21.09.2021

Phönix: „2 Minuten 2 Millionen“-Investoren finanzieren Sportaktivitäten für Häftlinge

Ricardo Parger weiß, dass Sport als sozialer Antrieb dienen kann. Sein Verein Phönix möchte deshalb sportliche Aktivität in die Gefängnisse bringen und ehemalige Häftlinge zu Sportvereinen. Dafür hat der Gründer Kapital von den "2 Minuten 2 Millionen"-Investoren erhalten, ohne etwas abzugeben.
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(c) Parger - Phönix-Gründer Ricardo Parger möchte Sport in die Gefängnisse bringen.

In ganz Österreich befanden sich im Jänner 2020 über 8300 Personen in Haft. Rund drei Prozent aller Häftlinge in Österreich sind Jugendliche im Alter von 14 bis 18 Jahren, acht Prozent werden als „junge Erwachsene“ (18 – 21) bezeichnet. Frauen machen dabei einen Anteil von fünf Prozent aus. Das beschränkte Leben auf wenigen Quadratmetern – mit einer Stunde Bewegung an der frischen Luft im Hof – und einer schwerwiegenden Aussicht nach der Entlassung jemals aus dem Stigma eines Häftlings auszubrechen, erschwert die Wiedereinkehr in die Gesellschaft. Das weiß, Ricardo Parger, Gründer des Vereins Phönix. Es herrsche kaum Hoffnung hinter Gittern, sagt er.

Sport als psychologische Komponente

Sein Verein hat es sich daher zum Ziel gesetzt, Sport in die heimischen Gefängnisse zu bringen und Insassen nach der Haft an Sportvereine zu vermitteln. Initiativen wie Neustart, die wichtige Arbeit bei der Resozialisierung von ehemaligen Insassen leisten, setzen ihren Fokus auf den Wiedereinstieg ins Berufsleben und haben die Wohnsituation der in Freiheit Entlassenen im Auge. Phönix hingegen möchte mit seiner Arbeit die sozialpsychologische Komponente angehen, die etwa Zugehörigkeit zu einem Sportverein mit sich bringt.

TV-Investoren unterstützen Phönix

Der Auftritt Pargers bei „2 Minuten 2 Millionen“ war einer der unüblichen Sorte. Phönix ist kein Startup, suchte nicht den klassischen Investor und konnte Haselsteiner und Co. auch keinen ROI anbieten. „Nur“ die gesellschaftlichen „Benefits“, die eine Gesellschaft allgemein erhält, wenn straffällig gewordene Menschen ihren Weg wiederfinden. Vier der fünf Investoren, Schneider, Haselsteiner, Schütz und Piëch, waren nach dem Pitch des Gründers bereit, den Verein mit jeweils mit 10.000 Euro zu unterstützen. Ohne Anteile zu übernehmen. Und auch wenn es einige Zeit in Anspruch nahm, die TV-Investoren hielten Wort. Allen voran, Stefan Piëch, der bei den Gesprächen als „Lead“ auftrat.

„Alles hat gut geklappt“, erzählt Parger. „Die Investoren sind sehr beschäftigte Menschen, deshalb hat es auch etwas gedauert bis zur Vereinbarung. Aber es war ein spannender Lernvorgang.“

Der Jurist, der auch bei der Staatsanwaltschaft gearbeitet hat, hatte sich beim Büro des Medienunternehmers und Aufsichtsrat des SOS-Kinderdorfs gemeldet und eine Einigung erreicht. „Stefan Piëch hat Erfahrung mit Social Impact-Projekten und war eine große Hilfe“, sagt Parger. Neben dieser Unterstützung läuft seit dem 20. September auch eine Crowdfunding-Kampagne, wie es vor allem Investor Hans Peter Haselsteiner in der Startup-Show vorgeschlagen hatte.

„Mutig von der Show“

Parger, der auch als Dolmetscher in Gefängnissen gearbeitet hat, weiß, dass es eine Besonderheit war, an dem Ort aufzutreten, and dem normalerweise Startups um Kapital rittern. „Es hat alles mit einem Impuls von mir begonnen. Social Entrepreneurship ist im Kommen und bei uns handelt es sich um eine ‚Social Impact‘-Geschichte“, sagt er und erinnert sich an seine Argumente, um auftreten zu dürfen.

„Ich konnte den Investoren keinen ‚Gegenprofit‘ anbieten – außer dem Wert für eine Gesellschaft wie sinkende Rückfallquoten, ein sicheres Umfeld und eine gesündere Bevölkerung. Wir stehen erst am Anfang, sind ohne Deals und Sponsoring – dessen war sich Puls 4 bewusst und es war für sie in Ordnung. Ich empfinde das als sehr mutig von der Show“, erklärt Parger seinen Pitch vor den Sendeverantwortlichen.

Um tatsächlich seine Arbeit zu machen und Sport ins Gefängnis und auch nach der Entlassung zu den Menschen zu bringen, bedurfte es einiges an Vorbereitung, wie der Gründer erwähnt. Es hatte einen „Round Table“ mit dem sozialen und psychologischen Dienst, der Trakt-Leitung und weiteren Leuten aus dem Gefängnis Korneuburg gegeben, die Justizentscheidungen treffen.

„Es gibt ja mehrere Ebenen der Haft. Freiere Haft, geschlossene Haft, verschiedene Strafmaße, vorbildhafte Insassinnen und Insassen. Wir maßen uns nicht an, Personen für unser Projekt auszuwählen. Die Haftleitung übernimmt das Scouting, basierend auf psychologischen Gesprächen und der Motivation mitzumachen. Damit können wir am besten arbeiten, denn auf objektive Kriterien zu setzen, wie das Alter oder das Strafmaß, führt an unserem Kerninteresse vorbei“, sagt Parger und hebt die niederösterreichische Haftanstalt hierbei als vorbildhaft hervor.

Phönix-Pilot startet im Oktober

Die Sportvereine selbst, an die ehemalige Häftlinge vermittelt werden sollen, entspringen aus der Kooperation mit dem Verein Neustart, der eine Sammlung möglicher Partner-Sportstätten erstellt hat. Die Pilotphase von Phönix wird am 1. Oktober gestartet. Vorher nehmen Parger und sein Team am „Social Impact Award“ teil.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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