23.10.2024
PERSONALIE

Pioneers: Unterstützung durch B2C-Innovationsexperten Alex Neumayer

Die Innovationsberatung Pioneers bekommt ab sofort Unterstützung im Bereich Innovationsmanagement und holt den Experten Alex Neumayer als Partner für branchenspezifische Unterstützung bei Innovationen im Handel.
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Alex Neumayer in Wien
(c) LXNEUmaxer - Alex Neumayer unterstützt Pioneers

Zwei Drittel der österreichischen Handelsunternehmen sind sich bewusst, dass sie für eine erfolgreiche Zukunft ihr Innovationsmanagement verbessern müssen. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands in Kooperation mit Pioneers, der Wiener Innovationsberatung, die erst im Frühjahr ihr Serviceangebot erweiterte – brutkasten berichtete.

Als Antwort auf die Umfrage holt sich Pioneers den B2C-Innovationsexperten Alex Neumayer von der REWE Group als Partner, welcher das Startup bei Innovationen im Handel unterstützen wird.

Alex Neumayer: Neuer Pioneers Partner mit Business to Consumer-Fokus

Alex Neumayer unterstützt seit mehr als 25 Jahren in unterschiedlichen Rollen Unternehmen aus Handel und Finanzwirtschaft bei der Business-Transformation durch nachhaltige Strategien, Innovation und Digitalisierung. Zuletzt war Neumayer als Projektleiter maßgeblich am Aufbau des jö Bonus Clubs beteiligt und seit 2018 als Head of Innovation & Digitalization für dessen Weiterentwicklung verantwortlich. In dieser Funktion konnte er auch drei Innovationspreise für eine integrierte Payment & Loyalty Lösung gewinnen, darunter den Retail Innovation Award des Handelsverbandes 2021.

Umfrage zeigt: Innovation hat große Bedeutung für heimische Händler

Die Umfrage des Handelsverbands in Zusammenarbeit mit Pioneers zeigt, dass 45 Prozent der heimischen Händler Innovationen eine „große Bedeutung für die erfolgreiche Zukunft meines Unternehmens“ zuschreiben. Mehr als ein Viertel spricht Innovationen sogar eine „sehr große Bedeutung“ zu. Veränderte Kundenbedürfnisse (70 Prozent), Differenzierung wegen Wettbewerbsdruck (52 Prozent), Effizienzsteigerung und Kostendruck (49 Prozent) sowie Anforderungen der Digitalisierung (36 Prozent) werden als Hauptgründe dafür genannt. Gleichzeitig bekennen fast zwei Drittel der Händler, dass der Verbesserungsbedarf im Innovationsmanagement noch sehr groß (11 Prozent) beziehungsweise eher groß (53 Prozent) sei.

Über die Umfrage sagt Alex Neumayer: „Die Ergebnisse zeigen, dass sich das Management von Handelsunternehmen der Wichtigkeit von Innovationen bewusst ist, sich die Unternehmen mangels Innovationsstrategien, Innovationsprozessen, entsprechenden Methoden und der richtigen Organisation ihrer Innovationsarbeit aber noch schwer tun“.

Alex Neumayer: Fünf Innovationsfelder im Handel

Neumayer identifiziert fünf Innovationsfelder im Handel, die durch die Megatrends Data Economy & AI, Digitalisierung und Nachhaltigkeit geprägt sind. Erstens werde das Einkaufserlebnis durch digitale Technologien interaktiver und kundenorientierter. Zweitens fördere hyper-personalisiertes Marketing die Kundenbindung und ermögliche eine emotionale Verbindung. Drittens gewännen nachhaltige Produkte und Reparatur an Bedeutung. Viertens würden neue Geschäftsmodelle der Circular Economy gemeinsam mit fünftens, Automatisierung in Filialen, gemeinsam die Effizienz in Geschäftsprozessen und Lieferketten steigern.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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