23.10.2024
PERSONALIE

Pioneers: Unterstützung durch B2C-Innovationsexperten Alex Neumayer

Die Innovationsberatung Pioneers bekommt ab sofort Unterstützung im Bereich Innovationsmanagement und holt den Experten Alex Neumayer als Partner für branchenspezifische Unterstützung bei Innovationen im Handel.
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Alex Neumayer in Wien
(c) LXNEUmaxer - Alex Neumayer unterstützt Pioneers

Zwei Drittel der österreichischen Handelsunternehmen sind sich bewusst, dass sie für eine erfolgreiche Zukunft ihr Innovationsmanagement verbessern müssen. Das zeigt eine Umfrage des Handelsverbands in Kooperation mit Pioneers, der Wiener Innovationsberatung, die erst im Frühjahr ihr Serviceangebot erweiterte – brutkasten berichtete.

Als Antwort auf die Umfrage holt sich Pioneers den B2C-Innovationsexperten Alex Neumayer von der REWE Group als Partner, welcher das Startup bei Innovationen im Handel unterstützen wird.

Alex Neumayer: Neuer Pioneers Partner mit Business to Consumer-Fokus

Alex Neumayer unterstützt seit mehr als 25 Jahren in unterschiedlichen Rollen Unternehmen aus Handel und Finanzwirtschaft bei der Business-Transformation durch nachhaltige Strategien, Innovation und Digitalisierung. Zuletzt war Neumayer als Projektleiter maßgeblich am Aufbau des jö Bonus Clubs beteiligt und seit 2018 als Head of Innovation & Digitalization für dessen Weiterentwicklung verantwortlich. In dieser Funktion konnte er auch drei Innovationspreise für eine integrierte Payment & Loyalty Lösung gewinnen, darunter den Retail Innovation Award des Handelsverbandes 2021.

Umfrage zeigt: Innovation hat große Bedeutung für heimische Händler

Die Umfrage des Handelsverbands in Zusammenarbeit mit Pioneers zeigt, dass 45 Prozent der heimischen Händler Innovationen eine „große Bedeutung für die erfolgreiche Zukunft meines Unternehmens“ zuschreiben. Mehr als ein Viertel spricht Innovationen sogar eine „sehr große Bedeutung“ zu. Veränderte Kundenbedürfnisse (70 Prozent), Differenzierung wegen Wettbewerbsdruck (52 Prozent), Effizienzsteigerung und Kostendruck (49 Prozent) sowie Anforderungen der Digitalisierung (36 Prozent) werden als Hauptgründe dafür genannt. Gleichzeitig bekennen fast zwei Drittel der Händler, dass der Verbesserungsbedarf im Innovationsmanagement noch sehr groß (11 Prozent) beziehungsweise eher groß (53 Prozent) sei.

Über die Umfrage sagt Alex Neumayer: „Die Ergebnisse zeigen, dass sich das Management von Handelsunternehmen der Wichtigkeit von Innovationen bewusst ist, sich die Unternehmen mangels Innovationsstrategien, Innovationsprozessen, entsprechenden Methoden und der richtigen Organisation ihrer Innovationsarbeit aber noch schwer tun“.

Alex Neumayer: Fünf Innovationsfelder im Handel

Neumayer identifiziert fünf Innovationsfelder im Handel, die durch die Megatrends Data Economy & AI, Digitalisierung und Nachhaltigkeit geprägt sind. Erstens werde das Einkaufserlebnis durch digitale Technologien interaktiver und kundenorientierter. Zweitens fördere hyper-personalisiertes Marketing die Kundenbindung und ermögliche eine emotionale Verbindung. Drittens gewännen nachhaltige Produkte und Reparatur an Bedeutung. Viertens würden neue Geschäftsmodelle der Circular Economy gemeinsam mit fünftens, Automatisierung in Filialen, gemeinsam die Effizienz in Geschäftsprozessen und Lieferketten steigern.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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