01.08.2018

Pioneers Ventures: Marke zu startup300, Portfolio und Team zu Speedinvest

Die Pre-Seed-Investmentgesellschaft Pioneers Ventures hatte vor dreieinhalb Jahren als Joint Venture zwischen Pioneers (JFDI GmbH) und Speedinvest gestartet. Nun wird dieses aufgelöst. Team und Portfolio gehen an Speedinvest und werden zur "Speedinvest Pre-Seed Unit". Die Marke wird zum alleinigen Investment-Vehikel der startup300.
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startup300 pioneers ventures speedinvest pre-seed unit
(c) startup300 / Pioneers

„Es ist vielleicht ein bisschen unübersichtlich“, gibt Philipp Stangl zu. Er war bislang gemeinsam mit Markus Lang Co-Geschäftsführer bei Pioneers Ventures. Nun wechselt das vierköpfige Team rund um die beiden in jeweils gleicher Funktion zu einer anderen Gesellschaft: Einer neu geschaffenen Pre-Seed Unit des Wiener VC Speedinvest (die unter dem Namen „Speedinvest Scouts GmbH“ firmiert – der Name soll aber nicht als Marke genutzt werden). Mit dem Team kommt auch das Portfolio – 32 Startup-Investments – mit. Pioneers Ventures wird es jedoch weiterhin geben – nun von startup300 betrieben. Und die Linzer AG hat damit große Pläne: Unter dem Namen Pioneers Ventures sollen künftig alle Investments der startup300 Gruppe gebündelt werden.

+++ “Netzwerk genutzt”: Eine Woche mit Pioneers Ventures im Silicon Valley +++

Pioneers-Exit im Hintergrund

Im Hintergrund dieser Entwicklung steht freilich der Verkauf der JFDI GmbH, der Gesellschaft hinter Pioneers, an startup300 im Mai. Während die Eventsparte mit dem Festival und die Corporate-Startup-Collaboration-Gesellschaft Pioneers Discover einfach den Besitzer wechselten, gestaltete sich die Ausgangslage bei Pioneers Ventures etwas komplexer. Denn die Pre-Seed-Investmentgesellschaft war 2015 als Joint Venture zwischen der JFDI und dem Wiener VC Speedinvest gegründet worden. Ein acht Millionen Euro-Fonds wurde dazu geraised – de facto ein weiterer Speedinvest-Fonds.

„Eigene Wege“ – weiterhin „enge Kooperation“

„Der grundsätzliche Gedanke war damals, das Ökosystem gemeinsam aufzubauen und die Stärken zu vereinen. Speedinvest brachte die VC-Expertise ein und Pioneers den Zugang zu Early-Stage-Startups und das Netzwerk durch die Events“, erzählt Stangl. Nun seien beide Partner stärker aufgestellt als damals und würden fortan eigene Wege gehen, meint der nunmehrige Pioneers Pre-Seed Unit Co-Geschäftsführer. Es lässt sich freilich vermuten, dass für Speedinvest und startup300 auch einige Gründe dagegen sprechen, ein gemeinsames Pre-Seed-Investmentvehikel zu betreiben. Beide Seiten beteuern jedenfalls, weiterhin eng kooperieren zu wollen. Wobei Stangl einräumt: „Wir werden manchmal co-investieren, manchmal aber auch konkurrieren“.

Video-Interview mit Markus Lang und Philipp Stangl:

Neuaufstellung für startup300

Für startup300 ist der nun erfolgte Switch eine klare Neuaufstellung. „Wir werden alle unsere künftigen Investments, die wir bisher als startup300 AG getätigt haben, in Pioneers Ventures bündeln. Mit den Ressourcen, die wir dort bereits haben und die wir dort aufbauen werden, werden wir unsere Investmenttätigkeit weiter professionalisieren. Natürlich macht es auch Sinn, unser bestehendes Portfolio via Pioneers Ventures zu verwalten – das ist ein logischer Professionelisierungsschritt, der für unsere Business Angels, für unsere Startups und für das operative startup300-Team nur Vorteile bringt“, erklärt startup300 Co-Founder Bernhard Lehner gegenüber dem Brutkasten. Man wolle damit die „Investments-Schlagzahl noch einmal deutlich erhöhen”, ergänzt startup300 Co-Founder Michael Eisler.

Csendes als Pioneers Ventures-Manager

Pioneers Ventures wird also das alleinige Investment-Vehikel der startup300 AG, die nunmehr als eine Art Holding über den verschiedenen Unternehmenstöchtern, neben JFDI etwa auch dem Space Factory300 in der Linzer Tabakfabrik, stehen soll. Das neue Pioneers Ventures werde von JFDI-Geschäftsführer Oliver Csendes gemanagt, heißt es in einer Aussendung. „Natürlich arbeiten wir auch sehr konkret daran, die Kapitalstruktur, aus der Pioneers Ventures schöpfen wird, sehr nachhaltig zu gestalten. Nach dem Sommer werden wir die Details zu bekanntgeben“, sagt Lehner.

Speedinvest Pre-Seed Unit: „Synergie-Effekte besser nutzen“

Die neue Speedinvest Pre-Seed Unit baut nun auf einem durchaus erfolgreichen Portfolio auf. Die 32 Portfoliounternehmen beschäftigen aktuell rund 500 MitarbeiterInnen und konnten insgesamt bereits mehr als 20 Millionen Euro an Folgefinanzierungen lukrieren. „Durch die weitere Integration bei Speedinvest werden wir hier die Synergie-Effekte nochmal deutlich besser nutzen können“, hofft Stangl. Er spielt damit etwa auf Hilfe im Due Dilligence-Prozess („wir sind nur vier Leute“), aber auch die Speedinvest-Töchter Heroes un Pirates an.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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