12.07.2018

People, Pitch & Party: Female Founders laden wieder zur Sommerparty

Wer hat eigentlich behauptet, dass pitchen immer unter Druck und Business immer formellen Zwängen unterliegen muss? Das fragten sich die drei Gründerinnen von Female Founders, Tanja Sternbauer, Nina Wöss und Lisa Fassl. Auch dieses Jahr wieder veranstalten sie gemeinsam mit der aaia, Startup Live und Speedinvest ein Startup-Event in sommerlich-entspannter Atmosphäre.
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Sommerparty
(c) Female Founders. Die Gründerinnen von Female Founders wollen dieses Jahr an den Erfolg ihrer Sommerparty anknüpfen.

Dieses Jahr findet bereits zum zweiten Mal die Sommerparty von Female Founders (in Kooperation mit der aaia, Startup Live und Speedinvest) statt. Das Konzept: Leute aus der Startup-Szene zusammenbringen, pitchen am Poolrand und Spaß dabei haben. Lisa Fassl, eine der Gründerinnen von Female Founders und Veranstalterin der Sommerparty, erinnert sich an die Sommerparty vom letzten Jahr: “Über 500 Leute aus allen möglichen Bereichen sind gekommen: GründerInnen von Startups, InvestorInnen, Menschen von Startup-Ökosystemen oder auch Leute, die nicht direkt etwas mit Startups zu tun haben. Im Sommer finden generell wenig Events im Startup-Bereich statt, da stechen wir mit unserem enspannten Setting besonders hervor.”

Networking auf mehreren Ebenen

Auch das überwältigende Feedback von Besuchern der Party im Vorjahr hat die Gründerinnen von Female Founders dazu motiviert, in die zweite Runde zu gehen. Bereits jetzt sind über 250 Anmeldungen eingangen. “Sogar jetzt noch werden wir von diversen Personen darauf angesprochen, wie cool die Party war, und wie weit sie das Event businesstechnisch weitergebracht hat”, berichtet Lisa Fassl. “Die Veranstaltung hat auf mehreren Ebenen funktioniert: Nicht nur haben sich Startups und Investoren gefunden, auch neue Gründerteams sind entstanden.”

+++ Female Founders Mentoring-Programm expandiert in Startup-Hubs +++

Mit Akteuren aus dem gesamten Ökosystem

Das Sommerfest startet am 2. August 2018 um 15 Uhr mit Outdoor-Coworking und sanftem Übergang zum Networking. Ab 17 Uhr findet dann der Pitching-Wettbewerb am Pool (powered by Startup Live) statt, für den man sich noch bis zum 26. Juli bewerben kann. “Gesucht werden vor allem Startups, die in der Entwicklung bereits etwas vorangekommen sind und deren Produkt auch ohne Visualisierung leicht verständlich ist,” erklärt Tanja Sternbauer. Im Anschluss können sich die Startups beim Investoren-Speednetworking vernetzen. Da der Fokus der Veranstaltung im Besonderen auf Networking liegt, wurden sämtliche Akteure aus dem Ökosystem an Bord geholt. Hierzu zählen beispielsweise Pioneers, startup300 und weXelerate. Ab 20:00 Uhr sorgt dann KroneHit für Partystimmung.

Lunch mit InvestorIn zu gewinnen

Neben Business in ungezwungenem Ambiente und Musik gibt es noch weitere Goodies. Neben gratis Massagen und Erdnussbutter-Eis können sich die Gäste außerdem über die weltweit erste “Happiness-Lounge” von hiMoment freuen. “Das Female Founders Sommerfest wird dieses Jahr noch größer und bietet noch mehr Programm. So wird es unter anderem Verkaufsstände geben, an denen Startups ihre Produkte anbieten können. Eine Awareness-Kampagne zum Thema Female Entrepreneurship soll ebenfalls starten. Ein besonderes Schmankerl: Beim Pitching Contest wird es ein Lunch mit einer Investorin bzw. einem Investor zu gewinnen geben. Wer das ist, wird aber noch nicht verraten.”

Impressionen von der Female Founders Sommer Party 2017

Hard Facts

Wann? 2. August 2018, ab 15 Uhr
Wo? Pratersauna, Waldsteingartenstraße 135, 1020 Wien
Anmeldung und weitere Informationen hier.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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