29.07.2021

Pioneers: EY-Partner Thomas Gabriel steigt bei Innovationsberatung ein

Gabriel wird Pioneers künftig mit Anton Schilling führen. Gemeinsam haben die beiden 75 Prozent am Unternehmen von der startup300 AG übernommen.
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Thomas Gabriel
Thomas Gabriel | Foto: © slkphoto.at/Sebastian Kreuzberger

Die Innovationsberatung Pioneers stellt sich an der Spitze neu auf: Der bisherige EY-Partner Thomas Gabriel wird Managing Partner – und steigt damit auch selbst ins Unternehmen ein. Er wird dieses künftig gemeinsam mit Anton Schilling führen, der schon bisher Managing Director von Pioneers war und nun ebenfalls Anteile übernimmt. Gemeinsam halten die beiden nun auch eine Mehrheit am Unternehmen: Die bisherige 100-Prozent-Eigentümerin startup300 AG hat rund 75 Prozent ihrer Anteile an Gabriel und Schilling abgetreten.

Von diesen 75 Prozent könnten – wie in der Beratungsbranche üblich – in Zukunft allerdings weitere Anteile an mögliche künftige Partner gehen, wie startup300-Cofounder Bernhard Lehner gegenüber dem brutkasten erläuterte. Die verbliebene 25-Prozent-Beteiligung an Pioneers will das Unternehmen behalten.

25 Jahre Berufserfahrung als Strategieberater

Der neue Managing Partner Gabriel hat 25 Jahre Berufserfahrung im Strategie-Consulting. Er startete seine Beraterlaufbahn bei Contrast Management-Consulting und baute das Unternehmen zu einer 120-köpfigen Firma auf, die dann an EY verkauft wurde. Die vergangenen vier Jahre war er Partner bei EY-Parthenon.

„Unternehmen geraten zunehmend unter Druck und sind auf Erfolge ihrer Innovationsaktivitäten angewiesen. Genau hier setzen wir mit unserer intensiven, praxisorientierten Begleitung von Entscheidungsträgern und Mitarbeitern an“, wird Gabriel in einer Presseaussendung zitiert. „Thomas Gabriel bereichert Pioneers mit seiner umfassenden unternehmerischen Erfahrung und seinem exzellenten Ruf als Strategieberater. Er kann sich als Gründer einbringen, versteht aber auch Corporate-Strukturen perfekt“, sagt Anton Schilling, Managing Partner von Pioneers.

die beiden Managing Partner Thomas Gabriel und Anton Schilling
die beiden Managing Partner Thomas Gabriel und Anton Schilling | Foto: © slkphoto.at/Sebastian Kreuzberger

140 Innovationsprojekte seit 2019 umgesetzt

Lange Zeit war der Name Pioneers vor allem mit dem gleichnamigen Innovationsfestival verbunden, dessen Einstellung startup300 im Herbst 2019 verkündet hatte. Mittlerweile konzentriert sich das Unternehmen jedoch auf Innovationsberatung: Pionieers unterstützt Organsation auf drei Ebenen – bei der langfristigen Innovationsstrategie, beim Aufbau erforderlicher Rahmenbedingungen sowie beim Umsetzen der Innovationsprojekte.

Das Unternehmen hat seit 2019 nach eigenen Angaben über 140 Innovationsprojekte umgesetzt – unter anderem für Airbus, Booking.com, Daimler, ÖBB, VISA, Vattenfall oder voestalpine. Außerdem ist das Unternehmen Programmpartner des Horizon-2020-Projekts „Scaleup4Europe“ sowie des Social Innovation Tournaments der Europäischen Investmentbank und begleitet Startups, die einen Schwerpunkt auf gesellschaftlichen und ökologischen Mehrwert legen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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