sexuelle Orientierung, Geschlecht, Alter, Behinderung, Race, Religion oder Klassenzugehörigkeit werden nicht geduldet”) einerseits eine gute Grundlage für Konsequenzen darstellen. Andererseits entsteht dadurch für potenzielle Teilnehmer:innen oder Mitarbeiter:innen der Eindruck, dass die Organisation für alle Mitwirkenden ein gutes Umfeld schaffen will und ihre Überzeugungen und Werte auch nach außen tragen möchte (Stichwort:  Employer Branding). 

Nicht nur Orientierung, auch klare Verbote und Sanktionen

Darauf aufbauend kann eine Organisation Maßnahmen definieren, die durch Verbote und Sanktionen bestimmte Verhaltensweisen nicht mehr zulassen und darauf hinwirken, längerfristig einen Kulturwandel herbeizuführen (z.B. das Verbot von jeglicher Form von verbaler, körperlicher oder sexueller Belästigung auf einer Veranstaltung). Dies kann zum Beispiel dadurch geschehen, indem Regeln der sozialen Interaktion zwischen Mitarbeiter:innen oder Teilnehmer:innen in einem Code of Conduct kodifiziert werden und deren Übertreten ggf. sanktioniert wird (z.B. Entzug einer Teilnahme auf einer Veranstaltung). 

Gespiegelt sollte jede Organisation positive und verstärkende Maßnahmen zur Förderung eines diversen und diskriminierungsfreien Umfeldes schaffen. Darunter fällt zum Beispiel viel Aufklärung, die Erstellung eines internen Leitbildes, Flexibilität in Bezug auf die Arbeitszeitgestaltung und vieles mehr. 

„Wie frei sind wir jetzt, wo Geschlechterstereotype Personen massiv einschränken?“

Das alles mag auf den ersten Blick viel und vielleicht sogar einschneidend wirken, denn Gebote und Verbote muten auf den ersten Blick nicht besonders “frei” an. Es stellt sich hier die Frage, wie “frei” wir jetzt sind, denn Geschlechterstereotype schränken Personen massiv in ihrer persönlichen Entwicklungsmöglichkeit ein. Darüber hinaus verwehren wir uns dadurch neue Zugänge zur Entwicklung von Arbeit, von Leadership oder von Unternehmer:innentum, wenn wir uns dabei lediglich an maskulinen Normen orientieren. 

Gleichzeitig ist die Idee hinter Gebots- und Verbotsnormen, die unser Miteinander ausgestalten, dass sie zur Normalität werden und sich nicht mehr nach “Regeln” anfühlen, wenn sie über einen längeren Zeitraum in place sind – dass sie also das Verhalten von Personen beeinflussen und nachhaltig einen Kulturwandel herbeiführen. 

Die Utopie muss natürlich sein, dass wir das alles nicht brauchen – da werden wir jedoch ohne einen kompletten Systemwechsel nicht hinkommen. Aber wir können in unserem Umfeld, in unserer Organisation, in unserem Job, in unserer Familie darauf hinarbeiten, ein gutes Umfeld für alle zu schaffen. 

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Bundeskanzler Stocker setzt sich für ein UNO-KI-Zentrum in Wien ein. (c) BKA/Florian Schrötter
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Nach der Wahl in den UNO-Sicherheitsrat strebt die Bundesregierung nach dem nächsten Coup. Österreich soll in Fragen der Künstlichen Intelligenz in Zukunft nicht nur zuschauen, sondern aktiv mitgestalten. Das verkündete heute Bundeskanzler Christian Stocker. Der konkrete Vorschlag: Es soll ein internationales KI-Zentrum unter dem Dach der Vereinten Nationen in Wien entstehen. Der Vorschlag wurde von Staatssekretär Alexander Pröll beim virtuellen internationalen Spitzentreffen zur Kontrolle von Frontier-KI-Modellen eingebracht. Das Treffen hat auf Initiative der Regierungschefs Finnlands und Norwegens stattgefunden.

„Fürchten wir uns nicht vor Künstlicher Intelligenz, sondern geben wir ihr einen Rahmen, der den Menschen Ängste nimmt und Sicherheit gibt. Ein KI-Zentrum unter dem Dach der Vereinten Nationen kann dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Wir wollen einen Ort schaffen, an dem Menschen aus der ganzen Welt gemeinsam daran arbeiten, das Potenzial von KI auszuloten, ihre Risiken zu verstehen und ihre Zukunft mitzugestalten“, sagt Stocker

Wien als „der richtige Standort“

Die Bundesregierung sieht Wien als idealen Standort an. Mit der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) und der CTBTO-Vorbereitungskommission sei die Stadt bereits Sitz von Institutionen, die den verantwortungsvollen Umgang mit komplexen Technologien behandeln und langjährige Erfahrung mit multilateralen Verfahren und Standards haben.

„Kein Staat kann diese Herausforderungen allein bewältigen. Die Weichen für die globale KI-Governance werden jetzt gestellt, und Österreich will diesen Prozess aktiv mitgestalten“, betont Staatssekretär Alexander Pröll.

Außenministerin Beate Meinl-Reisinger ergänzt: „Österreich setzt sich konsequent für klare Grenzen und international verbindliche Regeln für KI-Waffen ein. Als einer der vier UNO-Amtssitze wäre Wien bestens als Standort für ein internationales KI-Zentrum geeignet.“

Treffen mit Hinton und Steinberger

Heute Abend trifft Stocker gemeinsam mit Staatssekretär Alexander Pröll den Physik-Nobelpreisträger Geoffrey Hinton und Peter Steinberger, der mit OpenClaw weltweite Bekanntheit erlangte. „Wir sprechen über unsere Initiative, über internationale Regeln für KI und darüber, wie Österreich bei dieser Zukunftstechnologie vorne mit dabei ist“, schreibt Stocker auf X. Hinton und Steinberger sind Gäste von TEDAI in der Wiener Hofburg.

Österreich im KI-Zeitalter

KI scheint im Bundeskanzleramt präsenter denn je zu sein, denn Pröll möchte zum Thema „Österreich im Zeitalter von KI“ am 19. November Stellung nehmen. Der Staatssekretär lädt zu einer Grundsatzrede in die Österreichische Nationalbibliothek ein, bei der er über eine der „größten Gestaltungsaufgaben unserer Zeit“ sprechen wird.

„Künstliche Intelligenz verändert, wie wir arbeiten, entscheiden, schaffen und denken. Was bedeutet das für uns Menschen und was bedeutet es für Österreich?“, heißt es in der Aussendung.

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