01.06.2017

Pioneers 2017: „Wir brauchen weise Technologien“

Gadi Amit von New Deal Design aus San Francisco designt Objekte sowohl für Top-Konzerne als auch für Startups. Beim Pioneers 2017 sprach er darüber, welche typisch menschlichen Eigenschaften Artificial Intelligence noch erhalten muss.
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(c) New Deal Design: Der Leechbot wird waren direkt in fahrende Autos liefern.

Gadi Amit ist Designer. Und er weiß, wovon er redet, wenn er über die Herausforderungen von Produktdesign in der Digitalisierung redet. Mit seiner Firma New Deal Design zählt er Corporates wie Microsoft, Google oder Intel zu seinen Kunden. Für Fitbit wurde das Design der gesamten Produktlinie übernommen. Besonders angetan haben es Amit aber Startups und ihre Ideen. Sein Grundgedanke: Wenn künstliche Intelligenz und autonome Objekte dem Menschen dienen sollen, müssen sie auch typisch menschliche Eigenschaften verstehen und anwenden können. Daher auch das Thema seines Vortrags: „Why Humanities Need to Be Codified into Technology“.

+++ Pioneers machte München mobil +++

Maschinen sollen menschliche Intentionen verstehen

„Die Probleme mit denen wir uns bei New Deal Design beschäftigen haben zwar immer eine technische Seite. Sie haben aber auch eine psychologische, eine menschliche Seite“, erklärt Amit. Verschiedenste menschliche Bedürfnisse und Eigenheiten würden in den Designprozess hineinspielen. Und besonders entscheidend seien diese Überlegungen in den Bereichen Artificial Intelligence und Autonomous Objects. „Menschen verstehen die Intentionen anderer Menschen. Über Augenkontakt oder bestimmte Bewegungsmuster erkennen sie, was ihr gegenüber vorhat. Das müssen wir auch bei autonomen Maschinen schaffen“, sagt Amit.

„Menschen erlangen im Laufe ihres Lebens durch Erfahrung Weisheit. Wir brauchen auch weise Technologien“

„Weisheit“ statt bloße Reaktion

Menschliche Autofahrer würden etwa automatisch vorsichtiger Fahren, wenn sie Kinder am Straßenrand sehen. Sie können abschätzen, wie rational sich andere Verkehrsteilnehmer verhalten. Auch für selbstfahrende Autos sei das erkennen solcher Gefahren und die Fähigkeit, Intentionen zu erkennen, essenziell. „Menschen erlangen im Laufe ihres Lebens durch Erfahrung Weisheit. Wir brauchen auch weise Technologien“, sagt Amit. Er meint damit, dass die reine Reaktion auf Ereignisse, sei sie auch noch so schnell, nicht reicht.

Ein fahrendes Kaffeehaus und eine Blumenlieferung ins fahrende Auto

Am Ende gibt Amit einen Einblick in die Arbeit von New Deal Design im Autonomous-Bereich. Mit der Autonomisierung des Verkehrs würden sich extrem viele neue Möglichkeiten ergeben. Dazu zeigt er Anwendungsbeispiele für autonome Objekte, an denen er arbeitet. Da wäre Leechbot, ein kleines Fahrzeug, das Waren direkt in fahrende Autos liefern kann. „Wenn ich unterwegs bin und draufkomme, dass ich auf Blumen für mein Date vergessen habe, lasse ich sie mir von Leechbot direkt ins Auto liefern“, erklärt Amit. Oder Zoomroom, eine Art fahrendes Kaffeehaus. Das eigene Auto wird angehängt und man kann während man reist einen Kaffee in nettem Ambiente genießen.

(c) New Deal Design: Mobilitätsvision – Entwürfe für Leechbot (rechts oben) und Zoomroom (links unten) u.a.

+++ Mobilität: Startups als Triebwerk kommender Revolutionen +++

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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