18.04.2025
KI-BILDGENERATOR

Pixible: Wiener Startup launcht B2B-Alternative zu „cheap AI-Tools“

Das Wiener Startup Pixible hat heute mit “Genesis” eine neue KI-Plattform gelauncht, die auf Design und Markenstrategie spezialisiert ist. Die Software soll in der Lage sein, visuelle Inhalte in “professioneller Studioqualität” zu erstellen.
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Das Pixible-Team (v.l.): Michael Gasparik, Christoph Hanausek, Michi Peklo & Rene Hundertpfund. | © Pixible

Was ist echt und was stammt von der KI? Während KI-generierte Bilder vor einigen Jahren noch relativ leicht zu erkennen waren – etwa an unnatürlichen Proportionen, merkwürdigen Händen oder künstlich wirkenden Gesichtern – sind sie inzwischen kaum mehr von echten Fotos zu unterscheiden.

Das birgt zwar ein gewisses Risiko für die Verbreitung von Falschinformationen, eröffnet aber auch neue Möglichkeiten – vor allem in der Content-Produktion. Genau hier setzt Pixible an: Mit seiner neuen Plattform Genesis will das Wiener Startup aufwendige Produktionsprozesse und hohe Kosten durch den Einsatz von KI ersetzen. CEO und Co-Founder Michi Peklo erklärt im Interview mit brutkasten, wie das funktionieren soll.

KI soll professionellen Content erzeugen

Die neue Plattform soll Content Creators, Marken und Unternehmen dabei unterstützen, visuelle Inhalte mithilfe generativer KI eigenständig zu erstellen. Dabei wirbt das Startup mit der Möglichkeit, Content “schnell, skalierbar und mit voller Kontrolle über Daten und Bildrechte” zu produzieren.

Kund:innen steht dabei ein SaaS-Dashboard zur Verfügung, in dem per Prompt Eingaben gemacht werden können. Daraufhin erstellt die KI – trainiert mit einer großen Bilddatenbasis – das gewünschte Foto. Das Gründerteam verfolge dabei das Ziel, “eine Plattform zu bauen, die State-of-the-Art-Technologie mit klarer Benutzerführung, stilistischer Exzellenz, menschlicher Kompetenz und Gefühl verbindet”, heißt es vonseiten des Startups.

 “Das ist alles KI. Auf diesem Bild, was du da siehst, ist absolut nichts davon echt”, sagt Peklo zu diesem Bild von sich:

KI-generiertes Foto | © Pixible

KI-Content „auf Knopfdruck“ möglich

Pixible ermöglicht laut Claim die “fotorealistische Erstellung individueller AI-Visuals”. Damit können Unternehmen etwa personalisierte Fotos für das Personal Branding ihrer Mitarbeitenden erstellen oder Produkte und Locations bewerben. Dafür sei laut Unternehmen lediglich ein einziges Fotoshooting nötig – den Rest übernehme die KI. Der generierte Content lasse sich außerdem jederzeit flexibel anpassen und für verschiedene Zwecke nutzen.

Der Prozess startet mit einem professionellen Fotoshooting, wie Peklo erklärt. Auf Grundlage dieser Aufnahmen wird ein individuelles KI-Modell trainiert, das diesen maßgeschneiderten Content für Marketingkampagnen ermöglicht. Aktuell werden die Fotos noch vom internen Team aufgenommen, in Zukunft möchte man das jedoch mit “Lizenzfotografen lösen, sodass wir die Skalierung auch auf der Welt schaffen können”, so Peklo.

Automatisierung und kreative Gestaltung

Die KI wird mit Originalfotos und ergänzenden “Captions” trainiert, erklärt der CEO des Startups. “Das sind Textdateien, die dazu gehängt werden pro Bild. Darauf wird dann quasi ein individuelles KI-Modell erstellt und trainiert”, so Peklo weiter. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Modell Menschen oder Produkte so detailgetreu wie möglich abbilden kann – “in den verschiedensten Gesten, Mimiken, Situationen”.

Das trainierte Modell soll anschließend “auf Knopfdruck Portraits, Editorials oder Produkt-Visuals in Studioqualität” generieren können, heißt es vom Unternehmen. Die KI-Plattform versteht sich dabei als Schnittstelle zwischen Automatisierung und kreativer Gestaltung. Ziel sei es nicht, beliebige Inhalte zu produzieren, sondern, wie Peklo betont “eine maßgeschneiderte visuelle Engine für die eigene Marke aufzubauen”.

Künftig will das Team auch verstärkt auf den Videobereich setzen, wie der Co-Founder verrät. Sowohl Audio als auch Bewegtbild sollen auf Basis der professionellen Fotos durch die KI generiert werden können. “Das geht schon tatsächlich sehr gut. Was besonders gut geht, sind Reels, also eher kürzere aneinanderreihende Videosequenzen”, sagt Peklo.

Fokus auf den B2B-Bereich

Ob fotorealistische Darstellungen, Illustrationen oder Karikaturen: Bilder per KI zu generieren ist längst keine Neuheit mehr. Tools wie Midjourney oder Dall-E gehören schon seit einiger Zeit zu den etablierten Anbietern am Markt.

Das ist auch dem Team von Pixible bewusst: “Ich bin der festen Überzeugung, dass man das B2C-Game in dieser Branche nicht gewinnen kann“. Es gebe zu viele große Firmen mit viel Geld, die das Startup aus dem Markt drängen könnten. Aus diesem Grund richtet das Startup seinen Fokus klar auf den B2B-Bereich. “Wir wollten einfach eine SaaS-Plattform entwickeln, wo wir bewusst weggehen von diesen cheap AI-Tools, wo du einfach ein Bild hochlädst und dann ein generisches KI-Bild zurückbekommst, bei dem du es halt einfach siehst”, erklärt Peklo.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal gegenüber den großen Plattformen sieht Pixible im Bereich Datenschutz. Denn grundsätzlich sind KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt. Daher gibt es auch keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Inhalte. “Wir wollen uns hier ein bisschen diesen ethischen Hut aufsetzen. Weil alles, was wir machen, kommt vom Menschen im Endeffekt. Und es ist nicht irgendeine Internetseite, wo du keinen Plan hast, wer dahinter ist”, so der Geschäftsführer.

Team sei „perfektes Setup“

Pixible befindet sich derzeit noch in der Gründungsphase. Zum Founder-Team zählen neben Peklo außerdem noch Christoph Hanausek (auch CEO), Michael Gasparik (Technischer Leiter) und Rene Hundertpfund (COO) – eine Kombination aus KI-Experten, Kreativen und Unternehmern. Was sie verbindet, sei der gemeinsame Anspruch, Technologie nicht nur bereitzustellen, sondern sie gezielt und strategisch für Marken, Creators und Unternehmen nutzbar zu machen.

„Somit haben wir eigentlich vier Menschen auf Expert-Level, die aber kaum Überschneidungen miteinander haben. Das ist sehr angenehm, weil du das so ohne mehr Aufwand auf den Boden bringen kannst. Andere Leute würden dafür wahrscheinlich einige Angestellte brauchen”, erklärt Peklo. “Das ist in Wahrheit ein perfektes Setup, weil es weiß jeder in seinem Bereich was er zu tun hat und man kann sich aufeinander verlassen und auf der anderen Seite ergänzt man sich.”

Closed-Beta-Testphase abgeschlossen

Pixible hat kürzlich seine Closed-Beta-Testphase abgeschlossen. “Das Feedback war überall super. Egal, wo wir hinkommen, ist zumindest mal ein offenes Ohr da. Da bin ich sehr sehr happy darüber, weil am Anfang war ich mir nicht ganz sicher, wie größere Firmen auf AI-Content reagieren werden. Da merkt man schon, es ist was in Bewegung”, sagt Peklo.

Bereits in der Testphase habe das Startup mit “zukunftsorientierten Brands, Agenturen und Creators” zusammengearbeitet, die ihre visuelle Content-Produktion skalieren möchten. Einer dieser Kunden war der Schokoladenhersteller Lindt, verrät das Startup gegenüber brutkasten. 

Um die Genesis-Plattform zu nutzen, fällt zunächst eine einmalige Zahlung für das Onboarding samt Fotoshooting an, danach erfolgt die Nutzung im Rahmen eines Abo-Modells. Zusätzlich zur Software bietet Pixible ein ergänzendes Agency-Modell an – ein Serviceangebot, bei dem das Unternehmen vollständige Content-Produktionen oder ganze Kampagnen für Kund:innen übernimmt. Besonders gefragt sei dieses Modell derzeit in der Werbe- und Fashionbranche.

Amerika „viel digitaler, innovativer und offener“

Auch wenn Pixible seine Wurzeln in Österreich hat, blickt das Team bereits über die Landesgrenzen hinaus. Ein möglicher nächster Schritt wäre die USA. “Egal, ob es jetzt steuerlich ist oder halt einfach regulierungstechnisch und auch förderungstechnisch”, so Peklo, bringe Amerika einige Vorteile in diesem Feld. Besonders im Sportbereich sieht das Startup dort großes Potenzial für den Einsatz von KI-generierten Bildern und Videos im Marketing und in der Werbung.

Der amerikanische Markt sei “viel digitaler, schon viel innovativer und vielleicht auch ein bisschen offener für neue Dinge”, sagt der Co-Founder. “Europa will immer erstmal schauen und schauen und dann, wenn es eh schon funktioniert, dann machen wir es auch”. Generative KI sei ohnehin ein Thema, das polarisiere. “Darum ist mein Bauchgefühl, dass es in Amerika oder auch in Dubai eigentlich sehr gut funktionieren könnte.”

Zukunft: Media Rights Company

Um die Plattform international zu etablieren und gezielt zu skalieren, kann sich Pixible vorstellen, künftig auch Investor:innen mit ins Boot zu holen. Allerdings möchte man sich das noch “bisschen offen halten”, denn aktuell ist das Startup komplett eigenfinanziert.

Blickt man noch weiter in die Zukunft, verfolgt das Startup außerdem ein weiteres Ziel: Pixible soll sich zu einer “Media Rights Company” entwickeln. Denn durch die Produktion großer Mengen an Bildmaterial wird das Unternehmen über einen umfangreichen eigenen Bildkatalog verfügen – inklusive der Nutzungsrechte. Diese Inhalte könnten künftig an Medienhäuser oder Stockplattformen lizenziert und verkauft werden.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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