06.07.2017

Pio: Ein zweites Telefon im Smartphone

Drei erfahrene Unternehmer, die seit mehr als 25 Jahre befreundet sind, gründeten gemeinsam die Digital Privacy GmbH. Mit „pio“, der Zweitnummer für das Smartphone, starten sie nun eine große TV-Kampagne. Giovanni Bindoni, einer der Geschäftsführer und Mitgründer von Digital Privacy sowie Stefan Rom erklären im Interview, wie ihre App eingesetzt werden kann und wie das genau funktioniert.
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Co-Founder Giovanni Bindoni.

Wie ist die Idee zu pio entstanden?

Wir hatten die Idee schon 2007. Wir haben unterschiedliche E-Mail Adressen für private und berufliche Angelegenheiten und wahrscheinlich noch eine Junk-Mail-Adresse. Wann immer man aber eine neue Telefonnummer haben will, braucht man entweder ein zusätzliches Telefon oder eine neue SIM-Karte. 2014 haben wir die Idee wieder ausgegraben und 2015 gegründet, Investoren gesucht und Leute eingestellt, um das Ganze zu entwickeln.

Wie wird die App eingesetzt?

Es geht dabei um zwei Dinge: Schutz der Privatsphäre und eine Nummer, die ich leicht managen kann. Es geht darum, den privaten und beruflichen Bereich zu trennen aber nicht mit zwei Handys herum zu laufen. Es gibt auch viele Firmen, die temporär Mitarbeiter haben, denen sie nicht unbedingt ein Handy kaufen wollen. Pio kann aber auch im Dating-Bereich eingesetzt werden, wenn man in der Kennenlern-Phase nicht gleich die Nummer hergeben möchte. Oder auch beim Online-Registrierungsprozess, wenn man eine gewisse Scheu hat, die Nummer anzugeben.

Wie funktioniert das genau?

Nachdem man die App heruntergeladen hat, kann man sie zehn Tage lang kostenlos testen. Zuerst muss man eine Nummer aus zehn Vorschlägen wählen, dann registriert man sich und kann lostelefonieren. Nach der Testphase wird dann ein Tarif-Paket ausgewählt. Es ist quasi ein Prepaid-Modell mit einer Laufzeit von 30 Tagen. Wenn bis dahin keine Kündigung erfolgt, wird automatisch um ein weiteres Monat verlängert. Dann ist es genauso als hätte ich ein zweites Handy. Ich habe meine Kontaktliste, die ich importieren oder eigens anlegen kann, ich hab meine SMS und ein Dial Pad. Es ist wirklich ein zweites Telefon innerhalb eines Telefon.

Redaktionstipps

Ihr habt jetzt eine TV-Werbekampagne gestartet.

Wir stellen gerade die Tarife um und gehen jetzt groß raus – ziemlich groß für ein Startup wahrscheinlich. Wir spielen über 2000 Spots innerhalb von einem Monat im österreichischen Privatfernsehen aus. Wir haben einfach gemerkt, dass es eine gewisse Aufmerksamkeit braucht, um diese starke Verbindung zwischen Hardware und Nummer in den Köpfen aufzubrechen. Wie schon gesagt: Man kauft ja auch keinen zweiten Laptop, damit man eine zweite E-Mail-Adresse hat. Jetzt müssen wir lernen, dass man kein zweites Gerät braucht, um eine zweite Telefonnummer zu haben. Da wird uns eine TV-Kampagne helfen.

Wie oft wurde pio schon heruntergeladen?

Wir haben mehr als 12.000 Downloads. Bisher haben wir fast keine Werbung gemacht, alle Downloads sind eigentlich nativ. Jetzt sind wir gespannt, was sich bewegt, wenn wir dann die Werbe-Kampagne starten.

Gibt es Konkurrenzprodukte am Markt?

Aktuell noch nicht. Was am Markt ist, sind Voice Over-IP-Lösungen oder Routing-Lösungen, die im B2B-Bereich von Netzbetreibern angeboten werden. Aber da ist die Verfügbarkeit und die Qualität oft das Thema und bei den Routing-Lösungen ist es so, dass die Usability ein bisschen fehlt. Bei uns funktioniert das einfach intuitiv.

Wie hat der Telekommunikationsmarkt auf euch reagiert?

Wir bieten eine Zweitnummer an, das heißt wir gehen nicht in Konkurrenz zu bestehenden Angeboten am Markt. Du brauchst einen aktiven Basisvertrag um pio zu verwenden. Und es läuft mit jedem Basisvertrag. Wir gehen on top und nehmen niemandem etwas weg. Wir sind auch offen für Kooperationen. Wir haben eine gute Ausgangslage, weil wir haben einen eigenen Bereich und müssen nicht an Preiskämpfen teilnehmen.

Abschließend: Die Startup-Szene ist imagemäßig sehr jung besetzt, ihr seid schon ein bisschen älter. Spielt das eine Rolle?

Ein Unternehmen zu gründen hat kein Alter. Das Wesentliche ist, wie man so eine Firma aufbaut. Wir sehen uns als Mentoren und Coaches für unsere Mannschaft. Die hat ein Durchschnittsalter von 29 Jahren. Das wichtigste an unserer Tätigkeit war, die richtigen Leute zu finden und ihnen zu helfen, wenn sie Hilfe benötigen. Aber Entscheidungen werden bei uns nicht von der Geschäftsführung getroffen, sondern im Team. Es ist nicht so, dass wir den Ton angeben. Das Alter hilft meines Erachtens aber ein bisschen bei den Investoren.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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