27.09.2022

Pimcore: 12 Mio. US-Dollar für Salzburger Open-Source-Softwareplattform

Pimcore schließt eine von Nordwind Growth angeführte Serie-B Finanzierung in Höhe von zwölf Millionen US-Dollar ab, um seine Open-Source-Plattform für Unternehmensdaten und Erfahrungsmanagement global zu erweitern.
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Pimcore, Datenmanagement
(c) Pimcore - (v.l.n.r.) Stefan Gruber (CSO), Dietmar Rietsch (CEO), Klaus Schobesberger (COO) von Pimcore.

Pimcore ist eine Open-Source-Softwareplattform für PIM, MDM, DAM, DXP und E-Commerce in Unternehmen und hat nun eine Series-B-Finanzierung in Höhe von zwölf Millionen US-Dollar abgeschlossen.

Unter der Führung des deutschen Tech-Wachstumsfonds Nordwind Growth soll das Investment die globale Expansion des österreichischen Technologieunternehmens, die Kommerzialisierung seiner Open-Source-Plattform und die Weiterentwicklung der Enterprise Data- und Experience-Management-Funktionen antreiben. Konkret, um eine „leistungsstarke Open-Source-Alternative zu den traditionellen Anbietern“ zu werden und „die traditionellen Lizenzierungsgeschäftsmodelle zu durchbrechen“.

Pimcore: Grundversion als Open-Source

„Nordwind Growth hat im Grunde im ganzen Themenkomplex, im Daten- und Experience-Management, tiefe Expertise als Investor“, erklärt Dietmar Rietsch, CEO von Pimcore, die Wahl des deutschen Kapitalgebers für seine Firma.

Das Salzburger Unternehmen baute eine Open-Source-Softwareplattform für das Management von Daten und Kundenerlebnissen über alle Kanäle, Geräte und Branchen hinweg. Es sei, dem Founder nach, die einzige nahtlose Plattform, die Out-of-the-Box-Funktionen für Produktinformationsmanagement, Content Management, Digital Asset-Management und E-Commerce integriert, die Markteinführung beschleunigt und mit jeder IT-Infrastruktur oder Systemarchitektur kompatibel ist. Als einzige Open-Source-Plattform ihrer Art biete Pimcore daher eine leistungsstarke Alternative zu oft teuren und unflexiblen Datenplattformen.

„Unsere Einstiegsvariante ist lizenzkostenfrei“, so Rietsch weiter. „Normalerweise kostet so etwas zwischen 100.000 und 300.000 Euro im Jahr. Wir haben einen unglaublichen Bedarf an flexibleren und vernetzten Datenlösungen für globale Unternehmen festgestellt, und wir sind der festen Überzeugung, dass die Kontrolle über geistiges Eigentum und Software in die Hände unserer Kunden und Partner gehört. Deshalb haben wir unsere Technologie so konzipiert, dass sie völlig frei von Lizenzkosten ist.“

Über 100.000 Pimcore-Kunden – darunter Panasonic und Pepsi

Diese Open-Source-Idee als business-Modell hat bisher zu 110.000 Kunden geführt, darunter Panasonic, Intersport oder Pepsi. Weitere, kostenpflichtige, Varianten des Pimcore-Angebots sind die „Enterprise-Edition“ für u.a. Unternehmensdaten und Erfahrungsmanagement-Szenarien und die neue „Pimcore Cloud Edition“ als konfigurierbares SaaS-Produkt.

Marketing im Fokus

Der unmittelbar nächste Schritt von Pimcore beinhaltet den weiteren Aufbau der Organisation, die Skalierung des Personals und der Organisation und die Verfeinerung des Produkt- und Partnermarketing.

Rietsch dazu: „Wir wollen schlicht weitere Kunden gewinnen und unser Produkt permanent verbessern.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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