06.12.2018

Phönix 2018: herausragende Startups mit österreichischem Gründerpreis prämiert

Zum fünften Mal wurde im Rahmen eines Wettbewerbs im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) und des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) der Österreichische Gründerpreis Phönix 2018 vergeben. Im Visier dabei: die besten Spin-offs, Startups und Prototypen des Landes.
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Phönix 2018, Österreichischer Gründerpreis, Startups, Startup
(c) BMBWF/Martin Lusser - Alle PreisträgerInnen des PHÖNIX 2018 gemeinsam mit Bundesministerin Margarete Schramböck, Bundesminister Heinz Faßmann, aws Geschäftsführerin Edeltraud Stiftinger, FFG Geschäftsführerin Henrietta Egerth, und IV-Präsident Georg Kapsch.

Bei der Preisverleihung des Phönix 2018 – organisiert von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) in Kooperation mit der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) und der Industriellenvereinigung (IV) – standen in fünf Kategorien herausragende Gründer und heimische Forschungseinrichtungen im Fokus. Für die Preisträger gab es neben einer Urkunde und der Trophäe auch die Teilnahme bei einem einschlägigen internationalen oder nationalen Event im Wert von 5.000 Euro.

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„Junge für Digitalisierung begeistern“

„Wir wollen vorne sein, statt nur dabei. Mit diesem ehrgeizigen Ziel wollen wir nicht nur zu den Innovationsleadern aufschließen, sondern die Wirtschaftsstrukturen – vor allem durch innovative Startups – verbessern, den Wirtschaftsstandort weiterhin attraktiv gestalten und mehr junge Menschen für Digitalisierung begeistern. Dabei helfen ganz besonders unsere ‚role-models‘, die so zahlreich beim Phönix einreichen und als die Besten pro Kategorie Österreich bei nationalen und internationalen Veranstaltungen würdig vertreten“, sagt Wirtschaftsministerin Margarete Schramböck anlässlich der Verleihung.

„Forcierung von Entrepreneurship“

Auch Bildungsminister Heinz Faßmann findet dazu lobende Worte: „Der Österreichische Gründungspreis zeigt eindrucksvoll die exzellenten Forschungsleistungen und das große Innovationspotenzial an österreichischen Universitäten und Forschungseinrichtungen. Die hohe Anzahl an Einreichungen aus dem akademischen Bereich freut mich besonders und bestärkt uns auf unserem Weg, den akademischen Wissens- und Technologietransfer und die Forcierung von Entrepreneurship an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiter aktiv zu unterstützen“, sagt er.

„Von der Idee bis zum Markterfolg“

Über die erfolgreiche Verleihung des Gründerpreises zeigt sich auch die aws Geschäftsführung erfreut: „Als Förderbank des Bundes unterstützt und begleitet die aws insbesondere innovative Spin-offs, Startups und junge Unternehmen von der ersten Idee bis zum Markterfolg. Auch bei der diesjährigen Runde wird klar, welches enorme Potenzial in diesen jungen Unternehmen steckt. Zum Erfolg der Unternehmen und damit auch zur positiven Entwicklung des gesamten Standorts beizutragen, freut uns besonders“, sagt die aws Geschäftsführung, Edeltraud Stiftinger und Bernhard Sagmeister.

Weitere Stimmen zum Gründerpreis

„Der Phönix 2018 zeigt erneut die enorme Innovationskraft in unserem Land. Die FFG ist dabei ein bewährter Partner, um kreative Unternehmerinnen und Unternehmer und ihre forschungsintensiven Innovationen gezielt zu fördern“, so Henrietta Egerth und Klaus Pseiner. Die beiden Geschäftsführer der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) verweisen auf entsprechende Maßnahmen wie etwa die Spin-off Fellowships und weitere Aktionen, um das Umfeld für künftige Spin-offs entscheidend zu verbessern und den Unternehmergeist an Hochschulen und in Forschungseinrichtungen zu stärken.

Mut & Können

Auch der Präsident der Industriellenvereinigung Georg Kapsch kennt den langen Weg von der Idee bis hin zur Umsetzung: „Neben Forschergeist braucht es auch unternehmerisches Können und Mut, Risiken einzugehen. Die heutigen Preisträgerinnen und Preisträger zeigen das große Potenzial auf, das diesbezüglich in unserer Gesellschaft steckt“, sagt er.

Das sind die Sieger des Phönix 2018

In der Kategorie „Business“ setze sich talentify durch. Das Bildungsnetzwerk des Sozialunternehmens hat mit der talentify.me eine kostenlose Onlineplattform geschaffen, mit einer Lernhilfe von Schülern für Schüler. Beim gemeinsamen Lernen sollen soziale Kompetenzen entwickelt und der soziale Zusammenhalt gestärkt werden. Gleichzeitig schafft die Plattform eine Alternative zu klassischer Nachhilfe. Zudem bietet talentify auch eine Unternehmensplattform, die Firmen dabei hilft die richtigen Berufseinsteiger zu finden und sie im Unternehmen auszubilden.

Antibiotika-Alternative

In der Katgorie „Startup International“ wurde das Biotech-Unternehmen PhagoMed ausgezeichnet. Das auf Phagentherapie spezialisierte Startup konnte seit seiner Gründung 2017 mehr als vier Millionen Euro an Investments und Förderungen lukrieren. Phagen sind Viren, die ausschließlich Bakterien befallen und zerstören. Sie wirken dabei nur gegen ein sehr eingeschränktes Spektrum an Bakterien. Diese Kombination aus hoher Selektivität und gleichzeitig hoher Effektivität in der Tötung von Bakterien machen Phagen, so das Startup, zu einer Alternative zu Antibiotika bei der Behandlung bakterieller Infektionen.

Auszeichnung für nicht-invasive Tests

Die Kategorie „Frauen“ konnte Gerda Fuhrmann, Gründerin und Geschäftsführerin von UriSalt für sich entscheiden. Das Startup entwickelt einfache und nichtinvasive Tests für Ordinationen und Apotheken. Auch private Selbsttests, die eine sofortige Analyse und Überwachung wichtiger Körperelektrolyte über Urinproben ermöglichen, sind dabei. Ein Beispiel: Derzeit wird der Natriumstatus meist über eine Blutuntersuchung beurteilt. Dies sei invasiv und logistisch aufwendig und deshalb für Screening und Monitoring nur bedingt geeignet. UriSalt hat daher SODISENS entwickelt: einen Point-of-Care-Test (POCT) zur Beurteilung des Natriumhaushalts mittels Einmal-Urinstreifen und einem tragbaren Analyse-Geräts.

Roboter und Menschen

In der Kategorie „Spin-off“ konnte sich Blue Danube Robotics durchsetzen. Das Wiener Unternehmen hat sich auf die sichere Zusammenarbeit zwischen Mensch und Roboter spezialisiert. Die patentierte Airskin ist eine robuste, drucksensitive Haut, die direkt am Roboter montiert wird. Damit sollen Roboter sicher für den Menschen werden. Zudem sollen Unternehmen damit zusätzlich Wettbewerbsvorteile, wie Kosteneffizienz oder höhere Produktivität und eine vereinfachte Sicherheitsbewertung erzielen können.

Sich anpassendes Herz-Implantat

In der letzten Kategorie des Phönix 2018 „Prototyp“ gab es mit Angel Valve Vienna (AVVIE) ein Medizintechnik-Startup als Sieger, das Implantate zur Behandlung von Herzklappenerkrankungen entwickelt. Rund 8,1 Millionen Menschen in Europa und den USA sind von einer undichten Mitralklappe betroffen. Goldstandard zur Behandlung ist eine Operation am offenen Herzen und, laut Unternehmen, eine schwerwiegende Intervention mit hohem Risiko. Mitral Butterfly dagegen sei ein Implantat, das minimal invasiv (mittels Katheter) über das Gefäßsystem ins schlagende Herz eingebracht werden könne. Es passe sich physiologisch an die Bewegung des Herzens an und repariere so schonend die defekte Herzklappe. Durch dieses neuartige Konzept und die damit verbundene verkürzte Interventions- und Rehabilitationsdauer sollen alle betroffenen Patienten behandelt und Kosten für das Gesundheitssystem reduziert werden können.

Über  Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws)

Die Austria Wirtschaftsservice GmbH (aws) ist die Förderbank des Bundes. Als Spezialbank im öffentlichen Eigentum ist sie auf Unternehmensfinanzierung mit Schwerpunkt „Gründungen“ und „Wachstum und Industrie“ ausgerichtet. Durch die Vergabe von Krediten, Garantien, Zuschüsse sowie Eigenkapital unterstützt sie Unternehmen bei der Umsetzung ihrer innovativen Projekte. Die aws berät und unterstützt auch in Bezug auf den Schutz und die Verwertung von geistigem Eigentum. Ergänzend werden spezifische Informations-, Beratungs-, Service- und Dienstleistungen für angehende, bestehende und expandierende Unternehmen angeboten.


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  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
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