31.07.2019

Pipibox verklagt öKlo: So reagiert der Gründer

Interview: Pipibox, ein Marktführer für Mobilklos im Osten Österreichs, geht gerichtlich gegen das Startup öKlo vor und hat in einer unlängst veröffentlichten Stellungnahme kritisiert, dass Sägespäne nicht die Hygienestandards für den Betrieb von Mobilklos erfüllen könnten. In einem Interview mit dem brutkasten haben wir öKlo Gründer Niko Bogianzidis mit den Vorwürfen konfrontiert und ihn zum aktuellen Stand des Gerichtsverfahrens befragt.
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ÖKlo
(c) ÖKlo/FB: Niko Bogianzidis bezieht im brutkasten Interview Stellung

Das im niederösterreichischen Wolkersdorf ansässige Startup öKlo wurde im Jahr 2017 mit dem Ziel gegründet, eine Alternative zu Mobilklos aus Plastik zu entwickeln. Entstanden ist eine Komposttoilette, bei der die Benützer ihre Fäkalien mit Sägespänen bedecken. Wie das Startup rund um den Gründer Niko Bogianzidis versichert, kommt dafür weder Chemie noch Spülwasser zum Einsatz.

+++ Die “grüne” Alternative unter den Aufstelltoiletten +++

Das Startup, das unter anderem bei „2 Minuten 2 Millionen“ aufgetreten ist und Teil des Inkubators „greenstart“ des Klima- und Energiefonds war, konnte sich nach kürzester Zeit mit seinem öKlo am Markt behaupten. So kamen die Holztoiletten bei Großveranstaltungen am Wiener Rathausplatz, der Donauinsel oder dem Schloss Schönbrunn zum Einsatz. Derzeit verfügt das Startup laut eigenen Angaben über 14 Mitarbeiter und 200 Toiletten.

Hintergründe zum Rechtsstreit

Im Mai  2018 sollte der Höhenflug des jungen Startups allerdings getrübt werden. Wie Bogianzidis erläutert, erhielt er ein Anwaltsschreiben, indem die „Unterlassung wettbewerbswidriger Aussagen“ gefordert wurde. Konkreter Stein des Anstoßes: Das Startup hätte durch öffentliche Aussagen den Eindruck erweckt, außer öKlo gäbe es keine umweltfreundlichen mobilen Toiletten. Bogianzidis lenkte ein und nahm gewisse Werbeslogans wieder vom Netz. Dies sollte Pipibox allerdings nicht gereicht haben – das Unternehmen hielt an einer Klage fest. Schlussendlich landete der Sachverhalt im August 2018 vor dem Landesgericht Korneuburg und wurde daraufhin voll umfänglich in erster Instanz abgewiesen.

Berufung und Blog-Eintrag von Pipibox

Wie unlängst bekannt wurde, legte Pipibox Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Zudem nahm das Unternehmen auf seiner Webseite in einem Blog-Eintrag zu den „Auffassungsunterschieden mit einem Mitbewerber“ ausführlich Stellung (öKlo wird darin namentlich nicht genannt). Im Eintrag wird beispielsweise auf die Einhaltung von hygienischen Standards im Betrieb von Mobilklos hingewiesen und argumentiert, dass Sägespäne diese nicht erfüllen könnten. Der brutkasten hat den öKlo-Gründer Bogianzidis mit der Stellungnahme von Pipibox konfrontiert und zu den Vorwürfen befragt.

=> zum Pipibox Blog-Eintrag „Im Interesse der Gesundheit: kein Öko-Schmäh am Mobil-WC“


Interview mit dem öKlo-Gründer Bogianzidis

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 

Der aktuelle Stand ist, dass am Landesgericht Korneuburg in erster Instanz alle Vorwürfe abgewiesen wurden. Pipibox hat allerdings Berufung eingelegt. Dadurch geht das Verfahren nun die in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht. Derzeit ist aber noch kein Termin für die weitere Verhandlung fixiert.

Wie hast du von den Vorwürfen gegen dein Startup erfahren? 

Der Geschäftsführer von Pipibox hat mir über seinen Anwalt ein Schreiben zukommen lassen, das eine Unterlassungsverfügung und eine Schadenersatzforderung beinhaltete. Wenn ich das unterschrieben hätte, hätten wir am nächsten Tag den Betrieb schließen müssen. Das Schreiben habe ich letztes Jahr im Mai bekommen, die Klage folgte im August.

Gab es zwischen Pipibox und dir vor der Unterlassungsverfügung eine Kontaktaufnahme? 

Bevor ich selbst einen Anwalt eingeschalten habe, habe ich natürlich versucht mit dem Geschäftsführer von Pipibox persönlich Kontakt aufzunehmen. Ich habe ihm vorgeschlagen, dass wir uns persönlich treffen, um über die Vorwürfe zu sprechen. Er wollte allerdings keine außergerichtliche Lösung des Problems, sondern die Sache vor Gericht bringen. Seitdem gab es auch keinen persönlichen Kontakt mit ihm.

Auf einem unlängst veröffentlichten Blog-Eintrag auf der Website von Pipibox heißt es: “So verlockend es auch für manche sein mag, menschliche Fäkalien direkt als Kompost sowohl in den Öko- als auch den Wirtschaftskreislauf einzubringen – es ist schlicht und einfach verboten.” Bringt ihr Fäkalien in den Ökokreislauf ein?  

Nein, wir bringen keine Fäkalien in den Ökokreislauf ein – wir könnten bzw. würden es gerne auch dürfen. Wir haben aber einen eigenen Prozess entwickelt, um diese Stoffe zu kompostieren. 

Was vielleicht sehr wichtig ist zu erwähnen: Der Geschäftsführer sieht sich – wenn man seine Vorwürfe liest – nicht nur von Aussagen von uns angegriffen. Es ist hier ganz klar sichtbar, dass eine ganz andere Motivation dahinter steckt. Seitdem wir den Betrieb aufgenommen haben, haben wir keine einzige Verwaltungsstrafe bekommen. Bei uns waren auch sämtliche Behörden am Gelände, die überprüft haben, ob wir die Fäkalien fachgerecht entsorgen. öKlo wurde sorgsam geprüft und gecheckt. Zudem bringen wir laufend Proben zur Boku und Laboren.

Weiters heißt es im Blog-Eintrag: “Sägespäne statt Wasser am Mobil-WC stellen ebenfalls keine ökologische Alternative dar, denn die Sägespäne verursachen in der Kläranlage große Probleme, u.a. bei den Rechen, behindern eine reibungslose Abwicklung und verursachen bei der Reinigung der Rechen erst recht einen enormen Wasserverbrauch. Was sagst du dazu? 

Dazu sollte zunächst die Funktion einer Kläranlage erläutert werden. In einer Kläranlage befindet sich ein Rechen, der alles aufhält, was mit dem Abwasser mitschwimmt – unter anderem Klopapier oder sonstige Gegenstände. Sobald der Rechen voll ist, hebt er sich heraus und entleert diese Gegenstände in Tanks. Es kann sein, dass an den Rechen Späne hängen bleiben. Diese müssen dann manuell gereinigt werden. Der Verbrauch ist dabei allerdings bei Weitem nicht so hoch, wie es kolportiert wird.

Zudem wird auf die hygienischen Probleme mit Holz hingewiesen: “Holz ist wesentlich anfälliger für Keime und Bakterien und kann niemals so gründlich gereinigt werden wie Kunststoff. Daher sind z.B. in der Gastronomieküche keine Holzschneidebretter erlaubt.” Wie siehst du das?

Das ist natürlich ein Reizthema. Sowohl Holz, als auch Plastik haben ihre Vor- und Nachteile. Eine positive Eigenschaft von Holz ist, dass es Feuchtigkeit entziehen kann. Feuchtigkeit ist die Grundlage, dass es zu einer erhöhten Belastung durch Bakterien kommt. Durch den Einsatz von Holzspänen kann diese Belastung reduziert werden. Zudem verwenden wir auch biologisches Desinfektionsmittel und reinigen unsere öKlos sehr gründlich. Diese verfügen im Inneren auch über Platten, die mit einem speziellen Harz beschichtet sind und lassen sich dadurch genauso gut abwischen und reinigen wie Plastik.

Pipibox führt weiters an: “Der händische Tausch der Behälter birgt stets ein Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter – weshalb die meisten Betreiber auf Absaugen setzen.” Setzt ihr mit öKlo auch auf maschinelles Absaugen? 

Nein, unsere Behälter werden händisch getauscht. Dadurch ergeben sich aber auch Vorteile, da dies überall durchgeführt werden kann. Niemand kommt während des ganzen Tauschprozesses direkt in Kontakt mit den Fäkalien. Außerdem sind Arbeitsschutz und Sicherheitsvorkehrungen bei uns ein großer Punkt, den wir sehr ernst nehmen.

Wie sieht die weitere Vorgehensweise aus?

Wir konzentrieren uns voll und ganz auf unser Geschäft, um öKlo als Unternehmen weiter aufzubauen. Wichtig ist mir, dass wir durch den Prozess nicht zu viel Energie verlieren und uns auf unser Ziel fokussieren.

Beeinträchtigt das Verfahren derzeit euer operatives Geschäft und wie schätzt du dessen Ausgang ein?

Das operative Geschäft wird vorerst nicht beeinflusst, zumindest merken wir nichts davon – aber natürlich besteht die Sorge! Und es wäre unseriös hier eine Einschätzung zu geben. Laut unseren Anwälten hat die Richterin in erster Instanz ein sachlich, für uns sehr gutes Urteil abgegeben – aber was am OLG passiert, kann man so nie vorhersagen. Natürlich hoffen wir auf das Beste und dass das Urteil der ersten Instanz hält.


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Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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