03.04.2026
HEALTH

PHE-Buddy: Gründer baut KI-Health-App nach bedrückendem Telefonat

Ein beiläufiger Satz bei einer Therapiesitzung über den Alltag einer Familie mit einem PKU-kranken Kind brachte Unternehmer Patrick Monuth dazu, tiefer zu gehen. Dabei erfuhr er von einem Leben zwischen Küchenwaage, Nährwerttabellen und Taschenrechner – bei jeder einzelnen Mahlzeit. Eine digitale Lösung für dieses Problem fand niemand. So baute sie Monuth selbst.
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PCM Group, PHE Buddy
© PCM Group/Canva - PHE Buddy - Patrick Monuth.

Alles begann mit einer kurzen Information: Ergotherapeutin Caro erzählte ihrem Patienten, PHE-Buddy-Entwickler und Gründer der PCM Group im Salzburger Pongau, Patrick Monuth von ihrer Schwester Stefanie, Mutter eines PKU-kranken Kindes. Er erfuhr vom täglichen Ritual der Erziehenden beim Essen zubereiten für ihr Kind: nachschlagen, wiegen, rechnen. Für jede Mahlzeit. Für jedes Lebensmittel. Für immer. Eine digitale Lösung gab es in ganz Europa nicht zu finden. Monuth rief Stefanie noch am selben Tag an und hatte bald eine Lösung parat.

PKU (Phenylketonurie) ist ein angeborener Stoffwechseldefekt mit gravierenden Folgen – wenn man ihn ignoriert. Bleibt die Erkrankung unbehandelt, kann sich das angesammelte Phenylalanin im Gehirn ablagern und schwere neurologische Schäden verursachen. Mit der richtigen Behandlung lässt sich dies jedoch verhindern: Eine konsequent phenylalaninarme Ernährung, die meist durch spezielle Eiweißmischungen ergänzt wird, gilt als zentrale Behandlungsmethode.

PHE-Buddy: KI analysiert Nahrung

Rund einen Monat nach dem Gespräch mit Stefanie baute der Salzburger den PHE-Buddy (Phenylalanin) – eine kostenlose KI-App für PKU-Patienten in Europa. Hierbei fotografieren Betroffene die Verpackung eines Lebensmittels, die KI analysiert die Nährwerttabelle in Echtzeit und berechnet den Phenylalanin-Gehalt auf Basis des persönlichen Tageslimits. Dazu kommt: Blutwertdokumentation und eine Community-Funktion.

12 Prozent mit richtiger Versorgung

PKU betrifft in Europa rund 75.000 Menschen, davon etwa 700 in Österreich und 8.000 in Deutschland. Laut Studien erhalten nur zwölf Prozent eine adäquate medizinische Versorgung. Digitale Alltagsunterstützung existierte bislang nicht. Die PCM Group trägt heute Entwicklung, Design und Betrieb vollständig ehrenamtlich. Gesucht werden aktuell Sponsoren für die KI-Infrastrukturkosten, medizinische Partner sowie Investoren. Der Launch ist für Q3 2026 geplant – die Warteliste ist offen.

„Nicht akzeptabel“

„Wir haben heute die Technologie, die das Leben von Menschen mit seltenen Erkrankungen fundamental verändern kann – multimodale KI, die Bilder versteht, Zusammenhänge erkennt und in Echtzeit antwortet. Und sie wird in Bereichen eingesetzt, wo es um Werbung geht, um Unterhaltung, um Likes. Dabei gibt es Familien, die jeden Morgen mit dem Taschenrechner in der Küche stehen und ausrechnen, ob ihr Kind heute eine Scheibe Brot essen darf. Das ist nicht akzeptabel. Nicht 2026. Nicht mit den Möglichkeiten, die wir haben. PHE-Buddy ist meine Antwort darauf. Aus dem Pongau. Für ganz Europa. Und ich werde nicht aufhören, bis jede betroffene Familie diese App kostenlos in der Hand hat.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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