23.10.2024
PERSONALIE

Pioneers: Unterstützung durch B2C-Innovationsexperten Alex Neumayer

Die Innovationsberatung Pioneers bekommt ab sofort Unterstützung im Bereich Innovationsmanagement und holt den Experten Alex Neumayer als Partner für branchenspezifische Unterstützung bei Innovationen im Handel.
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Alex Neumayer in Wien
(c) LXNEUmaxer - Alex Neumayer unterstützt Pioneers

Zwei Drittel der österreichischen Handelsunternehmen sind sich bewusst, dass sie für eine erfolgreiche Zukunft ihr Innovationsmanagement verbessern müssen. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands in Kooperation mit Pioneers, der Wiener Innovationsberatung, die erst im Frühjahr ihr Serviceangebot erweiterte – brutkasten berichtete.

Als Antwort auf die Umfrage holt sich Pioneers den B2C-Innovationsexperten Alex Neumayer von der REWE Group als Partner, welcher das Startup bei Innovationen im Handel unterstützen wird.

Alex Neumayer: Neuer Pioneers Partner mit Business to Consumer-Fokus

Alex Neumayer unterstützt seit mehr als 25 Jahren in unterschiedlichen Rollen Unternehmen aus Handel und Finanzwirtschaft bei der Business-Transformation durch nachhaltige Strategien, Innovation und Digitalisierung. Zuletzt war Neumayer als Projektleiter maßgeblich am Aufbau des jö Bonus Clubs beteiligt und seit 2018 als Head of Innovation & Digitalization für dessen Weiterentwicklung verantwortlich. In dieser Funktion konnte er auch drei Innovationspreise für eine integrierte Payment & Loyalty Lösung gewinnen, darunter den Retail Innovation Award des Handelsverbandes 2021.

Umfrage zeigt: Innovation hat große Bedeutung für heimische Händler

Die Umfrage des Handelsverbands in Zusammenarbeit mit Pioneers zeigt, dass 45 Prozent der heimischen Händler Innovationen eine „große Bedeutung für die erfolgreiche Zukunft meines Unternehmens“ zuschreiben. Mehr als ein Viertel spricht Innovationen sogar eine „sehr große Bedeutung“ zu. Veränderte Kundenbedürfnisse (70 Prozent), Differenzierung wegen Wettbewerbsdruck (52 Prozent), Effizienzsteigerung und Kostendruck (49 Prozent) sowie Anforderungen der Digitalisierung (36 Prozent) werden als Hauptgründe dafür genannt. Gleichzeitig bekennen fast zwei Drittel der Händler, dass der Verbesserungsbedarf im Innovationsmanagement noch sehr groß (11 Prozent) beziehungsweise eher groß (53 Prozent) sei.

Über die Umfrage sagt Alex Neumayer: „Die Ergebnisse zeigen, dass sich das Management von Handelsunternehmen der Wichtigkeit von Innovationen bewusst ist, sich die Unternehmen mangels Innovationsstrategien, Innovationsprozessen, entsprechenden Methoden und der richtigen Organisation ihrer Innovationsarbeit aber noch schwer tun“.

Alex Neumayer: Fünf Innovationsfelder im Handel

Neumayer identifiziert fünf Innovationsfelder im Handel, die durch die Megatrends Data Economy & AI, Digitalisierung und Nachhaltigkeit geprägt sind. Erstens werde das Einkaufserlebnis durch digitale Technologien interaktiver und kundenorientierter. Zweitens fördere hyper-personalisiertes Marketing die Kundenbindung und ermögliche eine emotionale Verbindung. Drittens gewännen nachhaltige Produkte und Reparatur an Bedeutung. Viertens würden neue Geschäftsmodelle der Circular Economy gemeinsam mit fünftens, Automatisierung in Filialen, gemeinsam die Effizienz in Geschäftsprozessen und Lieferketten steigern.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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