19.04.2017

„Pio“: Die Zweitnummer fürs Smartphone startet in Österreich

Das österreichische Startup Pio ermöglicht es, das Smartphone mit einer Zweitnummer auszustatten – ohne zweite SIM-Karte. Der App-basierte Telekom Service funktioniert auf allen Android und iOS Smartphones. Ein zusätzliches Gerät oder ein Dual-SIM Handy sind dafür ebenfalls nicht notwendig.
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Pio ermöglicht es Smartphone-Usern, eine Zweitnummer ohne zweite SIM-Karte zu nutzen. (c)mypio

Mit pio startet das österreichische Startup Digital Privacy ein Zusatzservice, mit dem sich Smartphone-Nutzer eine zweite, vollwertige Nummer mit der Vorwahl 0668 auf ihr Handy holen können. Zweite SIM-Karte, zusätzliches Gerät oder Dual-SIM Handy sind dafür nicht notwendig. Die Anrufe nutzen Sprachtelefonie und bieten daher höchste Qualität und Stabilität im Vergleich zu VoIP-Services. Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig: Trennen von Beruf und Privat, eine eigene Nummer für Verkäufe auf einer Online-Marktplattform, für die Partnersuche oder für Online-Registrierungen.

Keine Vertragsbindung für Zweitnummer

Der Weg zur Zweitnummer ist einfach: Die App herunterladen, eine pio-Nummer auswählen, mit der Hauptnummer verbinden und lostelefonieren. Mit einem kostenlosen dreitägigen Trial-Paket, das bis zu 15 Minuten Telefonie-Guthaben inkludiert, kann jeder pio ausprobieren. Danach können die Kunden aus drei Prepaid-Monatspaketen das passende für sich auswählen. Vertragsbindung gibt es keine. Grundvoraussetzung ist ein Android oder iOS Smartphone mit einem aktiven österreichischen Mobilfunk-Vertrag oder aufgeladener Prepaid-Karte.

Redaktionstipps

Business, Kleinanzeigen, Partnersuche und Online-Registrierungen

„Nahezu jeder verwendet unterschiedliche E-Mail-Adressen für verschiedene Lebensbereiche. Niemand wird die gleiche Adresse für Dating, Online-Verkäufe und Bewerbungen verwenden. Wie kann es sein, dass uns noch immer nur eine Nummer für all diese Bereiche zur Verfügung steht?“, erklärt Giovanni Bindoni, einer der Geschäftsführer und Mitgründer der Digital Privacy GmbH, die grundsätzliche Idee bei der Entwicklung von pio. „Wir übertragen das Prinzip E-Mail auf die Handy-Nummer.“

Privatsphäre schützen

Die Zweitnummer ist eine einfache, neue Möglichkeit, die Privatsphäre besser zu schützen: Nutzer von Online-Marktplätzen können sich für ihre Kauf- und Verkaufsaktivitäten eine eigene Nummer buchen und sind so nach der Abwicklung des Handels sicher vor Missbrauch oder Belästigung. Als Dating-Nummer kann pio vor bösen Überraschungen wie Stalking schützen und auch bei Bestellungen, Buchungen, Gewinnspielen und Umfragen im Internet die Privatsphäre wahren. Im professionellen Umfeld ist es üblich, zwei Handys zu nutzen, um Berufliches und Privates zu trennen. Das bedeutet zwei Geräte finanzieren, verwalten, aufladen und bei sich tragen. Mit pio ist das auf einem Endgerät möglich – ohne auf Dual-SIM umsteigen zu müssen.

„Wir übertragen das Prinzip E-Mail auf die Handy-Nummer.“

Volle Kontrolle

Viele Funktionen geben den Nutzern die volle Kontrolle über ihre pio-Nummer, ohne die Funktion der Hauptnummer zu beeinflussen. Zum Start sind das neben den Basisfunktionen Sprachtelefonie und SMS, eine vollwertige Sprachbox, getrenntes Adressbuch, das Blockieren ausgewählter Kontakte sowie das Aktivieren, Deaktivieren und Stummschalten der pio-Nummer. Auch ein Wechseln der pio Nummer ist jederzeit möglich. Weitere Funktionen wie Whitelisting (nur Anrufe vorher definierter Kontakte werden durchgestellt) oder die Zeitsteuerung (Erreichbarkeit oder Umleitung auf Basis voreingestellter Zeiten) der Nummer, werden nach dem Launch implementiert. Auch noch in diesem Jahr wird es mit pio möglich sein, sich mehrere zusätzliche pio-Nummern aufs Handy zu holen. Alle kostenpflichtigen Tarife können jederzeit vor Ende des monatlichen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

„pio ist ein Zusatzangebot, das nur on-top zum bestehenden Vertrag funktioniert“

Neues Geschäftsmodell am österreichischen Mobilfunkmarkt

Mit pio startet Digital Privacy nicht nur eine App, sondern auch ein neues Geschäftsmodell. Das Unternehmen verfügt als Mobile Virtual Network Operator (MVNO) mit der Vorwahl 0668 im Netz von Hutchison Drei Austria über die Möglichkeiten eines Netzbetreibers, verwendet aber ein völlig neues Geschäftsmodell. Als Zusatzservice liegt der Fokus auf der Bereitstellung zusätzlicher Nummern. Pio tritt damit nicht in Konkurrenz zu bestehenden Telekom-Angeboten. „pio ist ein Zusatzangebot, das nur on-top zum bestehenden Vertrag funktioniert“, erläutert Bindoni.

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„Österreich ist der perfekte Testmarkt“

Nach dem Start in Österreich stehen die größten sechs Märkte Europas am Launch-Plan des Unternehmens. Dazu Bindoni: „Österreich ist für uns der perfekte Testmarkt. Die Erfahrungen, die wir hier sammeln, werden in der Internationalisierung sehr wertvoll sein.“ In der Vermarktung setzt das Unternehmen auf eine auffällige Werbelinie und auf eine Erfolgsbeteiligung in der Kooperation mit großen Plattformpartnern.

Mehr Informationen: https://www.mypio.com/de-at

Die App steht hier zum Download zur Verfügung:

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.digitalprivacy.mypio

https://itunes.apple.com/app/id1099620471

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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