25.05.2016

Pioneers Festival: Ein Plädoyer für mehr Diversität in Tech-Startups

Frauen in die Technik, lautet die Mission. Gibt es mehr Geschlechter-Diversität, sind Tech-Startups auch finanziell erfolgreicher. Wieso gibt es dennoch so wenig weibliche Beteiligung in der Branche? Am Pioneers-Festival haben Experten diskutiert und ein eindrucksvolles Experiment durchgeführt.
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(c) helpsg- pixabay.com: Frauen in der Management Ebene sorgen für finanziellen Erfolg

„Wer von den Herren im Publikum hat früher davon phantasiert, Superheld zu werden?“ – Fast alle Hände gehen in die Höhe.
„Wer von den Damen hatte den selben Traum?“ Zwei oder drei der anwesenden Frauen heben die Hand. Das kleine Experiment, das Nicole Glaros von Techstars am Pioneers Festival durchführt, zeigt deutlich: Frauen denken nicht nur anders, sie träumen auch anders, stellen sich ihre Möglichkeiten anders vor.

Könnte es daran liegen, dass es auch unter den Startup CEOs so wenige weibliche Vertreterinnen gibt? Ja, finden die Teilnehmer der Podiumsdiskussion „Gender Diversity in Tech-Starups“. Glaros aber auch Oliver Holle von Speedinvest teilen die Erfahrung, dass es auch für Investoren schwierig ist, in von Frauen geführte Startups zu investieren – weil man sie zuerst suchen muss.

Diverse Unternehmen mit besserer finanzieller Performance

Dabei hätten diverse Teams zahlreiche Vorteile. Eine McKinsey-Studie zeigt beispielsweise, dass diverse Unternehmem eine um 15 Prozent bessere finanzielle Performance abliefern, als einheitliche. Gibt es mehr Diversität in der Management-Ebene, ist das Ergebnis sogar um 45 Prozent besser. Das läge daran, dass unterschiedliche Charaktere generell hilfreich dabei seien, Innovationen voranzutreiben, meint Holle. Glaros fügt hinzu, dass Frauen auch eine gänzliche andere Art hätten, an Probleme heranzugehen. „Sie suchen eher kreative Lösungen als Männer, darum sind ihre Produkte auch oft erflogreicher“, meint sie. Am besten wäre es aber, Männer und Frauen zusammenarbeiten zu lassen, so würden die stärksten Teams entstehen. Das müsse bereits in der Schule so gehandhabt werden, findet US-Botschafterin Alexa Wesner.

„Männer neigen dazu, mehr zu versprechen, als sie am Ende liefern. Frauen liefern mehr, als sie versprochen haben“

„Männer neigen dazu, mehr zu versprechen, als sie am Ende liefern. Frauen liefern mehr, als sie versprochen haben“, erklät Glaros weiter und ergänzt: „Eine Frau bewirbt sich erst für einen Job, wenn sie 90 Prozent der Anforderungen erfüllt. Ein Mann schon bei 10 Prozent.“ Um das zu verändern, brauche es mehr weibliche Vorbilder, auch in der Technik Branche, die jungen Frauen zeigen, dass es möglich ist, in der Männer dominierten Welt erfolgreich zu sein.

Keyvan Permani von Tochdown Ventures gibt zu bedenken: „Niemand sagt, ich bin gegen Frauen oder gegen Diversität. Trotzdem hat jeder einen Bias, wenn er Entscheidungen trifft und stellt z.B. unbewusst eher Männer ein. Man uss sich dieses Biases bewusst werden.“

Redaktionstipps

Die Frage nach der Quote

Frauenquoten einzuführen, da ist sich das Podium einig, ist nicht immer zieführend. Es bringe auch nichts, in Unternehmen zu investieren, nur weil sie von Frauen gegründet wären. Vielmehr müsse man gesellschaftspolitische Strukturen schaffen, die eine Karriere familienkompatibel machen. „Viele Frauen fangen an, in einem Unternehmen Karriere zu machen, müssen aber damit aufhören, wenn sie Kinder bekommen“, meint Holle. Flexible Arbeitszeiten und mehr Kinderbetreuungsmöglichkeiten sollen Karriere und Familie für Frauen besser kombinierbar machen. Auch an der gesellschaftlichen Akzeptanz für die Papa-Karenz müsse noch gearbeitet werden.

Dass man insgesamt bereits auf einem guten Weg zu mehr Diversität sei, zeige sich auch am Pioneers Festival. „Am Anfang waren hier nur Kerle“, sagt Holle lachend. Ein Umstand, der sich langsam ändert. Langsam.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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