29.01.2019

Pioneers Ventures X Conda Startup Challenge: bis zu 50.000 Euro zusätzliches Kapital

Durch die Übernahme von Conda durch startup300 entstehen neue Finanzierungsmöglichkeiten für Startups. Für den 1. Platz bei der Pioneers Ventures X Conda Startup Challenge gibt's 50.000 Euro Investment von Pioneers Ventures und eine Crowdinvesting-Kampagne bei CONDA mit einem Fundingziel von 500.000 Euro. Bewerbung bis Ende Februar möglich.
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Conda
(c) CONDA: Daniel Horak

Recht überraschend erreichte uns Mitte November des vergangenen Jahres die Nachricht darüber, dass startup300 die Crowdinvesting-Plattform Conda zu einem nicht näher benannten Kaufpreis übernommen hat – derbrutkasten berichtete. Diese Übernahme bringt nun erste (für die Öffentlichkeit wahrnehmbare) Früchte hervor. In einer Presseaussendung spricht man von einem neuen „Finanzierungs-Ökosystem“.

+++ Auch 2018 dominierten Immobilien die heimische Crowdinvesting-Landschaft +++

Synergie aus Crowdinvesting und Risikokapital

Dieses neue Finanzierungs-Ökosystem geht mit der „Pioneers Ventures X Conda Startup Challenge“ in den Auftakt. Innerhalb der Challenge haben Startups aus Österreich und Deutschland die Chance, sich zusätzlich zu einer Crowdinvesting-Kapagne auch Risikokapital zu sichern. „Wir sehen Crowdinvesting seit jeher als eines von mehreren sinnvollen Elementen in einem Finanzierungsmix“, sagt Daniel Horak, Co-Founder der Conda AG. „Die Kombination aus Beteiligungskapital und Finanzierung durch die Crowd bringt Startups verbessertes Eigenkapital.“ Künftig möchte der Crowdinvesting-Pionier verstärkt auf Synergien innerhalb des Netzwerks der startup300 AG setzen. Startups sollen bei der Finanzierung vom Zusammenspiel zweier oder mehrerer Akteure profitieren.

Bis zu 50.000 Euro Kapital von Pioneers Ventures

Und so läuft’s: Startups aus Österreich oder Deutschland, die sich bereits erfolgreich am Markt poisitoniert haben, bewerben sich hier online. Eine hochkarätige Jury, bestehend aus Hansi Hansmann, Karin Kreutzer, Simone Pies, Markus Ertler und Hermann Futter wählt die drei Gewinner-Startups aus. Der Challenge-Sieger erhält 50.000 Euro von Pioneers Ventures in Kombination mit einer Crowdinvesting-Kampagne bei Conda mit einem Fundingziel von 500.000 Euro. Der zweite Platz bringt 25.000 Euro Investment ein, gepaart mit einer Kampagne mit 250.000 Euro Fundingziel. Für den dritten Platz gibt es 10.000 Euro Investment bei gleichzeitiger Kampagne mit dem Fundingziel von 100.000 Euro. Die Bewerbung ist bis zum 28.02.2019 möglich. Bereits Mitte März sollen die Gewinner der Challenge feststehen.

Archiv: Michael Eisler und Bernhard Lehner (startup300) über die Strategie der Akquisitionen von Startup Live, Pioneers und Conda

Über Conda

Conda ist Österreichs größte Crowdinvesting-Plattform. Seit der Gründung im Jahr 2013 konnte das Unternehmen 105 Projekte mit mehr als 25 Millionen Euro finanzieren. Mittlerweile zählt Conda über 30.000 internationale Investoren zu seiner Community und gibt diesen die Möglichkeit, länderübergreifend in Unternehmen in Österreich, Deutschland, der Schweiz, Liechtenstein, Slowenien, der Slowakei und in Polen zu investieren. Die Gründer Daniel Horak und Paul Pöltner führen die Conda AG nach der Übernahme durch die startup300 AG als deren eigenständige Tochter weiter.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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