18.04.2025
KI-BILDGENERATOR

Pixible: Wiener Startup launcht B2B-Alternative zu „cheap AI-Tools“

Das Wiener Startup Pixible hat heute mit “Genesis” eine neue KI-Plattform gelauncht, die auf Design und Markenstrategie spezialisiert ist. Die Software soll in der Lage sein, visuelle Inhalte in “professioneller Studioqualität” zu erstellen.
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Das Pixible-Team (v.l.): Michael Gasparik, Christoph Hanausek, Michi Peklo & Rene Hundertpfund. | © Pixible

Was ist echt und was stammt von der KI? Während KI-generierte Bilder vor einigen Jahren noch relativ leicht zu erkennen waren – etwa an unnatürlichen Proportionen, merkwürdigen Händen oder künstlich wirkenden Gesichtern – sind sie inzwischen kaum mehr von echten Fotos zu unterscheiden.

Das birgt zwar ein gewisses Risiko für die Verbreitung von Falschinformationen, eröffnet aber auch neue Möglichkeiten – vor allem in der Content-Produktion. Genau hier setzt Pixible an: Mit seiner neuen Plattform Genesis will das Wiener Startup aufwendige Produktionsprozesse und hohe Kosten durch den Einsatz von KI ersetzen. CEO und Co-Founder Michi Peklo erklärt im Interview mit brutkasten, wie das funktionieren soll.

KI soll professionellen Content erzeugen

Die neue Plattform soll Content Creators, Marken und Unternehmen dabei unterstützen, visuelle Inhalte mithilfe generativer KI eigenständig zu erstellen. Dabei wirbt das Startup mit der Möglichkeit, Content “schnell, skalierbar und mit voller Kontrolle über Daten und Bildrechte” zu produzieren.

Kund:innen steht dabei ein SaaS-Dashboard zur Verfügung, in dem per Prompt Eingaben gemacht werden können. Daraufhin erstellt die KI – trainiert mit einer großen Bilddatenbasis – das gewünschte Foto. Das Gründerteam verfolge dabei das Ziel, “eine Plattform zu bauen, die State-of-the-Art-Technologie mit klarer Benutzerführung, stilistischer Exzellenz, menschlicher Kompetenz und Gefühl verbindet”, heißt es vonseiten des Startups.

 “Das ist alles KI. Auf diesem Bild, was du da siehst, ist absolut nichts davon echt”, sagt Peklo zu diesem Bild von sich:

KI-generiertes Foto | © Pixible

KI-Content „auf Knopfdruck“ möglich

Pixible ermöglicht laut Claim die “fotorealistische Erstellung individueller AI-Visuals”. Damit können Unternehmen etwa personalisierte Fotos für das Personal Branding ihrer Mitarbeitenden erstellen oder Produkte und Locations bewerben. Dafür sei laut Unternehmen lediglich ein einziges Fotoshooting nötig – den Rest übernehme die KI. Der generierte Content lasse sich außerdem jederzeit flexibel anpassen und für verschiedene Zwecke nutzen.

Der Prozess startet mit einem professionellen Fotoshooting, wie Peklo erklärt. Auf Grundlage dieser Aufnahmen wird ein individuelles KI-Modell trainiert, das diesen maßgeschneiderten Content für Marketingkampagnen ermöglicht. Aktuell werden die Fotos noch vom internen Team aufgenommen, in Zukunft möchte man das jedoch mit “Lizenzfotografen lösen, sodass wir die Skalierung auch auf der Welt schaffen können”, so Peklo.

Automatisierung und kreative Gestaltung

Die KI wird mit Originalfotos und ergänzenden “Captions” trainiert, erklärt der CEO des Startups. “Das sind Textdateien, die dazu gehängt werden pro Bild. Darauf wird dann quasi ein individuelles KI-Modell erstellt und trainiert”, so Peklo weiter. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass das Modell Menschen oder Produkte so detailgetreu wie möglich abbilden kann – “in den verschiedensten Gesten, Mimiken, Situationen”.

Das trainierte Modell soll anschließend “auf Knopfdruck Portraits, Editorials oder Produkt-Visuals in Studioqualität” generieren können, heißt es vom Unternehmen. Die KI-Plattform versteht sich dabei als Schnittstelle zwischen Automatisierung und kreativer Gestaltung. Ziel sei es nicht, beliebige Inhalte zu produzieren, sondern, wie Peklo betont “eine maßgeschneiderte visuelle Engine für die eigene Marke aufzubauen”.

Künftig will das Team auch verstärkt auf den Videobereich setzen, wie der Co-Founder verrät. Sowohl Audio als auch Bewegtbild sollen auf Basis der professionellen Fotos durch die KI generiert werden können. “Das geht schon tatsächlich sehr gut. Was besonders gut geht, sind Reels, also eher kürzere aneinanderreihende Videosequenzen”, sagt Peklo.

Fokus auf den B2B-Bereich

Ob fotorealistische Darstellungen, Illustrationen oder Karikaturen: Bilder per KI zu generieren ist längst keine Neuheit mehr. Tools wie Midjourney oder Dall-E gehören schon seit einiger Zeit zu den etablierten Anbietern am Markt.

Das ist auch dem Team von Pixible bewusst: “Ich bin der festen Überzeugung, dass man das B2C-Game in dieser Branche nicht gewinnen kann“. Es gebe zu viele große Firmen mit viel Geld, die das Startup aus dem Markt drängen könnten. Aus diesem Grund richtet das Startup seinen Fokus klar auf den B2B-Bereich. “Wir wollten einfach eine SaaS-Plattform entwickeln, wo wir bewusst weggehen von diesen cheap AI-Tools, wo du einfach ein Bild hochlädst und dann ein generisches KI-Bild zurückbekommst, bei dem du es halt einfach siehst”, erklärt Peklo.

Ein weiteres Unterscheidungsmerkmal gegenüber den großen Plattformen sieht Pixible im Bereich Datenschutz. Denn grundsätzlich sind KI-generierte Inhalte nicht urheberrechtlich geschützt. Daher gibt es auch keine Einschränkungen bezüglich der Verwendung der Inhalte. “Wir wollen uns hier ein bisschen diesen ethischen Hut aufsetzen. Weil alles, was wir machen, kommt vom Menschen im Endeffekt. Und es ist nicht irgendeine Internetseite, wo du keinen Plan hast, wer dahinter ist”, so der Geschäftsführer.

Team sei „perfektes Setup“

Pixible befindet sich derzeit noch in der Gründungsphase. Zum Founder-Team zählen neben Peklo außerdem noch Christoph Hanausek (auch CEO), Michael Gasparik (Technischer Leiter) und Rene Hundertpfund (COO) – eine Kombination aus KI-Experten, Kreativen und Unternehmern. Was sie verbindet, sei der gemeinsame Anspruch, Technologie nicht nur bereitzustellen, sondern sie gezielt und strategisch für Marken, Creators und Unternehmen nutzbar zu machen.

„Somit haben wir eigentlich vier Menschen auf Expert-Level, die aber kaum Überschneidungen miteinander haben. Das ist sehr angenehm, weil du das so ohne mehr Aufwand auf den Boden bringen kannst. Andere Leute würden dafür wahrscheinlich einige Angestellte brauchen”, erklärt Peklo. “Das ist in Wahrheit ein perfektes Setup, weil es weiß jeder in seinem Bereich was er zu tun hat und man kann sich aufeinander verlassen und auf der anderen Seite ergänzt man sich.”

Closed-Beta-Testphase abgeschlossen

Pixible hat kürzlich seine Closed-Beta-Testphase abgeschlossen. “Das Feedback war überall super. Egal, wo wir hinkommen, ist zumindest mal ein offenes Ohr da. Da bin ich sehr sehr happy darüber, weil am Anfang war ich mir nicht ganz sicher, wie größere Firmen auf AI-Content reagieren werden. Da merkt man schon, es ist was in Bewegung”, sagt Peklo.

Bereits in der Testphase habe das Startup mit “zukunftsorientierten Brands, Agenturen und Creators” zusammengearbeitet, die ihre visuelle Content-Produktion skalieren möchten. Einer dieser Kunden war der Schokoladenhersteller Lindt, verrät das Startup gegenüber brutkasten. 

Um die Genesis-Plattform zu nutzen, fällt zunächst eine einmalige Zahlung für das Onboarding samt Fotoshooting an, danach erfolgt die Nutzung im Rahmen eines Abo-Modells. Zusätzlich zur Software bietet Pixible ein ergänzendes Agency-Modell an – ein Serviceangebot, bei dem das Unternehmen vollständige Content-Produktionen oder ganze Kampagnen für Kund:innen übernimmt. Besonders gefragt sei dieses Modell derzeit in der Werbe- und Fashionbranche.

Amerika „viel digitaler, innovativer und offener“

Auch wenn Pixible seine Wurzeln in Österreich hat, blickt das Team bereits über die Landesgrenzen hinaus. Ein möglicher nächster Schritt wäre die USA. “Egal, ob es jetzt steuerlich ist oder halt einfach regulierungstechnisch und auch förderungstechnisch”, so Peklo, bringe Amerika einige Vorteile in diesem Feld. Besonders im Sportbereich sieht das Startup dort großes Potenzial für den Einsatz von KI-generierten Bildern und Videos im Marketing und in der Werbung.

Der amerikanische Markt sei “viel digitaler, schon viel innovativer und vielleicht auch ein bisschen offener für neue Dinge”, sagt der Co-Founder. “Europa will immer erstmal schauen und schauen und dann, wenn es eh schon funktioniert, dann machen wir es auch”. Generative KI sei ohnehin ein Thema, das polarisiere. “Darum ist mein Bauchgefühl, dass es in Amerika oder auch in Dubai eigentlich sehr gut funktionieren könnte.”

Zukunft: Media Rights Company

Um die Plattform international zu etablieren und gezielt zu skalieren, kann sich Pixible vorstellen, künftig auch Investor:innen mit ins Boot zu holen. Allerdings möchte man sich das noch “bisschen offen halten”, denn aktuell ist das Startup komplett eigenfinanziert.

Blickt man noch weiter in die Zukunft, verfolgt das Startup außerdem ein weiteres Ziel: Pixible soll sich zu einer “Media Rights Company” entwickeln. Denn durch die Produktion großer Mengen an Bildmaterial wird das Unternehmen über einen umfangreichen eigenen Bildkatalog verfügen – inklusive der Nutzungsrechte. Diese Inhalte könnten künftig an Medienhäuser oder Stockplattformen lizenziert und verkauft werden.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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