28.06.2019

PhagoMed: 1,5 Mio. Investment für Wiener Biotech-Startup

Das Wiener Biotech-Startup PhagoMed Biopharma gab den Abschluss einer weiteren Finanzierungsrunde bekannt. Das Unternehmen erhält von privaten Investoren weitere 1,5 Millionen Euro, die es in die Entwicklung dreier Arzneimittelkandidaten stecken möchte.
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Phagomed: Alexander Belcredi
(c) PhagoMed - Lorenzo Corsini, Burkhard Wippermann und Gründer Alexander Belcredi erhalten weitere Finanzierung für die Phagen-Forschung.

Das am Vienna Biocenter angesiedelte Unternehmen PhagoMed befasst sich mit der Entwicklung von Phagen-basierten Arzneimitteln. Für diese werden spezielle Viren (Phagen) zur Behandlung von multiresistenten bakteriellen Infektionen eingesetzt. Nach der Finanzierung von vier Millionen Euro im Vorjahr, der brutkasten berichtete, gab PhagoMed nun ein weiteres Investment in Höhe von 1,5 Millionen Euro bekannt, das von bestehenden und neuen Investoren kommt.

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PhagoMed stockt Team auf und investiert in Infrastrutkur

„Seit Aufnahme der Forschungsaktivitäten im Mai 2018 konnten wir bereits konkrete Arzneimittelkandidaten identifizieren, und validieren diese derzeit in Tierstudien. Die bisher gewonnenen Ergebnisse überzeugten unsere bestehenden und neuen Investoren davon, unsere F&E mit zusätzlichen Mitteln zu forcieren“, sagt PhagoMed Mitgründer und Alexander Belcredi, „die zusätzlichen Seed-Investments erlauben uns nun, das Team weiter aufzustocken und wichtige Investitionen in unsere Infrastruktur vorzunehmen“.

Neue Heilungschancen durch Phagen

PhagoMed arbeitet an Lösungsansätzen gegen die Zunahme von Resistenzen gegen Antibiotika. Das Unternehmen entwickelt dazu Arzneimittel auf Basis von natürlichen Viren (Phagen), die ausschließlich Bakterien befallen und zerstören. Aufgrund dieser Fähigkeit bieten sie, laut dem BioTech-Startup, einen vielversprechenden Ansatz, um für multiresistente Infektionen neue Heilungsmöglichkeiten zu schaffen.

Einsatz bei künstlichen Gelenken

Als besonders vielversprechend erachtet die Firma den Einsatz von Phagen zur Behandlung infizierter künstlicher Gelenke wie etwa Hüftprothesen. Infektionen dieser millionenfach eingesetzten Prothesen seien schwer zu behandeln, da diese häufig von multiresistenten Bakterien verursacht würden, heißt es in einer Aussendung. Oftmals käme es zu einem als Biofilm bezeichneten Belag, der die Wirkung von Antibiotika zusätzlich reduzieren könne. Gerade bei solchen Infektionen seien Phagen in der Lage, bakterielle Biofilme abzubauen und dabei die multiresistenten Bakterien abzutöten.

Klinische Studien ab 2021

Einer der drei vom Unternehmen identifizierten Arzneimittelkandidaten ziele genau auf diese Anwendung ab und wird aktuell evaluiert. Den Beginn erster klinischer Studien zur Behandlung Implantat-assoziierter Infektionen plant PhagoMed für das Jahr 2021.


⇒ Homepage des BioTech-Unternehmens

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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