31.07.2019

Pipibox verklagt öKlo: So reagiert der Gründer

Interview: Pipibox, ein Marktführer für Mobilklos im Osten Österreichs, geht gerichtlich gegen das Startup öKlo vor und hat in einer unlängst veröffentlichten Stellungnahme kritisiert, dass Sägespäne nicht die Hygienestandards für den Betrieb von Mobilklos erfüllen könnten. In einem Interview mit dem brutkasten haben wir öKlo Gründer Niko Bogianzidis mit den Vorwürfen konfrontiert und ihn zum aktuellen Stand des Gerichtsverfahrens befragt.
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ÖKlo
(c) ÖKlo/FB: Niko Bogianzidis bezieht im brutkasten Interview Stellung

Das im niederösterreichischen Wolkersdorf ansässige Startup öKlo wurde im Jahr 2017 mit dem Ziel gegründet, eine Alternative zu Mobilklos aus Plastik zu entwickeln. Entstanden ist eine Komposttoilette, bei der die Benützer ihre Fäkalien mit Sägespänen bedecken. Wie das Startup rund um den Gründer Niko Bogianzidis versichert, kommt dafür weder Chemie noch Spülwasser zum Einsatz.

+++ Die “grüne” Alternative unter den Aufstelltoiletten +++

Das Startup, das unter anderem bei „2 Minuten 2 Millionen“ aufgetreten ist und Teil des Inkubators „greenstart“ des Klima- und Energiefonds war, konnte sich nach kürzester Zeit mit seinem öKlo am Markt behaupten. So kamen die Holztoiletten bei Großveranstaltungen am Wiener Rathausplatz, der Donauinsel oder dem Schloss Schönbrunn zum Einsatz. Derzeit verfügt das Startup laut eigenen Angaben über 14 Mitarbeiter und 200 Toiletten.

Hintergründe zum Rechtsstreit

Im Mai  2018 sollte der Höhenflug des jungen Startups allerdings getrübt werden. Wie Bogianzidis erläutert, erhielt er ein Anwaltsschreiben, indem die „Unterlassung wettbewerbswidriger Aussagen“ gefordert wurde. Konkreter Stein des Anstoßes: Das Startup hätte durch öffentliche Aussagen den Eindruck erweckt, außer öKlo gäbe es keine umweltfreundlichen mobilen Toiletten. Bogianzidis lenkte ein und nahm gewisse Werbeslogans wieder vom Netz. Dies sollte Pipibox allerdings nicht gereicht haben – das Unternehmen hielt an einer Klage fest. Schlussendlich landete der Sachverhalt im August 2018 vor dem Landesgericht Korneuburg und wurde daraufhin voll umfänglich in erster Instanz abgewiesen.

Berufung und Blog-Eintrag von Pipibox

Wie unlängst bekannt wurde, legte Pipibox Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil ein. Zudem nahm das Unternehmen auf seiner Webseite in einem Blog-Eintrag zu den „Auffassungsunterschieden mit einem Mitbewerber“ ausführlich Stellung (öKlo wird darin namentlich nicht genannt). Im Eintrag wird beispielsweise auf die Einhaltung von hygienischen Standards im Betrieb von Mobilklos hingewiesen und argumentiert, dass Sägespäne diese nicht erfüllen könnten. Der brutkasten hat den öKlo-Gründer Bogianzidis mit der Stellungnahme von Pipibox konfrontiert und zu den Vorwürfen befragt.

=> zum Pipibox Blog-Eintrag „Im Interesse der Gesundheit: kein Öko-Schmäh am Mobil-WC“


Interview mit dem öKlo-Gründer Bogianzidis

Wie ist der aktuelle Stand des Verfahrens? 

Der aktuelle Stand ist, dass am Landesgericht Korneuburg in erster Instanz alle Vorwürfe abgewiesen wurden. Pipibox hat allerdings Berufung eingelegt. Dadurch geht das Verfahren nun die in die nächste Instanz zum Oberlandesgericht. Derzeit ist aber noch kein Termin für die weitere Verhandlung fixiert.

Wie hast du von den Vorwürfen gegen dein Startup erfahren? 

Der Geschäftsführer von Pipibox hat mir über seinen Anwalt ein Schreiben zukommen lassen, das eine Unterlassungsverfügung und eine Schadenersatzforderung beinhaltete. Wenn ich das unterschrieben hätte, hätten wir am nächsten Tag den Betrieb schließen müssen. Das Schreiben habe ich letztes Jahr im Mai bekommen, die Klage folgte im August.

Gab es zwischen Pipibox und dir vor der Unterlassungsverfügung eine Kontaktaufnahme? 

Bevor ich selbst einen Anwalt eingeschalten habe, habe ich natürlich versucht mit dem Geschäftsführer von Pipibox persönlich Kontakt aufzunehmen. Ich habe ihm vorgeschlagen, dass wir uns persönlich treffen, um über die Vorwürfe zu sprechen. Er wollte allerdings keine außergerichtliche Lösung des Problems, sondern die Sache vor Gericht bringen. Seitdem gab es auch keinen persönlichen Kontakt mit ihm.

Auf einem unlängst veröffentlichten Blog-Eintrag auf der Website von Pipibox heißt es: “So verlockend es auch für manche sein mag, menschliche Fäkalien direkt als Kompost sowohl in den Öko- als auch den Wirtschaftskreislauf einzubringen – es ist schlicht und einfach verboten.” Bringt ihr Fäkalien in den Ökokreislauf ein?  

Nein, wir bringen keine Fäkalien in den Ökokreislauf ein – wir könnten bzw. würden es gerne auch dürfen. Wir haben aber einen eigenen Prozess entwickelt, um diese Stoffe zu kompostieren. 

Was vielleicht sehr wichtig ist zu erwähnen: Der Geschäftsführer sieht sich – wenn man seine Vorwürfe liest – nicht nur von Aussagen von uns angegriffen. Es ist hier ganz klar sichtbar, dass eine ganz andere Motivation dahinter steckt. Seitdem wir den Betrieb aufgenommen haben, haben wir keine einzige Verwaltungsstrafe bekommen. Bei uns waren auch sämtliche Behörden am Gelände, die überprüft haben, ob wir die Fäkalien fachgerecht entsorgen. öKlo wurde sorgsam geprüft und gecheckt. Zudem bringen wir laufend Proben zur Boku und Laboren.

Weiters heißt es im Blog-Eintrag: “Sägespäne statt Wasser am Mobil-WC stellen ebenfalls keine ökologische Alternative dar, denn die Sägespäne verursachen in der Kläranlage große Probleme, u.a. bei den Rechen, behindern eine reibungslose Abwicklung und verursachen bei der Reinigung der Rechen erst recht einen enormen Wasserverbrauch. Was sagst du dazu? 

Dazu sollte zunächst die Funktion einer Kläranlage erläutert werden. In einer Kläranlage befindet sich ein Rechen, der alles aufhält, was mit dem Abwasser mitschwimmt – unter anderem Klopapier oder sonstige Gegenstände. Sobald der Rechen voll ist, hebt er sich heraus und entleert diese Gegenstände in Tanks. Es kann sein, dass an den Rechen Späne hängen bleiben. Diese müssen dann manuell gereinigt werden. Der Verbrauch ist dabei allerdings bei Weitem nicht so hoch, wie es kolportiert wird.

Zudem wird auf die hygienischen Probleme mit Holz hingewiesen: “Holz ist wesentlich anfälliger für Keime und Bakterien und kann niemals so gründlich gereinigt werden wie Kunststoff. Daher sind z.B. in der Gastronomieküche keine Holzschneidebretter erlaubt.” Wie siehst du das?

Das ist natürlich ein Reizthema. Sowohl Holz, als auch Plastik haben ihre Vor- und Nachteile. Eine positive Eigenschaft von Holz ist, dass es Feuchtigkeit entziehen kann. Feuchtigkeit ist die Grundlage, dass es zu einer erhöhten Belastung durch Bakterien kommt. Durch den Einsatz von Holzspänen kann diese Belastung reduziert werden. Zudem verwenden wir auch biologisches Desinfektionsmittel und reinigen unsere öKlos sehr gründlich. Diese verfügen im Inneren auch über Platten, die mit einem speziellen Harz beschichtet sind und lassen sich dadurch genauso gut abwischen und reinigen wie Plastik.

Pipibox führt weiters an: “Der händische Tausch der Behälter birgt stets ein Gesundheitsrisiko für die Mitarbeiter – weshalb die meisten Betreiber auf Absaugen setzen.” Setzt ihr mit öKlo auch auf maschinelles Absaugen? 

Nein, unsere Behälter werden händisch getauscht. Dadurch ergeben sich aber auch Vorteile, da dies überall durchgeführt werden kann. Niemand kommt während des ganzen Tauschprozesses direkt in Kontakt mit den Fäkalien. Außerdem sind Arbeitsschutz und Sicherheitsvorkehrungen bei uns ein großer Punkt, den wir sehr ernst nehmen.

Wie sieht die weitere Vorgehensweise aus?

Wir konzentrieren uns voll und ganz auf unser Geschäft, um öKlo als Unternehmen weiter aufzubauen. Wichtig ist mir, dass wir durch den Prozess nicht zu viel Energie verlieren und uns auf unser Ziel fokussieren.

Beeinträchtigt das Verfahren derzeit euer operatives Geschäft und wie schätzt du dessen Ausgang ein?

Das operative Geschäft wird vorerst nicht beeinflusst, zumindest merken wir nichts davon – aber natürlich besteht die Sorge! Und es wäre unseriös hier eine Einschätzung zu geben. Laut unseren Anwälten hat die Richterin in erster Instanz ein sachlich, für uns sehr gutes Urteil abgegeben – aber was am OLG passiert, kann man so nie vorhersagen. Natürlich hoffen wir auf das Beste und dass das Urteil der ersten Instanz hält.


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Goldene Houskapreis-Statue, Foto: Alexander Müller

Gute Forschung entsteht in Österreich viel. Was seltener gelingt, ist der Schritt danach: dass aus einer Erkenntnis ein Produkt wird, ein Verfahren, ein Unternehmen. Genau an dieser Schnittstelle setzt der Houskapreis der B&C Privatstiftung an. Ausgezeichnet werden Projekte, die wissenschaftliche Qualität mit konkreter wirtschaftlicher Wirkung verbinden. Mit einem Gesamtpreisgeld von 760.000 Euro ist er Österreichs größter privater Preis für anwendungsnahe Forschung.

Nun geht der Preis in seine 22. Runde. Die Einreichphase für den Houskapreis 2027 ist im September gestartet und läuft bis einschließlich 28. Oktober 2026. Eingereicht wird ausschließlich online unter www.houskapreis.at.

Warum der Fokus auf Anwendung? Erich Hampel, Vorstandsvorsitzender der B&C Privatstiftung, erklärt es so: „Forschung und Innovation sind wesentliche Voraussetzungen für die Wettbewerbsfähigkeit eines Landes. Gerade in einem zunehmend technologiegetriebenen internationalen Umfeld wird es für Österreich entscheidend sein, wissenschaftliche Erkenntnisse erfolgreich in die wirtschaftliche Praxis zu überführen. Dafür braucht es wissenschaftliche Exzellenz ebenso wie unternehmerisches Denken und den Austausch zwischen Wissenschaft und Wirtschaft. Mit dem Houskapreis zeichnen wir Projekte aus, die diese Verbindung erfolgreich herstellen und wirtschaftliche Wirkung entfalten.“

Forschungspreis in drei Kategorien

Vergeben wird der Houskapreis 2027 in den Kategorien Hochschulforschung, Außeruniversitäre Forschung sowie Forschung & Entwicklung in KMU. Teilnahmeberechtigt sind österreichische staatliche und private Universitäten inklusive Fachhochschulen, Christian Doppler Labors, die Österreichische Akademie der Wissenschaften (ÖAW), das Institute of Science and Technology Austria (ISTA), heimische außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie kleine und mittlere Unternehmen. Gemeinsame Voraussetzung: Die wesentlichen Forschungsleistungen müssen in Österreich erbracht worden sein.

Auch der Houskapreis 2027 wird im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung vergeben, am 20. April 2027 in Wien | (c) Alexander Müller

Wie weit ein Projekt sein muss, hängt von der Kategorie ab. In der Hochschulforschung reicht es, wenn die wirtschaftliche Umsetzung unmittelbar bevorsteht oder bereits erfolgt ist. In der außeruniversitären Forschung muss sie schon passiert sein. Bei KMU muss das Projekt zusätzlich abgeschlossen sein und bereits Umsätze am Markt erzielen.

Was KMU wissen müssen

Für Unternehmen gelten klare Voraussetzungen. Sie müssen der KMU-Definition von EU und FFG entsprechen, ihren Firmensitz und ihre wesentlichen Forschungsaktivitäten in Österreich haben, maximal 249 Mitarbeiter:innen beschäftigen und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen Euro ausweisen. Außerdem müssen sie seit mindestens zwei Jahren bestehen, also vor dem 31. Dezember 2024 im Firmenbuch eingetragen worden sein, und dürfen in keinem Beteiligungsverhältnis zur B&C-Gruppe stehen.

Die Kategorie steht auch jüngeren Unternehmen offen, sofern sie die genannten Voraussetzungen erfüllen. Entscheidend ist, dass das Unternehmen seit mindestens zwei Jahren besteht und mit seiner Innovation schon Umsätze erzielt. Wie realistisch die Chancen sind, hat der Vorjahresjahrgang gezeigt: Alle drei Nominierungen in der KMU-Kategorie gingen an heimische innovative Unternehmen, den ersten Platz holte sich das Linzer Unternehmen sendance.

Bewertung und Einreichung

Die Bewertung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren durch Fachbeiräte pro Kategorie und eine international renommierte Jury aus Wirtschaft und Wissenschaft. Gewichtet wird dabei je nach Kategorie unterschiedlich: Bei der Hochschulforschung zählt die wissenschaftliche Qualität am meisten, bei KMU der wirtschaftliche Erfolg, der mit 40 Prozent in die Bewertung einfließt.

Vier Trophäen, vier Auszeichnungen: Der Houskapreis 2027 wird in drei Kategorien vergeben, dazu kommt der mit 10.000 Euro dotierte Mariella-Schurz-Preis, über den eine Oberstufenklasse entscheidet. | (c) Alexander Müller

Für die Einreichung braucht es je ein einseitiges Abstract auf Deutsch und Englisch sowie ein Dossier von maximal zehn Seiten. KMU dürfen das Dossier auf Deutsch oder Englisch verfassen, in den beiden anderen Kategorien ist Englisch vorgeschrieben. Hochschulen legen mindestens einen Letter of Intent eines Wirtschaftspartners bei, außeruniversitäre Einrichtungen mindestens einen Kooperationsnachweis. In allen Anträgen ist zudem der Beitrag zu den SDGs zu beschreiben.

Preisgeld und Termine

Pro Kategorie werden drei Projekte nominiert, und alle drei gehen mit Preisgeld nach Hause: 150.000 Euro für den ersten Platz, 70.000 Euro für den zweiten, 30.000 Euro für den dritten. Die Erstplatzierten bekommen von der B&C Privatstiftung zusätzlich die goldene Houskapreis-Statue überreicht.

Darüber hinaus vergibt die B&C Privatstiftung den mit 10.000 Euro dotierten Mariella-Schurz-Preis an eines der nominierten Projekte, das eine Oberstufenklasse auswählt. Die Preisgelder gehen an die Institutionen und kommen dort weiteren Forschungsarbeiten zugute.

Die Nominierten werden im Februar 2027 bekannt gegeben, die Verleihung findet am 20. April 2027 in Wien statt. Wer sich vorab informieren will, hat am 5. Oktober 2026 um 14 Uhr bei einer weiteren Online-Informationsveranstaltung Gelegenheit dazu, Anmeldung unter [email protected]. Im Vorjahr gingen die ersten Plätze an die TU Wien, das AIT Austrian Institute of Technology und das Unternehmen sendance. brutkasten hat über die neun Nominierungen für den Houskapreis 2026 berichtet.

Einreichung: bis 28. Oktober 2026 unter www.houskapreis.at
Kontakt: [email protected]

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