07.02.2024

Piur Imaging: Wiener MedTech führt neue Technologie zur 3D-Bildgebung ein

Piur Imaging, ein Health-Startup aus Wien, startet die Markteinführung einer Zusatzlösung für Ultraschall. Damit sollen u.a. Arbeitsabläufe des medizinischen Personals rationalisiert werden.
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Piur Imaging,
(c) Piur Imaging - Das Wiener MedTech mit neuer Lösung.

Das Wiener MedTech Piur Imaging kann vorhandene Medizingeräte kostengünstig zu KI-gesteuerten, tomographischen 3D-Ultraschalllösungen upgraden. Damit weckte es das Interesse von Investor:innen. Im April des letzten Jahres schloss man eine Series A in Höhe von 3,5 Millionen Euro ab; im Juli desselben Jahres folgte ein 4,9 Mio-Euro-Investment, der brutkasten berichtete. Nun kann man zwar nicht mit einer Finanzierung aufwarten, dafür aber mit der Markteinführung des Piur tUS Infinity 4.

Piur Imaging mit Zusatzlösung für Ultraschall

Diese Technologie ist eine Zusatzlösung für jedes Standard-Ultraschallsystem, die innovative Sensortechnologie nutzt, um diagnostische tomographische 3D-Bildgebung mit jedem Schallkopf zu ermöglichen. Mit einem einzigen transversalen Durchlauf kann ein ganzer Schilddrüsenlappen in einem volumetrischen Datensatz erfasst werden.

Computergestützte Analysetools sollen für eine schnelle und reproduzierbare 3D-Bewertung der Schilddrüse und der Knoten sorgen und so die starke Abhängigkeit vom Bediener verringern, die bei herkömmlichen 2D-Ultraschalluntersuchungen besteht.

Die 3D-Volumenerfassung des Piur tUS Infinity ermöglicht zudem eine Entkopplung der Bildaufnahme von der Bildauswertung und damit neue Arbeitsabläufe für den Ultraschall, die bisher nur für andere bildgebende Verfahren in der Radiologie verfügbar waren. Die Kombination von lokaler Ultraschallaufnahme und zentraler Datenanalyse maximiere den Patientendurchsatz bei gleichzeitiger Beibehaltung oder Verbesserung der Qualität der diagnostischen Ergebnisse, heißt es laut Aussendung.

Neue Features

Piur tUS Infinity 4 weist gegenüber dem Vorgängermodell Verbesserungen auf: Es ermöglicht tomografische Ultraschallaufnahmen mit doppelt so hoher Geschwindigkeit, was den Patientendurchsatz und die diagnostische Effizienz deutlich erhöhe. Eine neue Benutzeroberfläche rationalisiere außerdem den diagnostischen Arbeitsablauf, sodass medizinisches Fachpersonal mit weniger Klicks und weniger Zeitaufwand für die Navigation durch das System Ergebnisse erzielen könne.

Die erweiterte Hintergrundbildverarbeitung beschleunige zudem die Bildanalyse, ermögliche eine schnellere Diagnose und verbessere die Patientenversorgung. Dabei verfügt der neue Sensor über eine zusätzliche optische Komponente für eine höhere Genauigkeit, eine flexible Scanrichtung und die Möglichkeit des kabellosen Aufladens.

Ein-Klick-Segmentierung von Schilddrüsenknoten ist eine weitere Funktion, die den komplexen Prozess der Segmentierung von Schilddrüsenknoten vereinfacht und eine genaue Markierung der Knotenränder ermöglicht. Auch eine verbesserte manuelle Korrektur durch manuelle Werkzeuge sei nun ausführbar.

Piur Imaging: Piur tUS Infinity soll Arbeitsabläufe rationalisieren

„Die Entwicklung des Piur tUS Infinity 4 ist das Ergebnis umfangreicher Forschung, Entwicklung und Zusammenarbeit mit unseren geschätzten Partnern und Kunden“, sagt Milad Mesri, Head of Product bei Piur Imaging. „Dieses Produkt ist ein Beweis für unser Engagement, die Grenzen der medizinischen Bildgebung immer weiter zu verschieben. Wir freuen uns, eine Lösung anbieten zu können, die den Bereich der Ultraschalldiagnostik erheblich voranbringt.

Auch Robert Bauer, Chief Technology Officer, betont die Bedeutung der neuen Funktionen: „Die fortschrittlichen Funktionen des Piur tUS Infinity 4 verbessern nicht nur die Präzision der 3D-Ultraschallbildgebung, sondern rationalisieren auch die Arbeitsabläufe für das medizinische Personal. Diese Innovation ist ein Schritt vorwärts in unserer Mission, auf die sich entwickelnden Bedürfnisse der medizinischen Gesellschaft einzugehen und sich an diese anzupassen.“ Piur tUS Infinity 4 ist ab sofort in der EU erhältlich.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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