06.05.2024
WORK

Pivot bei JobTwins: Aus der Jobsharing-Plattform wird eine Teilzeit-Jobbörse

JobTwins, ein Jobsharing-Startup für Tandems möchte unter dem Namen TimeWins "zur ersten dezidierten Teilzeit-Plattform" für gut ausgebildete Teilzeit-Kräfte werden. Founderin Katharina Miller erklärt den Pivot.
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JobTwins, TimeWins
(c) JobTwins - Katharina Miller, Founderin JobTwins.

Bei JobTwins handelt es sich um einen Marktplatz für Talente in Teilzeit sowie eine “Jobsharing-Matching-Plattform”, die 2022 vom aws (Austria Wirtschaftsservice) im Rahmen von “aws Seedfinancing – Innovative Solutions” mit einem mittleren sechsstelligen Betrag gefördert wurde – der brutkasten berichtete. Nun hat sich das Startup neu aufgestellt und das Portfolio und Produkt geändert, nachdem der österreichische Markt „trotz intensivster Bemühungen langsamer agiert“, wie Founderin und Geschäftsführerin Katharina Miller erzählt.

JobTwins führt TimeWins ein

Nach vier Jahren als Teilzeit-Spezialist auf dem österreichischen Markt und dem Aufbau einer Community qualifizierter Teilzeitkräfte, präsentiert JobTwins die Einführung seiner neuesten Marke: TimeWins.

Dabei handelt es sich um eine Antwort auf die steigende Nachfrage nach Teilzeitstellen, die Teilzeitkräften und Unternehmen eine Plattform bieten soll: Sie ist darauf ausgerichtet, Menschen, die flexibel arbeiten möchten oder müssen, eine Bühne bereitzustellen, auf der sie ihre Fähigkeiten und Potenziale unabhängig ihrer verfügbaren Zeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, so der Plan.

Flexibilität gefordert

Laut Miller wächst die Nachfrage nach Teilzeitbeschäftigung stetig, da immer mehr Menschen nach flexibleren Arbeitsmodellen streben. Von Familien über Pflegende bis hin zu Studierenden und älteren Arbeitnehmer:innen möchten immer mehr Menschen arbeiten, ohne sich an traditionelle Vollzeitverpflichtungen binden zu müssen.

JobTwins hat ursprünglich als Plattform für Jobsharing und Karriere in Teilzeit gestartet und sich immer mehr auf Beratung und das Coaching von „shared leadership Tandems“ und „Jobsharing“ spezialisiert. Mit der Einführung von TimeWins möchte man nun einen viel breiteren Markt adressieren: „Österreich hat nach den Niederlanden die zweithöchste Teilzeitquote und beschäftigt rund 1.4 Millionen Menschen in Teilzeit. Die überwiegende Mehrheit der Teilzeitkräfte ist weiblich und arbeitet Teilzeit aus Pflege- und Betreuungsgründen“ liest man in der Aussendung.

JobTwins reagiert auf Bedürfnisse des Arbeitsmarktes

Mit der Umstellung auf eine Teilzeit-Jobbörse reagiert JobTwins konkret auf die veränderten Bedürfnisse des Arbeitsmarktes und möchte „seine Positionierung als Vorreiter für innovative Arbeitsmodelle“ weiter ausbauen. Im Gepäck mit dabei: eine wachsende Community als Asset mit über 1.000 registrierten Nutzer:innen.

Unternehmen, die das große Potential von qualifizierter Teilzeitarbeit verstanden haben, hätten mit dieser Plattform nun Zugang zu einem einzigartigen Talentpool hochqualifizierter Fachkräfte, so Miller: „Teilzeitarbeit ist in Österreich seit vielen Jahrzehnten tief verankert“, präzisiert sie. „Ohne entsprechende Rahmenbedingungen wird es schwierig, dies zu ändern bzw. die Vollzeitquote zu heben. Da ergibt es mehr Sinn, wenn Unternehmen sich überlegen, wie sie Teilzeitarbeit für sich sinnvoll nutzen können.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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