17.03.2021

PimpMyShop: Startups starten „Bootcamp“ für lokale Online-Shops

Byrd, Boomerank und Swat.io wollen kleinere Händler mit PimpMyShop bei der Digitalisierung helfen. Mit Rat und kostenlosen Tools.
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David Mirzaei (byrd), Sebastian Schwelle (boomerank.io) und Michael Kamleitner (Swat.io) von der Initiative PimpMyShop © beigestellt
David Mirzaei (byrd), Sebastian Schwelle (boomerank.io) und Michael Kamleitner (Swat.io) von der Initiative PimpMyShop © beigestellt

Drei österreichische Startups haben sich zusammengetan, um heimischen Online-Shops dabei zu helfen, sich besser gegen internationale Konkurrenz zu behaupten. PimpMyShop heißt die Initiative der Startups Boomerank, Swat.io und byrd. Ein Jahr lang gibt es für teilnehmende Online-Shops kostenlose bzw. stark vergünstigte Tools und sechs Monate Unterstützung durch ExpertInnen in einem „Bootcamp“. Aufgenommen werden allerdings nur drei Shops – Bewerbungen sind ab sofort bis vorerst 11. April möglich.

Learnings mit der Community teilen

Das Bootcamp von PimpMyShop soll für jeden Teilnehmer Wachstum in Umsatz und Profitabilität bedeuten, so die Initiatoren in einer Aussendung zum Start. Und damit jede und jeder etwas davon hat, werden die Learnings geteilt: „Am Schluss gibt es eine Übergabe und wir zeigen, dass jeder Online Shop damit arbeiten und erfolgreich sein kann ohne großes Know-How zu besitzen“, sagt Sebastian Schwelle von Boomerank. Als PimpMyShop-Partner wird der brutkasten die Initiative begleiten und gemeinsam mit Byrd, Swat.io, Boomerank und den Bootcamp-TeilnehmerInnen die besten Tipps und Tricks für die Community aufarbeiten. Weitere Partner des Online-Shop-Bootcamps sind der Handelsverband und der Senat der Wirtschaft.

Zur Bewerbung

„Lokalen Händlern helfen“

„In Zeiten von wiederkehrenden Lockdowns, eingeschränkten Ladenöffnungszeiten und fast unendlichen digitalen Einkaufsmöglichkeiten haben E-Commerce-Giganten wie Amazon einen klaren Vorteil gegenüber kleinen, lokalen Händlern“, sagt Schwelle. Sein Startup Boomerank bietet ein Tool, das Google Werbung und Suchmaschinen-Optimierung automatisiert. Swat.io bietet TeilnehmerInnen seine Social-Media-Tools kostenlos an und der Logistik-Software-Profi byrd hilft bei Versand, Lager- und Order-Management. Insgesamt haben die Leistungen laut den Initiatoren einen Gegenwert von 15.000 Euro. Neben Sebastian Schwelle werden David Mirzaei von byrd und Michael Kamleitner von swat.io die Online-HändlerInnen durch das Bootcamp begleiten.

„Die Covid-Krise wirkt ganz klar als Turbo Boost für den E-Commerce. Allein 2020 hat der Online-Handel in Österreich um mehr als 17 Prozent zugelegt. Mittlerweile setzen hierzulande rund 14.000 Webshops auf das Internet als krisenresilienten Vertriebskanal“, betont Handelsverband-Chef Rainer Will die Wichtigkeit von Initiativen wie PimpMyShop.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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