25.04.2025
NEW WORK

Places2be: Puchenauer Startup ermöglicht Workation als Mitarbeiter-Benefit

Wem die Planung von Workation für seine Mitarbeiter:innen als zu lästig und mühsam erscheint, kann sich fortan an das oberösterreichische Startup Places2be wenden. Auch Privaturlaube sind möglich.
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Places2be, Workation, wie workation beantragen
© Places2be - Birgit Koxeder-Hessenberger (li.) und Elke Mühlberger haben einen modernen Benefit entwickelt.

Lichtdurchflutete Räume, ein großer Pool sowie eine Sauna im Badezimmer. Dazu der frische Geruch des Meeres, bloß ein paar Gehminuten entfernt. Doch statt farbige Cocktails und lokale Spezialitäten sind KPIs, Meetings und das alltägliche Arbeitspensum auf der Tagesagenda – was nicht schlimm ist, denn hier lautet das Stichwort: Workation. Und nach Feierabend warten Strände, Wanderwege, Mountainbike-Touren oder sonstige Aktivitäten auf einen, wenn mal der Laptop zugeklappt wird. Ermöglich durch die eigene Firma, die Mitarbeiter:innen-Benefits anders denkt, als den klassischen Obstkorb oder den Fitnessstudio-Gutschein. Dies und Ähnliches ermöglichen die Founderinnen Birgit Koxeder-Hessenberger und Elke Mühlberger mit ihrem Startup Places2be.

Places2be: „Klassische Benefits schön“

Die beiden Frauen sind Mütter von schulpflichtigen Kindern, oft gemeinsam auf Urlaub gefahren und so mit dem Begriff Workation vertraut geworden. Zufällig haben sich beide gleichzeitig Gedanken darüber gemacht, sich beruflich umzuorientieren und sich überlegt, was sie als Mütter bei einem Arbeitgeber ansprechen würde. So recherchierten sie und sahen sich verschiedene Firmen und deren Benefits für Mitarbeiter:innen an.

„Wir sind nur auf klassische Sachen gestoßen, alles schön, aber langfristig angesprochen, haben wir uns nicht gefühlt“, erklärt Koxeder-Hessenberger. „Benefits sollen Mitarbeiter motivieren und wir haben gesehen, dass das durch übliche Benefits nicht erreicht wird. Also haben wir uns die Frage gestellt, was es in einer veränderten Arbeitswelt braucht, um das Gefühl zu haben, der Arbeitgeber drückt Wertschätzung seiner Angestellten aus.“

Der Gedanke der Workation manifestierte sich so richtig vor rund zwei Jahren. Mit Unterstützung des Mogree-Founders (Exit an Cloudflight) Harald Weinberger gründeten beide Founderinnen Places2be und begannen die Arbeit.

Kroatien, Italien oder Mallorca?

Konkret musste man als Schnittstelle für Vermieter von touristischen Regionen ein Netzwerk aufbauen und legte dabei den Fokus auf „Randzeiten“. „Was nicht leicht war“, wie Koxeder-Hessenberger gesteht. „In Nebensaisonen muss man Regionen finden, die attraktiv sind. Da haben wir viel Zeit hineingesteckt.“ Parallel dazu hat man Unternehmen angesprochen, die diese Benefits für ihre Mitarbeiter:innen ermöglichen wollten. Heute hat man Locations wie Kroatien, Mallorca, Italien und einige Orte innerhalb Österreichs im Repertoire, sowie drei Unternehmen als Kunden.

„Was denn noch?“

Wie aufmerksame Leser vielleicht mitbekommen haben, war „New Work“ im Zuge der Pandemie eine neue Größe in der Arbeitswelt, die diese auch am Laufen gehalten hat. Von Remote-Work, Home-Office über Achtsamkeit gab es beim Auslaufen von Covid-19 jene, die die neuen Tendenzen nicht mehr missen, aber auch Gegner davon, die zu alten Mustern zurückkehren wollten. In Gesprächen im Vorfeld der Gründung haben beide Founderinnen von Arbeitgebenden etwa oft hören müssen „was soll ich denn noch alles für meine Mitarbeiter machen?“.

„Workation ist noch immer etwas Neues und es herrscht eine große Unsicherheit“, erinnert sich Koxeder-Hessenberger. „Damit verbunden war es uns wichtig, dass Unternehmen bei unserer Lösung keinen großen Aufwand haben.“

Somit wurde das Netzwerk aufgebaut, das aus Unterkünften in Europa besteht, die sich sowohl für Workations als auch Urlaube eignen und somit ganz individuell beruflich und privat genutzt werden können. Arbeitgeber, die mit Places2be kooperieren, können so ihren Mitarbeiter:innen Aufenthalte zu stark reduzierten Preisen an den Standorten ermöglichen.

Einfach umsetzbar als Dogma

Denn, was Mitarbeiter heutzutage wollen würden und ein Großteil der klassischen Benefits nicht bieten könne, sei Zeit für sich, für Erholung, für neue Erlebnisse und Inspiration mit Freunden, mit der Familie oder mit Kolleginnen und Kollegen zu schaffen. Gleichzeitig aber sollten Benefits für Arbeitgeber möglichst einfach umsetzbar sein: „Unser Konzept ist mit keinem internen Aufwand und Budgetrisiko verbunden. Unternehmen legen ihr Budget flexibel fest und wir kümmern uns um den Rest“, erklärt Mühlberger.

Anders gesagt, eine Firma kann als Kunde von Places2be einen bestimmten Betrag X als Benefit festlegen. Mitarbeiter:innen ist es dann möglich über die Firmenmailadresse einen Urlaub oder eine Workation (bis zu 30 Prozent reduzierten Preisen) zu buchen. Solange bis das festgelegte Budget dafür aufgebraucht ist.

Telearbeitsgesetz

Arbeitsrechtlich beschränken sich die Unternehmen, die Places2be-Kunden sind, auf Europa als Zieldestination für Workation. Alles, was Interessierte zu dieser Thematik wissen möchten, wird per bereitgestelltem Whitepaper erklärt. Das sei grundsätzlich in der EU gar nicht so viel, sagt Koxeder-Hessenberger und verweist auf das Telearbeitsgesetz, das 2025 ausgeweitet wurde und im Paper erklärt wird. Darin heißt es:

„Telearbeit bzw. Workation wird in der Europäischen Union durch die sogenannte Rom I-Verordnung geregelt. Wenn Workation in einem Land stattfindet, mit dem Österreich ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) abgeschlossen hat, was auf sämtliche EU-Staaten zutrifft, kann eine doppelte Besteuerung der Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Einkünfte vermieden werden.“

Beim Unfallversicherungsschutz gelten nach dem Telearbeitsgesetz ab 2025 unterschiedliche Regelungen:

  • Bei einer „Telearbeit im engeren Sinn“ – also in der eigenen Wohnung, bei Angehörigen oder in Coworking-Spaces – ist auch der Arbeitsweg unfallversicherungsrechtlich geschützt. Voraussetzung dafür ist aber, dass die Örtlichkeiten „in der Nähe“ der eigenen Wohnung oder der Arbeitsstätte liegen bzw. die Entfernung dem üblichen Arbeitsweg entspricht.
  • Bei „Telearbeit im weiteren Sinn“ – also an allen anderen Orten – gibt es keinen Wegeschutz. Zwar sind die Arbeitnehmer:innen während der Verrichtung der Tätigkeit vor Ort im Falle eines Arbeitsunfalls versicherungsrechtlich geschützt. Am Weg selbst allerdings, etwa zu einem Hotel oder in ein Café, besteht kein Unfallversicherungsschutz. Es empfiehlt sich, eine zusätzliche Reiseversicherung abzuschließen.

Places2be: Neue Ziele in Aussicht

Das eigenfinanzierte Startup möchte künftig sein Netzwerk weiter ausbauen und dabei den Fokus darauf legen, dass sowohl „Mitarbeiter von Unternehmen Freude an anderen Destinationen haben, als auch Partner (Vermieter) neue Zielgruppen gewinnen, die zu unüblichen Zeiten in Regionen „urlauben“.

Neben den bisherigen Reisezielen sollen in Zukunft Frankreich, Südtirol und Portugal dazu kommen. Man befinde sich bereits in Gesprächen.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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