18.04.2023

„Es ist immer noch der richtige Zeitpunkt, in eine PV-Anlage zu investieren“

Photovoltaik erlebt derzeit aus mehreren Gründen einen Boom. Im Podcast sprachen wir mit Vera Immitzer, Photovoltaic Austria, und Gerald Klauss, Erste Bank, über Chancen und Herausforderungen.
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Gerald Klauss (m.) und Vera Immitzer (r.) im brutkasten-Podcast-Talk mit Dominica Schmid Schmidsfelden
Gerald Klauss (m.) und Vera Immitzer (r.) im brutkasten-Podcast-Talk mit Dominica Schmid Schmidsfelden | (c) brutkasten
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„Photovoltaik ist sehr vielfältig einsetzbar. Man kann Anlagen am Hausdach oder auf dem Carport installieren, aber etwa auch in Lärmschutzwänden oder direkt ins Haus integriert. Es gibt also überhaupt keine Ausrede mehr, warum man keine PV-Anlage hat. Das gilt für Unternehmen und Privatpersonen“, sagt Vera Immitzer, Geschäftsführerin des Bundesverbands Photovoltaic Austria, im brutkasten-Podcast. Und tatsächlich suchen sehr viele Leute gar nicht mehr nach Ausreden. Die Branche boomt. Und dafür gibt es mehrere Gründe.

Mehrere Gründe für den Photovoltaik-Boom

Einerseits gebe es von politischer Seite im Kampf gegen die Klimakrise ambitionierte Ausbau-Ziele im PV-Bereich, erklärt Gerald Klauss, Senior Account Manager bei der Erste Bank. „Wir wollen in Österreich bis 2030 das Ziel von elf Terrawattstunden Stromproduktion mit Photovoltaik erreichen. Das ist etwa zweieinhalb mal so viel, wie derzeit ausgebaut ist“. Es habe in den vergangenen Jahren auch ein Umdenken in der breiten Bevölkerung gegeben, meint Klauss. Und nicht nur dort: „Noch vor einigen Jahren gab es im Bankenbereich immer kritische Stimmen, wenn es um die Finanzierung großer PV-Anlagen ging. Damals war der Preisfaktor beim Strom noch nicht so spürbar. Das ist jetzt angekommen“.

Gerald Klauss sieht mehrere Gründe für den Photovoltaik-Boom | (c) brutkasten

Zuletzt sanken die Strompreise wieder. Doch Vera Immitzer gibt zu bedenken: „Auch wenn die Strompreise derzeit wieder sinken: Das Preisniveau wird langfristig höher bleiben, als noch vor etwas mehr als einem Jahr. Es ist also immer noch der richtige Zeitpunkt, in eine PV-Anlage zu investieren. Auch weil man damit einfach unabhängig bleibt und die Stromkosten im Griff hat“.

Eigene Photovoltaik-Anlage: Mit konkreten Plänen zur Bank gehen

Die Entscheidung für eine Anlage bringe neben einigen technischen Fragestellungen, mit denen man bei Fachbetrieben gut aufgehoben sei, auch die Frage nach der Finanzierung. Dazu Gerald Klauss: „Wenn man mit dem Vorhaben zur Bank kommt, braucht man eine konkrete Projektbeschreibung mit Kosteneinschätzung, Angaben darüber, ob bereits Anschlüsse vorhanden sind und ergänzende technische Unterlagen. Die Finanzierungsparameter besprechen wir dann in einem Finanzierungsgespräch mit den Kundinnen und Kunden im Detail“.

„Wir haben noch nie so viel Förderbudget gehabt“

Geld gibt es aber nicht nur von der Bank, betont der Experte: „In der Förderlandschaft hat sich in den vergangenen Jahren sehr vieles zum Positiven bewegt.“ Konkret gibt es aktuell das bislang größte Förderbudget für den Photovoltaik-Bereich. Das vor etwa einem Jahr eingeführte Fördergesetz sei „gewaltig“, meint Immitzer. „Wir haben noch nie so viel Förderbudget gehabt. Dieses Jahr stehen 600 Millionen Euro über einen Einmalzuschuss zur Verfügung“.

Es gibt keine Ausrede mehr, keine PV-Anlage zu haben, sagt Vera Immitzer | (c) brutkasten

Auf der anderen Seite gebe es aber eine extrem hohe Nachfrage. „Nachfrage und Förderbudget passen nicht zusammen. Aber der Unterstützungswille der Regierung ist da, jedem eine PV-Anlage zu ermöglichen“, so die Expertin. Und die zu hohe Nachfrage bzw. das zu geringe Angebot und dadurch bedingte Verzögerungen sind nur eine der Herausforderungen, mit denen sich Privatpersonen und Betriebe, die eine Photovoltaik-Anlage errichten wollen, konfrontiert sehen.

„Wir sind als Bank sehr nahe an diesen Projekten dran“

Es gebe etwa verschiedene technische Vorgaben, die einzuhalten seien, erklärt Gerald Klauss: „Vorgaben zum Lichteinfall bei Dächern von Produktionsanlagen können beispielsweise die Fläche der PV-Anlage verringern. Aber es gibt dafür innovative Lösungen. Wir geben hier auch unterstützende Tipps. Es geht bei uns also nicht nur um Finanzierung, sondern um einen Beitrag darüber hinaus“. Das mache die Arbeit in dem Bereich auch besonders spannend. „Wir sind als Bank sehr nahe an diesen Projekten dran und möchten sie begleitend unterstützen“.

Abschließend betont Klauss aber noch einen weiteren Aspekt: „Was uns in der Diskussion auch viel zu kurz kommt, ist die Stromeinsparung. Wir haben nur begrenzte Flächen und Produktionsmöglichkeiten und müssen gezielt Einsparungspotenziale nutzen“. Generell brauche es Mut in der Politik, die Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Ziele im Energie-Bereich erreicht werden können.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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